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Sicherheits­konzept für Veranstaltungen

Wissen · 37 Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten rund um das Sicherheitskonzept für Veranstaltungen: Grundlagen, Genehmigung und Abstimmung mit dem Ordnungsamt, Versammlungsstättenverordnung, Sanitätsdienst und Gefährdungsanalyse, Ordnungsdienst, Brandschutz und Räumung, Verkehr sowie Anbieterwahl und Haftung. B.O.S. FRANKEN SECURITY erstellt individuelle Ordnungsdienst- und Ablaufkonzepte, unter anderem für Veranstaltungen und Objekte, in enger Abstimmung mit Auftraggebern und, falls erforderlich, mit Behörden. Die Antworten ersetzen keine Prüfung im Einzelfall; maßgeblich sind das Landesrecht und die Vorgaben der Genehmigungsbehörde.

Grundlagen zum Sicherheits­konzept

Was ist ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung?

Ein Sicherheitskonzept ist die schriftliche Gesamtdarstellung aller baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen eine Veranstaltung sicher durchgeführt wird. Es beschreibt die Veranstaltung, bewertet die Gefährdungen und legt fest, wer im Normalbetrieb und im Notfall was tut: vom Ordnungsdienst über Flucht- und Rettungswege bis zur Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Ab wie vielen Besuchern brauche ich ein Sicherheitskonzept?

Eine feste bundesweite Besucherzahl gibt es nicht. § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung verlangt ein Sicherheitskonzept, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert; ab mehr als 5.000 Besucherplätzen ist es zwingend mit den Behörden abzustimmen. In der Praxis fordern Ordnungsämter je nach Gefährdungslage bereits bei einigen hundert bis wenigen tausend Besuchern ein Konzept.

Wer muss das Sicherheitskonzept erstellen, der Veranstalter oder der Betreiber?

Verantwortlich ist grundsätzlich der Veranstalter beziehungsweise der Betreiber der Versammlungsstätte. Er darf die Erstellung an einen Fachplaner oder Sicherheitsdienstleister vergeben, bleibt aber in der Pflicht: Er muss das Konzept freigeben, umsetzen und sein Personal einweisen. Finden Veranstaltungen in fremden Räumen statt, sollten die Zuständigkeiten vorab vertraglich klar abgegrenzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitskonzept und Brandschutzkonzept?

Das Brandschutzkonzept betrifft das Gebäude: bauliche, anlagentechnische und abwehrende Brandschutzmaßnahmen, meist Teil des Baugenehmigungsverfahrens. Das Sicherheitskonzept betrifft die konkrete Veranstaltung: Besucherlenkung, Ordnungsdienst, Notfallorganisation, Räumung und Zusammenarbeit mit Behörden. Beide greifen ineinander, und das Räumungskonzept ist die Schnittstelle, die zu beiden passen muss.

Sicherheitskonzept selbst schreiben oder erstellen lassen, was ist sinnvoller?

Rechtlich darf jeder ein Sicherheitskonzept verfassen, eine geschützte Qualifikation gibt es nicht. Vorausgesetzt werden aber Kenntnisse in Veranstaltungsorganisation, Gefährdungsbeurteilung sowie Bau- und Ordnungsrecht. Für kleine Feste reichen kommunale Mustervorlagen oft aus. Sobald Bühnen, hohe Besucherzahlen, Alkoholausschank oder öffentlicher Verkehrsraum hinzukommen, ist externe Fachbegleitung sinnvoll.

Wie lange dauert es, ein Sicherheitskonzept erstellen zu lassen?

Für ein überschaubares Konzept sind meist ein bis zwei Wochen realistisch, für Großveranstaltungen mit Behördenabstimmung eher zwei bis vier Monate. Der Zeitbedarf entsteht weniger durch das Schreiben als durch Ortsbegehung, Gefährdungsanalyse, Abstimmungsrunden mit Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei sowie mehrere Überarbeitungsschleifen nach erteilten Auflagen.

Reicht die Mustervorlage der Stadt oder brauche ich ein individuelles Sicherheitskonzept?

Mustervorlagen von Städten decken Standardfälle wie kleine Vereins- oder Straßenfeste gut ab und sparen Zeit, ersetzen aber keine eigene Gefährdungsanalyse. Sobald Bühnen, hohe Besucherdichten, größerer Ausschank, öffentlicher Verkehrsraum oder besondere Bedrohungslagen dazukommen, verlangen Behörden ein individuell erarbeitetes, ortsbezogenes Konzept mit belastbaren Plänen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Sicherheitsberatung und einem fertigen Sicherheitskonzept?

Die Sicherheitsberatung begleitet Planung und Entscheidungen: Ortsbegehung, Risikoeinschätzung, Behördenkontakt und Prüfung vorhandener Konzepte. Das Sicherheitskonzept ist das schriftliche Ergebnis, das der Behörde vorgelegt wird und im Genehmigungsverfahren Bestand haben muss. Viele Veranstalter beauftragen beides zusammen, weil die Beratung die Grundlagen für ein belastbares Konzept liefert.

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Genehmigung & Ordnungsamt

Warum verlangt das Ordnungsamt plötzlich ein Sicherheitskonzept von mir?

Weil sich die Gefährdungsbeurteilung der Behörde geändert hat, nicht unbedingt Ihre Veranstaltung. Auslöser sind meist höhere Besucherzahlen, neue Aufbauten, geänderte Wegeführung, ein Ortswechsel oder Erfahrungen aus Vorjahren und anderen Städten. Die Behörde kann ein Konzept immer dann fordern, wenn Art, Umfang oder Ort der Veranstaltung besondere Risiken erwarten lassen.

Wo muss ich eine Veranstaltung offiziell anmelden?

Zuständig ist das Ordnungsamt beziehungsweise die Gemeinde des Veranstaltungsorts, häufig über ein Online-Formular oder das städtische Veranstaltungsmanagement. Je nach Vorhaben kommen weitere Stellen hinzu: die Straßenverkehrsbehörde für Sperrungen, die Bauaufsicht für Fliegende Bauten, das Gesundheitsamt für Gastronomie und die Feuerwehr für Brandschutzauflagen. Erster Schritt ist immer das Ordnungsamt.

Wie lange vorher muss ich eine Veranstaltung beim Ordnungsamt anmelden?

Für kleinere Feste verlangen viele Kommunen die Anzeige spätestens vier Wochen vorher. Bei Großveranstaltungen mit Sicherheitskonzept sind drei bis sechs Monate Vorlauf üblich, weil Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Straßenverkehrsbehörde beteiligt werden müssen. Die Fristen sind je Bundesland und Kommune unterschiedlich geregelt, deshalb sollten Sie früh beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen.

Brauche ich für ein Straßenfest eine Genehmigung?

Ja. Für die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, meist zusammen mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Sperrungen und Umleitungen. Hinzu kommen je nach Programm eine Gestattung für den Ausschank, die Anzeige nach Landesordnungsrecht sowie Auflagen zu Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst und Sanitätsdienst.

Welche Auflagen kann das Ordnungsamt für eine Veranstaltung erteilen?

Typische Auflagen betreffen die maximale Besucherzahl, Zahl und Qualifikation der Ordnungskräfte, Sanitätsdienst, Brandsicherheitswache, freizuhaltende Zufahrten für Rettungskräfte, Absperrungen und Zufahrtsschutz, Beleuchtung, Lärmschutz und Endzeiten, Ausschankregeln sowie die Vorlage von Nachweisen wie Standsicherheit, Elektroprüfung und Versicherung. Die Auflagen werden im Genehmigungsbescheid verbindlich festgelegt.

Wer sitzt bei einer Sicherheitsbesprechung mit den Behörden mit am Tisch?

Üblicherweise Veranstalter und Veranstaltungsleitung, Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr, Rettungs- und Sanitätsdienst, Straßenverkehrsbehörde sowie der Sicherheitsdienstleister mit dem Ordnungsdienstleiter. Bei Bedarf kommen Bauaufsicht, Verkehrsbetriebe, Stadtwerke und Platzbetreiber dazu. Ziel sind eine gemeinsame Lagebewertung, klare Schnittstellen, abgestimmte Kommunikationswege und ein gemeinsam getragenes Sicherheitskonzept.

Wer unterstützt in Erfurt bei der Abstimmung des Sicherheitskonzepts mit dem Ordnungsamt?

In Thüringen übernehmen Sicherheitsdienstleister mit Erfahrung in Genehmigungsverfahren die Abstimmung mit Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei. B.O.S. FRANKEN SECURITY ist in Erfurt in der Stotternheimer Straße 7 vertreten und begleitet Veranstalter von der Gefährdungsanalyse bis zum abgestimmten Konzept. Kontakt: Telefon +49 361 7311845.

Siehe auch: Niederlassung Erfurt

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Rechtsgrundlagen & Versammlungsstätten­verordnung

Was regelt die Versammlungsstättenverordnung?

Die Versammlungsstättenverordnung regelt Bau und Betrieb von Versammlungsstätten: Rettungswege, Bestuhlung, Bühnen, Technik sowie die Betreiberpflichten während der Veranstaltung. Dazu gehören Veranstaltungsleitung, Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Brandschutzordnung und Sicherheitskonzept. Die MVStättVO ist nur ein Mustertext; rechtsverbindlich ist immer das Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes, etwa die VStättV in Bayern.

Ab wann gilt die Versammlungsstättenverordnung für meine Veranstaltung?

In den meisten Bundesländern gilt sie für Versammlungsräume mit mehr als 200 Besuchern sowie für Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Sportstätten mit Tribünen ab mehr als 1.000 Besuchern, sofern es keine Fliegenden Bauten sind. Reine Freiflächenfeste ohne feste Tribüne fallen oft nicht darunter. Maßgeblich ist das Landesrecht.

Was steht in § 43 MVStättVO zum Sicherheitskonzept?

§ 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung bestimmt: Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sind Sicherheitskonzept und Ordnungsdienststärke mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Der Ordnungsdienstleiter führt den Ordnungsdienst nach Weisung der Veranstaltungsleitung.

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Sanitätsdienst & Gefährdungs­analyse

Was ist das Maurer-Schema und wofür wird es verwendet?

Das Maurer-Schema ist ein in Deutschland verbreitetes Punktesystem zur Bemessung des Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen, entwickelt Mitte der 1990er Jahre von Klaus Maurer. Bewertet werden unter anderem erwartete Besucherzahl, Veranstaltungsart, Besucherstruktur und Rahmenbedingungen. Aus der Punktzahl ergibt sich der empfohlene Personal- und Fahrzeugansatz. Viele Behörden akzeptieren es als Kalkulationsgrundlage.

Wie viele Sanitäter braucht man bei einer Veranstaltung?

Eine bundesweit einheitliche Vorgabe gibt es nicht. Verbreitet sind Berechnungsverfahren wie das Maurer-Schema oder der Kölner Algorithmus, die aus Besucherzahl, Veranstaltungsart und Risikofaktoren einen Punktwert und daraus die Zahl der Sanitätskräfte, Notärzte und Rettungsmittel ableiten. Verbindlich ist am Ende die Festlegung der Genehmigungsbehörde.

Wie erstelle ich eine Gefährdungsanalyse für eine Veranstaltung?

In vier Schritten: zuerst Veranstaltung und Umfeld beschreiben, dann alle denkbaren Gefährdungen sammeln, etwa Wetter, Feuer, Überfüllung, Technikausfall, Gewalt, medizinische Notfälle und Bedrohungslagen. Anschließend jede Gefährdung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß in einer Matrix bewerten und zuletzt Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Bewältigung festlegen und dokumentieren.

Lohnt sich eine Personenstromsimulation für mein Sicherheitskonzept?

Sinnvoll ist sie bei hohen Besucherzahlen, Engstellen, mehreren Bühnen oder wenn die Behörde Nachweise zur Entfluchtung verlangt. Die Simulation zeigt Staupunkte, Räumungszeiten und die Wirkung von Wegeänderungen und liefert damit belastbare Argumente im Genehmigungsverfahren. Für kleine, übersichtliche Veranstaltungen rechtfertigt der Aufwand den Nutzen meist nicht.

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Ordnungsdienst & Personal­schlüssel

Was macht ein Ordnungsdienstleiter bei einer Veranstaltung?

Der Ordnungsdienstleiter führt den Ordnungsdienst während der Veranstaltung und handelt nach der Versammlungsstättenverordnung auf Weisung der Veranstaltungsleitung. Er verantwortet Einweisung und Einteilung der Kräfte, die laufende Lagebeurteilung, die Kommunikation mit Polizei und Feuerwehr sowie die Umsetzung von Räumungs- und Notfallmaßnahmen. Er muss während des gesamten Betriebs erreichbar sein.

Siehe auch: Konzepterstellung

Muss bei jeder Veranstaltung ein Veranstaltungsleiter anwesend sein?

In Versammlungsstätten ja: Nach § 38 der Muster-Versammlungsstättenverordnung muss während des Betriebs der Betreiber selbst oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein. Die Beauftragung erfolgt schriftlich und setzt Kenntnis der Betreiberpflichten voraus. Auch außerhalb von Versammlungsstätten verlangen Behörden regelmäßig eine benannte, jederzeit erreichbare Veranstaltungsleitung.

Eigener Ordnerdienst oder externer Sicherheitsdienst, was ist besser?

Eigene Helfer sind günstiger und ortskundig, dürfen aber keine gewerbliche Bewachung übernehmen und sind bei Konflikten schnell überfordert. Ein externer Dienstleister bringt geprüftes Personal nach § 34a GewO, Haftpflichtversicherung, Führungsstruktur und Erfahrung mit Behördenauflagen mit. Bewährt hat sich die Mischform: eigene Helfer zur Lenkung, Fachkräfte an kritischen Punkten.

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Brandschutz & Räumung

Was ist ein Räumungskonzept und wann wird es verlangt?

Ein Räumungskonzept beschreibt, wie eine Versammlungsstätte oder Veranstaltungsfläche schnell und geordnet geräumt wird, ausdrücklich auch für Menschen mit Behinderung. Es regelt Auslösekriterien, Durchsagen, Zuständigkeiten, Fluchtwege, Sammelstellen und Personenrückführung. Im Rahmen der Brandschutzordnung nach der Versammlungsstättenverordnung kann die Behörde ein solches Konzept vom Betreiber verlangen.

Was gehört in eine Brandschutzordnung für Veranstaltungen?

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus drei Teilen: Teil A als Aushang für alle Anwesenden, Teil B für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben und Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben. Geregelt werden Brandverhütung, Meldung und Alarmierung, Verhalten im Brandfall, Räumung, Sammelstellen sowie die Einweisung der Einsatzkräfte.

Wann ist eine Brandsicherheitswache bei einer Veranstaltung Pflicht?

Eine Brandsicherheitswache wird typischerweise bei erhöhter Brandgefahr gefordert, etwa bei Bühnen und Szenenflächen, Pyrotechnik oder offenem Feuer. Nach der Versammlungsstättenverordnung kann die Wache der Feuerwehr entfallen, wenn die zuständige Brandschutzdienststelle dem Betreiber ausreichend eigene ausgebildete Kräfte bestätigt. Verbindlich ist die Festlegung im Genehmigungsbescheid.

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Verkehr & Parkraum

Was gehört in ein Verkehrskonzept für eine Veranstaltung?

Ein Verkehrskonzept beschreibt An- und Abreise der Besucher, Beschilderung und Umleitungen, Sperrungen, Liefer- und Aufbauverkehr, Parkflächen und deren Kapazität, die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie Taxi- und Bringzonen. Besonders wichtig sind die durchgehend freizuhaltenden Zufahrten und Aufstellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienst.

Lohnt sich professionelles Parkraum-Management bei einer Großveranstaltung?

In der Regel ja, sobald mehrere hundert Fahrzeuge gleichzeitig anreisen. Geordnete Einweisung verkürzt Rückstaus auf den Zufahrtsstraßen, hält Rettungswege frei, erhöht die Flächenausnutzung und reduziert Konflikte mit Anwohnern. Zudem ist das Parkraumkonzept ohnehin meist Bestandteil des geforderten Verkehrskonzepts und damit Teil der Genehmigung.

Absperrgitter, Mobilzäune und Einlassschleusen mieten, worauf muss ich achten?

Achten Sie auf ausreichende Stückzahl inklusive Reserve, die passende Gitterart für den zu erwartenden Publikumsdruck, standsichere Verankerung bei Wind, klar gekennzeichnete Öffnungen für Notausgänge und Rettungswege sowie verbindliche Liefer- und Abholzeiten. Der Absperrplan sollte vorab mit dem Sicherheitskonzept und der Genehmigungsbehörde abgestimmt werden.

Siehe auch: Vermietung von Event-Equipment

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Anbieterwahl, Kosten & Haftung

Lohnt sich ein Komplettpaket aus Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst und Equipment?

Ein Komplettpaket lohnt sich, wenn Sie Schnittstellen und Abstimmungsaufwand reduzieren wollen. Konzept, Ordnungsdienst, Absperrtechnik und Verkehrslenkung greifen dann aus einer Hand ineinander, Verantwortlichkeiten sind eindeutig, und Nachforderungen der Behörde lassen sich schneller umsetzen. Achten Sie darauf, dass alle Leistungen einzeln ausgewiesen und damit vergleichbar bleiben.

Siehe auch: Komplettpaket

Welche Zertifizierungen sollte ein Sicherheitsdienst vorweisen können?

Grundvoraussetzung ist die Erlaubnis nach § 34a GewO. Als Qualitätsnachweise gelten DIN ISO 9001 für das Qualitätsmanagement und DIN 77200 als Norm für Sicherheitsdienstleistungen; Prüfzeichen unabhängiger Stellen wie DEKRA belegen eine externe Auditierung. Ergänzend zählen Nachweise über Aus- und Weiterbildung des eingesetzten Personals und eine ausreichende Betriebshaftpflicht.

Siehe auch: Unternehmen

Brauche ich als Veranstalter zusätzlich eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Ja, in aller Regel. Die Veranstalterhaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, für die Sie als Veranstalter einstehen müssen. Die Betriebshaftpflicht Ihres Sicherheitsdienstleisters schützt nur dessen eigene Tätigkeit. Viele Kommunen verlangen den Versicherungsnachweis als Voraussetzung für die Genehmigung. Deckungssumme und Ausschlüsse sollten vorab geprüft werden.

Wie läuft die Anfrage für ein Sicherheitskonzept ab?

In der Regel in vier Schritten: Erstkontakt mit den Eckdaten der Veranstaltung, danach Ortsbegehung und Gefährdungsanalyse, anschließend ein Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang und schließlich Erstellung sowie Abstimmung mit den Behörden bis zur Genehmigung. Für ein belastbares Angebot werden Datum, Ort, Besucherzahl, Programm und Aufbauten benötigt.

Wer erstellt Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen im Raum Nürnberg und Schwabach?

In der Metropolregion Nürnberg bieten spezialisierte Sicherheitsdienstleister Konzepterstellung und Ordnungsdienst aus einer Hand an. B.O.S. FRANKEN SECURITY betreut vom Hauptsitz in der Spitalwaldstraße 3 in 91126 Schwabach Veranstaltungen in Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region. Kontakt für Anfragen: Telefon +49 9122 1882210 oder info@bos-franken.de.

Siehe auch: Hauptsitz Schwabach | Metropolregion Nürnberg

Gibt es einen Ansprechpartner für Veranstaltungssicherheit in München?

Ja. B.O.S. FRANKEN SECURITY unterhält eine Niederlassung im Raum München am Hans-Jensen-Weg 3 und betreut von dort Veranstaltungen im Großraum München. Angefragt werden können Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst, Verkehrs- und Parkraumlenkung sowie Absperrtechnik. Kontakt: Telefon +49 89 1214067-50 oder muenchen@bos-franken.de.

Siehe auch: Niederlassung München

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Persönliche Beratung

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