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Recht und Vorschriften für Sicherheits­dienste

Wissen · 34 Fragen und Antworten

Diese Seite beantwortet häufige Rechtsfragen rund um Sicherheitsdienste: Erlaubnis und Qualifikation nach § 34a GewO, Bewacherregister, Befugnisse und Jedermannsrechte, Normen und Zertifizierung, Haftung und Versicherung, Datenschutz bei Videoüberwachung, Lohn und Tarif sowie Veranstaltungsrecht. Die B.O.S. FRANKEN SECURITY GmbH ist ein Sicherheitsunternehmen gemäß § 34a GewO; ihr Qualitätsmanagementsystem ist seit 2012 nach DIN ISO 9001 und DIN 77200 zertifiziert. Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

§ 34a & Qualifikation

Was ist der § 34a GewO und wer braucht ihn?

§ 34a der Gewerbeordnung regelt das Bewachungsgewerbe in Deutschland. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Haftpflichtversicherung und ein Qualifikationsnachweis. Auch jede eingesetzte Wachperson muss diesen Nachweis führen und im Bewacherregister eingetragen sein.

Für welche Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nach § 34a nicht aus?

Die Sachkundeprüfung ist zwingend bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, beim Schutz vor Ladendieben, im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen (jeweils in leitender Funktion). Auch Gewerbetreibende und Betriebsleiter brauchen sie. Für alle übrigen Bewachungstätigkeiten genügt die Unterrichtung.

Wie läuft die Sachkundeprüfung nach § 34a bei der IHK ab?

Die Sachkundeprüfung wird ausschließlich von den Industrie- und Handelskammern abgenommen und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Geprüft werden unter anderem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Menschen sowie Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitstechnik. Nur wer schriftlich besteht, wird mündlich geprüft.

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Bewacherregister & Nachweise

Was ist das Bewacherregister?

Das Bewacherregister ist ein bundesweites elektronisches Register, in dem alle Bewachungsunternehmen und ihr Wachpersonal erfasst sind. Betrieben wird es seit Oktober 2022 vom Statistischen Bundesamt. Gespeichert werden Angaben zu Identität, Qualifikation nach § 34a GewO und Zuverlässigkeit. Behörden, Polizei und Zoll können darüber prüfen, ob jemand überhaupt im Sicherheitsgewerbe eingesetzt werden darf.

Wer muss im Bewacherregister eingetragen sein?

Jede Person, die gewerbsmäßig Bewachungsaufgaben ausübt, muss im Bewacherregister eingetragen sein: vom Veranstaltungsordner über Objektschützer, Pförtner und Ladendetektive bis zum Personenschützer. Auch das Bewachungsunternehmen selbst und seine gesetzlichen Vertreter werden registriert. Die Anmeldung nimmt der Arbeitgeber vor. Ohne Eintrag und positive Zuverlässigkeitsprüfung ist ein Einsatz nicht zulässig.

Muss ein Sicherheitsmitarbeiter einen Dienstausweis dabeihaben?

Ja. Nach § 18 BewachV muss jede Wachperson im Dienst den Dienstausweis zusammen mit dem im Bewacherregister hinterlegten Ausweisdokument mitführen und auf Verlangen von Polizei, Zoll oder Gewerbebehörde vorzeigen. Der Dienstausweis enthält die Bewacher-ID und die Unternehmens-ID und muss sich deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheiden.

Welche Behörde erteilt in Mittelfranken die Bewachungserlaubnis nach § 34a?

Zuständig ist die Gewerbebehörde am Betriebssitz, in Bayern in der Regel das Gewerbe- oder Ordnungsamt der kreisfreien Stadt beziehungsweise des Landratsamts. Für einen Betrieb mit Sitz in Schwabach ist damit die Stadt Schwabach zuständig, für Nürnberg die Stadt Nürnberg. Die Behörde erteilt die Erlaubnis, prüft die Zuverlässigkeit und pflegt die Einträge im Bewacherregister.

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Befugnisse & Jedermanns­rechte

Was bedeutet Jedermannsrecht im Sicherheitsdienst?

Jedermannsrechte sind Befugnisse, die jeder Bürger hat, also auch Sicherheitsmitarbeiter ohne Polizeibefugnisse. Dazu zählen Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB, der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB, die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO, die Selbsthilfe nach § 229 BGB sowie Besitzwehr und Besitzkehr nach § 859 BGB. Alle setzen Verhältnismäßigkeit voraus.

Was ist Hausrecht und wie wird es auf einen Sicherheitsdienst übertragen?

Das Hausrecht erlaubt Eigentümern oder Besitzern, über Zutritt und Verhalten auf ihrem Gelände zu bestimmen. Es folgt aus den §§ 903 und 1004 BGB und wird über § 123 StGB strafrechtlich geschützt. Der Auftraggeber überträgt es vertraglich auf den Sicherheitsdienst. Wer einem wirksamen Platzverweis nicht folgt, begeht Hausfriedensbruch.

Welche Befugnisse sollte ich meinem Sicherheitsdienst im Vertrag übertragen?

Regeln Sie schriftlich, in welchem Umfang das Hausrecht übertragen wird: Zutrittsverweigerung, Platzverweis, Aussprechen von Hausverboten, freiwillige Einlasskontrollen und der Umgang mit Fundsachen. Ergänzen Sie Eskalations- und Meldewege, die Schwelle zur Polizeialarmierung sowie Dokumentationspflichten. Ohne klare Übertragung handelt das Personal nur auf Basis der Jedermannsrechte, was den Handlungsspielraum deutlich einschränkt.

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Normen & Zertifizierung

Was bedeutet die DIN 77200 bei Sicherheitsdiensten?

Die DIN 77200 ist die deutsche Qualitätsnorm für Sicherungsdienstleistungen. Sie stellt Anforderungen an Unternehmensführung, Personalauswahl, Qualifikation, Einsatzplanung, Dokumentation und Notfallorganisation. Teil 1 regelt die Grundanforderungen an Sicherheitsdienstleister, Teil 2 erweiterte Anforderungen für besondere Leistungsbereiche. Die Einhaltung wird von akkreditierten Stellen wie DEKRA, VdS oder Intertek im Audit geprüft.

Was bringt mir als Auftraggeber ein nach DIN 77200 zertifizierter Sicherheitsdienst?

Ein Zertifikat nach DIN 77200 belegt, dass Personalauswahl, Qualifikation, Einsatzplanung und Dokumentation von einer unabhängigen Stelle geprüft wurden. Das senkt Ihr Auswahl- und Haftungsrisiko und erleichtert die Nachweisführung gegenüber Versicherern, Behörden und interner Revision. In Ausschreibungen wird die Norm häufig als Eignungsnachweis verlangt. Sie ersetzt aber keine eigene Leistungsbeschreibung.

Was ist der Unterschied zwischen DIN 77200 und DIN ISO 9001?

DIN ISO 9001 ist eine branchenneutrale Norm für Qualitätsmanagementsysteme und prüft, ob Prozesse definiert, gesteuert und verbessert werden. DIN 77200 ist branchenspezifisch und stellt konkrete Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen, etwa an Qualifikation der Wachpersonen, Dienstanweisungen und Alarmverfolgung. Viele Sicherheitsdienstleister halten beide Zertifikate, weil sie unterschiedliche Fragen beantworten.

Was regelt die Norm DIN EN 15602?

DIN EN 15602 ist die europäische Terminologienorm für Sicherheitsdienstleister. Sie definiert einheitlich Begriffe wie Sicherungsdienstleistung, Wachperson, Objektschutz oder Interventionsdienst und schafft damit eine gemeinsame Sprache für Verträge, Ausschreibungen und weitere Normen. Die DIN 77200 greift auf diese Begriffe zurück. Anforderungen an Leistung oder Qualität enthält DIN EN 15602 selbst nicht.

Worauf muss ich bei der Ausschreibung eines Sicherheitsdienstes achten?

Beschreiben Sie zuerst die Leistung: Einsatzzeiten, Aufgaben, geforderte Qualifikationsstufen, Reaktionszeiten und Reporting. Erst danach folgen die Eignungsnachweise, etwa Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, Bewacherregister-Eintrag, Versicherungsnachweis nach § 14 BewachV sowie Zertifikate nach DIN ISO 9001 oder DIN 77200. Ein reiner Preisvergleich ohne Tariftreueprüfung führt regelmäßig zu Qualitätsproblemen.

Woran erkenne ich einen seriösen Sicherheitsdienst?

Ein seriöser Anbieter legt unaufgefordert Bewachungserlaubnis, Bewacherregister-Eintrag, Versicherungsnachweis und Qualifikationsnachweise seines Personals vor. Weitere Anhaltspunkte sind Zertifizierungen nach DIN ISO 9001 oder DIN 77200, ein schriftlicher Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung, eigenes statt kettenweise untervergebenes Personal, tarifgebundene Bezahlung sowie erreichbare Ansprechpartner und dokumentierte Einsatzberichte.

Gibt es in der Metropolregion Nürnberg zertifizierte Sicherheitsdienste nach DIN 77200?

Ja. Im Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach sind mehrere Sicherheitsdienstleister zertifiziert. B.O.S. FRANKEN SECURITY mit Hauptsitz in der Spitalwaldstraße 3 in Schwabach führt ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 und die Zertifizierung nach DIN 77200. Lassen Sie sich das aktuelle Zertifikat mit Geltungsbereich und Laufzeit immer im Original vorlegen.

Siehe auch: Hauptsitz Schwabach | Metropolregion Nürnberg

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Haftung & Versicherung

Welche Versicherung muss ein Sicherheitsdienst nachweisen?

Jedes Bewachungsunternehmen muss eine Haftpflichtversicherung bei einem im Inland zugelassenen Versicherer unterhalten. § 14 BewachV gibt Mindestversicherungssummen je Schadensereignis vor: eine Million Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Die Jahresleistung darf auf das Doppelte begrenzt werden.

Hafte ich als Veranstalter, wenn der Sicherheitsdienst einen Fehler macht?

Als Veranstalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht und bleiben gegenüber Besuchern und Behörden verantwortlich, auch wenn Sie einen Sicherheitsdienst beauftragen. Entlasten können Sie sich, wenn Sie einen fachlich geeigneten Dienstleister sorgfältig ausgewählt, klar beauftragt und überwacht haben. Im Innenverhältnis regeln Vertrag und Haftpflichtversicherung des Dienstleisters den Ausgleich.

Siehe auch: Veranstaltungsschutz

Reicht die gesetzliche Mindestdeckung eines Sicherheitsdienstes für mein Objekt aus?

Häufig nicht. Die Summen nach § 14 BewachV sind gesetzliche Untergrenzen und keine Bedarfsermittlung. Bei hochwertigen Objekten, Baustellen mit teurem Gerät oder Großveranstaltungen sollten Sie höhere Deckungssummen vertraglich vereinbaren und sich eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorlegen lassen. Prüfen Sie zusätzlich, ob Schlüsselverlust und Bearbeitungsschäden mitversichert sind.

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Datenschutz & Video­überwachung

Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden?

In der Regel nur wenige Tage. Die Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden hält eine Speicherdauer von 48 bis 72 Stunden für angemessen, danach ist automatisch zu löschen. Eine längere Speicherung braucht eine dokumentierte Begründung im Einzelfall, etwa wenn Sichtungspersonal nur zeitweise verfügbar ist oder ein konkreter Vorfall aufgeklärt wird.

Was muss auf dem Hinweisschild zur Videoüberwachung stehen?

Das Schild muss vor dem überwachten Bereich angebracht sein und nach Artikel 13 DSGVO die wesentlichen Informationen enthalten: Piktogramm, Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten, Zweck und Rechtsgrundlage, Speicherdauer sowie Hinweis auf die Betroffenenrechte. Ausführlichere Informationen dürfen über ein Zwei-Stufen-Modell per Aushang oder Link bereitstehen.

Darf ein Sicherheitsmitarbeiter eine Bodycam tragen?

Im privaten Bereich nur unter engen Voraussetzungen. Eine Bodycam verarbeitet personenbezogene Daten und braucht eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO, eine dokumentierte Interessenabwägung, klare Auslösekriterien und eine deutlich sichtbare Kennzeichnung. Verdeckte Aufnahmen sind unzulässig, heimliche Tonaufnahmen können zusätzlich nach § 201 StGB strafbar sein. Aufsichtsbehörden bewerten den Dauerbetrieb kritisch.

Muss der Betriebsrat der Videoüberwachung im Betrieb zustimmen?

Ja, sobald Beschäftigte erfasst werden können. Videoanlagen sind technische Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind; damit besteht Mitbestimmungspflicht nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG. Ohne Zustimmung oder Betriebsvereinbarung darf die Anlage nicht betrieben werden. Empfehlenswert ist eine Betriebsvereinbarung mit Zweck, Kamerapositionen, Zugriffsrechten und Löschfristen.

Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich, wenn ein externer Sicherheitsdienst die Videoanlage bedient?

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt in der Regel der Auftraggeber, weil er über Zwecke und Mittel der Überwachung entscheidet. Bedient der Sicherheitsdienst die Anlage weisungsgebunden, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO erforderlich. Darin werden Zugriffsrechte, Löschfristen, Vertraulichkeitsverpflichtungen und der Umgang mit Auskunftsersuchen geregelt.

Welche Datenschutzbehörde ist in Bayern für Videoüberwachung durch Unternehmen zuständig?

Für nicht-öffentliche Stellen in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht mit Sitz in Ansbach zuständig. Es berät Unternehmen, veröffentlicht Orientierungshilfen zur Videoüberwachung und bearbeitet Beschwerden. Für Unternehmen in Thüringen ist der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Maßgeblich ist immer der Sitz der verantwortlichen Stelle.

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Lohn, Tarif & Beschäftigung

Was verdient ein Sicherheitsmitarbeiter in Bayern?

In Bayern gilt ein eigener Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe zwischen BDSW und ver.di. Die unterste Lohngruppe Objektschutz liegt nach öffentlich zugänglichen Tarifübersichten ab Januar 2026 bei 14,92 Euro pro Stunde, Revierwachdienst darüber. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kommen hinzu. Verbindlich ist stets die aktuelle Entgelttabelle.

Gilt im Sicherheitsgewerbe ein eigener Mindestlohn?

Als absolute Untergrenze gilt der gesetzliche Mindestlohn, 2026 in Höhe von 13,90 Euro pro Stunde. Darüber liegen die regional verhandelten Lohntarifverträge des Wach- und Sicherheitsgewerbes, die je nach Bundesland und Tätigkeit unterschiedliche Stundensätze vorsehen. Ob ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist, unterscheidet sich; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage.

Warum ist ein tarifgebundener Sicherheitsdienst teurer?

Weil der Stundenverrechnungssatz Tariflohn, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Lohnnebenkosten, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Qualifizierung nach § 34a GewO, Dienstkleidung, Versicherung und Einsatzleitung enthält. Angebote deutlich unter dem rechnerisch möglichen Satz sind ein Warnsignal für Subunternehmerketten, Scheinselbständigkeit oder Mindestlohnverstöße, mit Haftungsrisiko für den Auftraggeber.

Siehe auch: Dienstleistungen im Überblick

Was muss ein Sicherheitsdienst pro Stunde mindestens kosten, damit er tariftreu arbeiten kann?

Der Verrechnungssatz muss deutlich über dem Tariflohn liegen. Auf den Grundlohn kommen Sozialabgaben, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Zuschläge, Qualifizierung, Ausrüstung, Versicherung, Verwaltung und Marge. Ein Angebot, das kaum über dem reinen Tarifstundenlohn liegt, ist rechnerisch nicht tragfähig. Lassen Sie sich bei auffallend günstigen Angeboten die Kalkulationsgrundlage offenlegen.

Hafte ich als Auftraggeber, wenn der Sicherheitsdienst keinen Mindestlohn zahlt?

Das ist möglich. Nach § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, wie ein Bürge für den Mindestlohn der eingesetzten Arbeitnehmer, auch in Subunternehmerketten. Absichern können Sie sich über Tariftreueerklärungen, Nachweispflichten und die Kontrolle eingesetzter Subunternehmer.

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Veranstaltungsrecht & Ordnungsdienst

Was ist der Unterschied zwischen Ordnungsdienst und Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen?

Der Ordnungsdienst ist bauordnungsrechtlich dem Betreiber der Versammlungsstätte zugeordnet und erfüllt Aufgaben wie Einlasskontrolle, Besucherlenkung und Räumung. Der Sicherheitsdienst wird vom Veranstalter beauftragt und übernimmt Schutzaufgaben, etwa das Verhindern von Eskalationen. In der Praxis stellt oft ein Dienstleister beide; die Aufgaben sollten im Vertrag dennoch getrennt beschrieben werden.

Wie beauftrage ich einen Ordnungsdienst nach Versammlungsstättenverordnung für meine Veranstaltung?

Klären Sie zuerst mit der Genehmigungsbehörde die Auflagen und legen Sie im Sicherheitskonzept Aufgaben und Mindeststärke fest. Beauftragen Sie dann schriftlich einen Dienstleister mit Erlaubnis nach § 34a GewO, benennen Sie den Ordnungsdienstleiter und regeln Sie Hausrechtsübertragung, Einsatzzeiten, Kommunikationswege und Dokumentation. Fordern Sie Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals vor der Veranstaltung an.

Wer erstellt in München ein Sicherheitskonzept nach Versammlungsstättenverordnung?

Verantwortlich ist der Betreiber beziehungsweise Veranstalter; erstellt wird es in der Praxis von spezialisierten Sicherheitsdienstleistern im Einvernehmen mit Kreisverwaltungsreferat, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. B.O.S. FRANKEN SECURITY betreut den Raum München über die Niederlassung am Hans-Jensen-Weg 3 und übernimmt Konzepterstellung und Umsetzung.

Siehe auch: Niederlassung München

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