Parkraum und Verkehr bei Veranstaltungen
Wissen · 47 Fragen und Antworten
Diese Seite beantwortet häufige Fragen zu Parkraummanagement und Verkehrslenkung bei Veranstaltungen: Grundlagen, Personalbedarf und Qualifikation, Befugnisse und Haftung, Verkehrsplanung und Zufahrtskontrolle, Camping und Shuttle, Halteverbot und Beschilderung, Rettungswege sowie Kosten. Das Parkraummanagement von B.O.S. FRANKEN SECURITY umfasst die Einweisung von Fahrzeugen, die Überwachung von Parkflächen sowie die Steuerung von Zu- und Abfahrten. Nach Vorgaben des Auftraggebers können die Verkehrsordner auch Parkgebühren kassieren. Verbindlich sind die Auflagen der Genehmigungsbehörde und ein Angebot mit Positionsplan.
Grundlagen & Abgrenzung
Was ist Parkraummanagement bei einer Veranstaltung?
Parkraummanagement bei Veranstaltungen ist die geplante Steuerung aller Fahrzeugbewegungen von der Anfahrt bis zur Abreise. Dazu gehören Verkehrsführung auf den Zufahrtsstraßen, Zufahrtskontrolle, Einweisung in Reihen und Blöcke, Überwachung der Flächen, das Freihalten von Rettungswegen sowie ein geordneter Abreiseverkehr. Ziel ist ein flüssiger Ablauf ohne Rückstau, wildes Parken oder blockierte Zufahrten.
Was macht ein Parkplatzeinweiser genau?
Ein Parkplatzeinweiser lenkt ankommende Fahrzeuge auf freie Stellplätze und sorgt für eine dichte, geordnete Belegung der Fläche. Typische Aufgaben sind das Einweisen per Handzeichen, Reihen- und Blockbildung, das Freihalten von Fahrgassen und Rettungswegen, Hinweise an Fahrer, die Kontrolle von Parkausweisen und je nach Auftrag das Kassieren von Parkgebühren.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrsordner und Parkplatzeinweiser?
Der Parkplatzeinweiser weist Fahrzeuge auf der Parkfläche ein, der Verkehrsordner lenkt zusätzlich den Verkehrsfluss an Zufahrten, Knotenpunkten und Ausfahrten. In der Praxis überschneiden sich beide Rollen, oft übernimmt dasselbe Team beides. Rechtlich sind beide private Ordner ohne hoheitliche Befugnisse und dürfen im öffentlichen Straßenraum nicht anstelle der Polizei den Verkehr regeln.
Was gehört alles zur Parkraumbewirtschaftung?
Parkraumbewirtschaftung umfasst Regeln, Technik und Kontrolle einer Parkfläche: Nutzungsordnung und Beschilderung, Vergabe von Berechtigungen, Schranken oder Parkscheinsysteme, regelmäßige Kontrollgänge, Dokumentation von Verstößen und die Abrechnung der Entgelte. Ziel ist, Stellplätze für berechtigte Nutzer freizuhalten und Fremd- oder Dauerparker zu vermeiden. Auf Privatgrund gilt dabei Vertragsrecht, nicht das Bußgeldrecht.
Warum braucht man bei Veranstaltungen überhaupt Verkehrsordner?
Weil Besucherverkehr in kurzer Zeit stark gebündelt auftritt und ohne Lenkung sofort Rückstau, wildes Parken und blockierte Zufahrten entstehen. Verkehrsordner verteilen ankommende Fahrzeuge auf die Flächen, halten Feuerwehrzufahrten und Rettungswege frei und beschleunigen die Abreise. Zusätzlich verlangen Genehmigungsbehörden bei größeren Veranstaltungen häufig ein Verkehrs- und Parkkonzept mit benanntem Personal.
Siehe auch: Veranstaltungsschutz
Welche Alternativen gibt es zu Parkplatzeinweisern?
Technische Lösungen wie Schranken, Kennzeichenerkennung, Parkleitsysteme, Sensorik oder digitale Buchung ersetzen die Bewirtschaftung fester Flächen weitgehend. Bei Veranstaltungen stoßen sie an Grenzen: Wiesen- und Temporärflächen, Ausnahmen, Konflikte und Notfälle brauchen Menschen vor Ort. In der Praxis bewährt sich die Kombination aus Technik für den Regelfall und Personal für die Spitzen.
Personalbedarf & Qualifikation
Wie viele Ordner braucht man für einen Veranstaltungsparkplatz?
Eine feste gesetzliche Kennzahl gibt es nicht. In behördlichen Merkblättern wird häufig mit etwa einer Ordnungskraft je 100 erwarteten Besuchern gerechnet, teils strenger mit einer je 50. Für Parkflächen zählt zusätzlich die Struktur: je Zufahrt, Ausfahrt und Parkblock mindestens eine Kraft. Verbindlich ist immer die Auflage der Genehmigungsbehörde.
Welche Ausrüstung brauchen Verkehrsordner im Einsatz?
Pflicht ist gut sichtbare Warnkleidung, dazu kommen Funkgerät, Signalleuchte oder Taschenlampe für Dunkelheit, wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk. Organisatorisch gehören Lageplan, Positions- und Einweisungsplan, Leitkegel, Absperrmaterial und Beschilderung dazu. Bei Einsätzen im öffentlichen Straßenraum gelten zusätzlich die Regeln zur Sicherung von Arbeitsstellen, abgestimmt mit der Straßenverkehrsbehörde.
Wie kann ich mich als Parkplatzeinweiser oder Verkehrsordner bewerben?
Die Bewerbung läuft über das Bewerbungsformular auf der Jobs-Seite von B.O.S. FRANKEN SECURITY. Abgefragt werden Standort, gewünschter Umfang als Minijob, Teilzeit oder Vollzeit sowie Angaben zu Unterrichtung nach § 34a GewO, Führerschein und Ersthelferausbildung. Wählbar sind unter anderem Metropolregion Nürnberg, München, Erfurt, Regensburg und Bamberg. Telefonisch erreichbar unter +49 9122 1882210.
Siehe auch: Jobs und Bewerbung
Sind professionelle Verkehrsordner besser als Helfer aus dem Verein?
Eigene Helfer sind günstiger, professionelle Verkehrsordner sind geschult, versichert und im Umgang mit Konflikten geübt. Bei behördlichen Auflagen, Nachtschichten, großen Flächen oder alkoholisiertem Publikum ist ein Dienstleister meist die sichere Wahl. Viele Veranstalter kombinieren beides: Der Dienstleister führt und besetzt Schlüsselpositionen, Vereinshelfer übernehmen einfache Einweisepositionen unter Anleitung.
Recht, Befugnisse & Haftung
Darf ein privater Sicherheitsdienst auf öffentlichen Straßen den Verkehr regeln?
Nein. Den fließenden Verkehr durch Zeichen und Weisungen zu regeln, ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung der Polizei und ausdrücklich ermächtigten Personen vorbehalten. Private Verkehrsordner dürfen hinweisen, einweisen und auf Umleitungen aufmerksam machen, aber keine verbindlichen Anordnungen erteilen. Ist eine echte Verkehrsregelung nötig, muss sie mit Straßenverkehrsbehörde und Polizei abgestimmt und angeordnet werden.
Welche Befugnisse haben Verkehrsordner auf dem Veranstaltungsgelände?
Auf privatem Gelände handeln Verkehrsordner im Auftrag des Veranstalters aus dessen Hausrecht. Sie dürfen die Parkordnung durchsetzen, Fahrzeuge einweisen, Berechtigungen prüfen, Zufahrten sperren und Personen des Geländes verweisen. Weitergehende Rechte haben sie nicht: Sie sind keine Polizei, verhängen keine Bußgelder und dürfen Zwang nur im Rahmen der Jedermannrechte anwenden.
Wer haftet, wenn auf dem Veranstaltungsparkplatz ein Auto beschädigt wird?
Zunächst haftet der Verursacher, meist ein anderer Fahrzeugführer. Der Betreiber der Fläche haftet nur, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, etwa bei ungesicherten Löchern, Kanten, Pollern oder fehlender Beleuchtung. Führt eine fehlerhafte Einweisung zum Schaden, kommt eine Haftung von Veranstalter oder Dienstleister in Betracht. Deshalb ist eine ausreichende Betriebshaftpflicht des Dienstleisters wichtig.
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht auf einem Parkplatz?
Verkehrssicherungspflicht heißt: Wer eine Fläche für Fahrzeuge und Fußgänger eröffnet, muss zumutbare Vorkehrungen gegen erkennbare Gefahren treffen, etwa sichere Fahrgassen, erkennbare Kanten und Poller, Beleuchtung, Winterdienst und klare Beschilderung. Ein Schild „Parken auf eigene Gefahr“ befreit davon nicht. Absoluter Schutz wird nicht geschuldet; die Pflicht kann auf Dienstleister übertragen werden.
Darf man Falschparker vom Firmengelände abschleppen lassen?
Ja. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge auf Privatgrund dürfen abgeschleppt werden, wenn die Fläche klar als Privatparkplatz beschildert ist. Der Fahrer trägt die erforderlichen Abschleppkosten, überhöhte Nebenkosten sind nicht durchsetzbar. Entscheidend sind Beweissicherung durch Fotos mit Zeitstempel und ein dokumentierter Ablauf. Bei Zweifeln zur Verhältnismäßigkeit sollte der Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Ist ein erhöhtes Parkentgelt auf privaten Parkplätzen zulässig?
Ja, wenn Beschilderung und Nutzungsbedingungen sauber aufgesetzt sind. Der Bundesgerichtshof hat ein erhöhtes Parkentgelt von mindestens 30 Euro auf Privatparkplätzen grundsätzlich gebilligt, sofern die Bedingungen durch Hinweisschilder wirksam in den Nutzungsvertrag einbezogen wurden. Wirtschaftlich trägt das Modell vor allem dort, wo Fremdparken häufig vorkommt und regelmäßig kontrolliert wird.
Verkehrsplanung & Zufahrtskontrolle
Wie plant man die An- und Abreise bei einer Großveranstaltung?
Ausgangspunkt ist die Prognose: erwartete Besucherzahl, Anteil Pkw, Besetzung je Fahrzeug und Ankunftsspitze. Daraus ergeben sich Stellplatzbedarf, Zahl der Einfahrtspuren und Personalbedarf. Anschließend werden Anfahrtsrouten, Beschilderung ab der Autobahnabfahrt, Parkblöcke, Fußwege zum Eingang und ein eigenes Abreisekonzept festgelegt und mit Behörde, Polizei und Feuerwehr abgestimmt.
Siehe auch: Konzepterstellung
Wie viele Parkplätze braucht man pro 1.000 Besucher?
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht; gerechnet wird über den Pkw-Anteil und die Besetzung je Fahrzeug. Rechenbeispiel: Kommen 70 Prozent der Gäste mit dem Auto und sitzen im Schnitt 2,5 Personen darin, werden rund 280 Stellplätze je 1.000 Besucher benötigt. Bei schwacher ÖPNV-Anbindung oder Camping steigt der Bedarf deutlich.
Wie verhindert man Rückstau auf der Zufahrtsstraße?
Rückstau entsteht, wenn die Einfahrtkapazität kleiner ist als der Zulauf. Wirksam sind mehrere parallele Einweisespuren, das Trennen von Kassier- und Kontrollvorgängen von der durchgehenden Fahrspur, Pufferflächen hinter der Zufahrt, frühe Beschilderung mit Vorsortierung nach Parkbereichen und Funkverbindung zwischen Zufahrt und Fläche. Zusätzlich entlasten gestaffelte Einlasszeiten die Spitze.
Wie funktioniert die Zufahrtskontrolle für Crew, Lieferanten und Aussteller?
Über getrennte Zufahrten und ein Berechtigungssystem. Crew, Aufbau und Lieferanten erhalten Fahrzeugausweise mit Zeitfenster und Zielbereich, die am Kontrollpunkt gegen eine Liste geprüft und dokumentiert werden. So bleiben Anlieferzonen frei, Besucher- und Lieferverkehr kreuzen sich nicht, und im Notfall ist nachvollziehbar, welche Fahrzeuge sich auf dem Gelände befinden.
Wie werden Behindertenparkplätze bei Veranstaltungen organisiert?
Barrierefreie Stellplätze sollten möglichst nah am Eingang liegen, befestigt, beleuchtet und ausgeschildert sein und über einen hindernisfreien Weg zum Gelände verfügen. Bewährt haben sich Reservierung im Vorverkauf, Nachweiskontrolle an der Zufahrt und eine feste Betreuungsposition vor Ort. Konkrete Mindestzahlen können sich aus Genehmigungsauflagen und der Landesbauordnung ergeben.
Wie steuert man den Abreiseverkehr nach einem Konzert?
Die Abreise ist kritischer als die Anreise, weil alle gleichzeitig losfahren wollen. Bewährt sind blockweise Freigabe der Parkbereiche, getrennte Ausfahrtrouten in verschiedene Richtungen, besetzte Ausfahrtpunkte, beleuchtete Fahrgassen und Funkabstimmung mit der Polizei. Shuttles und ÖPNV-Sonderfahrten entlasten zusätzlich. Das Abreisekonzept gehört in die Planung, nicht in den Veranstaltungsabend.
Kann ein Sicherheitsdienst auch die Parkgebühren kassieren?
Ja, das Kassieren kann Teil des Auftrags sein: Kassierung an der Zufahrt oder mobil auf der Fläche, Ausgabe von Tickets, Abrechnung und Übergabe der Einnahmen nach dokumentiertem Verfahren. Sinnvoll ist es, Kassier- und Einweiseposition zu trennen, damit der Verkehr nicht stockt. B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt die Kassierung nach Vorgaben des Auftraggebers.
Braucht eine Baustelle einen Verkehrsordner für die Zufahrt?
Bei innerstädtischen Baustellen, engen Zufahrten oder starkem Lieferverkehr ist eine Einweisung sinnvoll und wird von Auftraggebern häufig gefordert. Typische Aufgaben sind Einweisen rangierender Lkw, Sichern der Ausfahrt zum Gehweg, Kontrolle der Zufahrtsberechtigungen und das Freihalten von Rettungswegen. Die Verkehrssicherung im Straßenraum selbst erfordert zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Siehe auch: Bewachung und Baustellenabsicherung
Großveranstaltung, Camping & Shuttle
Wie organisiert man das Camping-Parken bei einem Festival?
Der Campingbereich wird in klar abgegrenzte Zonen mit Fahrgassen und Brandschutzstreifen aufgeteilt, Fahrzeuge werden blockweise eingewiesen. Üblich sind getrennte Flächen für Zelte und Wohnmobile mit größeren Stellplatzmaßen, feste Zufahrtszeiten, Ticketkontrolle an der Schranke und eine durchgehend besetzte Zufahrt. Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst müssen jederzeit befahrbar bleiben.
Wie sichert man einen Wiesenparkplatz bei Dauerregen ab?
Wichtig sind eine Vorabprüfung des Untergrunds, Ausweichflächen und ein Schlechtwetterszenario im Verkehrskonzept. Praktisch helfen befestigte Fahrgassen, Boden- oder Stahlplatten an Zu- und Ausfahrt, Sperrung durchnässter Bereiche, ein Traktor oder Bergefahrzeug vor Ort und frühzeitige Information der Anreisenden. Ohne Plan B blockieren festgefahrene Fahrzeuge sehr schnell die gesamte Zufahrt.
Wann lohnt sich ein Shuttle-Service vom Parkplatz zum Gelände?
Ein Shuttle lohnt sich, wenn die Parkfläche weiter als etwa zehn Gehminuten entfernt liegt, der Fußweg über unbeleuchtete oder gefährliche Strecken führt oder Flächen direkt am Gelände fehlen. Auch für Gäste mit eingeschränkter Mobilität, VIPs und Künstler ist er sinnvoll. Wirtschaftlich trägt er, weil entfernte Flächen deutlich günstiger sind als Raum am Eingang.
Siehe auch: V.I.P. Fahr- und Shuttleservice
Wie viele Shuttlebusse braucht man für 5.000 Besucher?
Die Zahl ergibt sich aus Umlaufzeit und Kapazität, nicht aus der Besucherzahl allein. Rechenweg: Plätze je Bus geteilt durch die Umlaufzeit ergibt die Leistung pro Stunde. Ein Bus mit 50 Plätzen und 20 Minuten Umlauf schafft rund 150 Personen stündlich. Für 2.000 Shuttlegäste in zwei Stunden wären damit etwa sieben Busse nötig.
Muss ein Festival-Parkplatz nachts besetzt sein?
Bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Camping in der Regel ja. Nachts geht es weniger ums Einweisen als um Zufahrtskontrolle, das Freihalten der Rettungswege, Erreichbarkeit für Rettungsdienste und Abschreckung von Diebstahl an Fahrzeugen. Der Umfang folgt aus dem Sicherheitskonzept und den Auflagen; häufig genügt eine reduzierte Nachtschicht mit Streifentätigkeit auf der Fläche.
Halteverbot, Beschilderung & Absperrung
Wie beantragt man ein mobiles Halteverbot für eine Veranstaltung?
Der Antrag läuft über die zuständige Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise das Ordnungsamt der Kommune. Erst deren verkehrsrechtliche Anordnung erlaubt das Aufstellen der Schilder. Anzugeben sind Ort, Zeitraum, Länge der Fläche und Zweck. Das Aufstellen und die Dokumentation übernehmen Antragsteller oder ein beauftragter Dienstleister. Gebühren, Formulare und Fristen unterscheiden sich je Kommune.
Wie lange vorher muss ein Halteverbotsschild aufgestellt werden?
Damit später abgeschleppt werden darf, müssen die Schilder nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts drei volle Tage vorher stehen. Beginnt das Halteverbot am Donnerstag, müssen die Schilder spätestens am Sonntag aufgestellt sein. Wer kürzer vorwarnt, riskiert, die Abschleppkosten selbst zu tragen. Aufstellzeitpunkt und Standort immer mit Foto und Zeitstempel dokumentieren.
Wer darf Verkehrszeichen für eine Veranstaltung aufstellen?
Verkehrszeichen im öffentlichen Straßenraum dürfen nur aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde aufgestellt werden. Die Umsetzung übernehmen Bauhöfe oder qualifizierte Dienstleister, die die Regeln zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen einhalten. Eigenmächtig aufgestellte Schilder sind unwirksam und können Haftungsfolgen auslösen. Auf privatem Gelände entscheidet dagegen der Eigentümer.
Welches Absperrmaterial braucht man für einen Veranstaltungsparkplatz?
Üblich sind Absperrgitter zur Trennung von Fahr- und Fußwegen, Mobilzäune zur Abgrenzung der Fläche, Leitkegel und Leitbaken für Fahrgassen, Fahrzeugschleusen an der Zufahrt sowie reflektierende oder beleuchtete Beschilderung. Menge und Anordnung ergeben sich aus dem Verkehrskonzept. Material und Personal aus einer Hand vermeiden Lücken zwischen Anlieferung, Aufbau und Besetzung.
Rettungswege & Notfall
Wie breit muss eine Feuerwehrzufahrt sein?
Die lichte Breite muss mindestens 3 Meter betragen, die lichte Höhe mindestens 3,50 Meter. Wird die Zufahrt auf mehr als 12 Meter Länge beidseitig durch Bauteile begrenzt, sind mindestens 3,50 Meter Breite erforderlich. Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge müssen mindestens 3,50 Meter breit sein. Maßgeblich ist die jeweilige Landesrichtlinie über Flächen für die Feuerwehr.
Wie hält man Rettungswege auf einem Veranstaltungsparkplatz frei?
Durch Planung und ständige Kontrolle. Rettungswege und Feuerwehrzufahrten werden im Parkplan festgelegt, mit Absperrgittern, Leitkegeln und Beschilderung deutlich markiert und besetzt oder regelmäßig bestreift. Einweiser verhindern das Zuparken bereits bei der Zuweisung des Stellplatzes. Zusätzlich sollten ein Abschleppdienst kurzfristig verfügbar und der Ablauf zur Freimachung schriftlich geregelt sein.
Wer ist dafür verantwortlich, dass Feuerwehrzufahrten frei bleiben?
Verantwortlich ist der Betreiber beziehungsweise Veranstalter als Verkehrssicherungspflichtiger. Er kann die Durchführung auf einen Sicherheitsdienst übertragen, bleibt aber zur sorgfältigen Auswahl und Überwachung verpflichtet. Zu- und Durchfahrten sowie Aufstellflächen sind nach den Richtlinien ständig freizuhalten und dürfen nicht eingeengt werden. Verstöße können Bußgelder und im Schadensfall Haftung nach sich ziehen.
Was passiert, wenn während der Veranstaltung ein Rettungswagen aufs Gelände muss?
Der Einsatzweg ist vorab festgelegt und im Sicherheitskonzept hinterlegt. Im Ernstfall lotst das Parkteam das Fahrzeug über die definierte Rettungsroute, sperrt Kreuzungspunkte, hält Besucher zurück und meldet den Verlauf per Funk an die Einsatzleitung. Voraussetzung sind eine besetzte Einweisungsposition an der Zufahrt und geübte Abläufe statt Improvisation im Notfall.
Kosten, Anbieterwahl & Standorte
Was kostet ein Parkplatzeinweiser pro Stunde?
Der Preis richtet sich nach dem Tarifstundenlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe des jeweiligen Bundeslandes, nach Zuschlägen für Nacht, Sonn- und Feiertage, nach Einsatzdauer, Anfahrt und Qualifikation. Kurze Einsätze und Nachtschichten sind je Stunde teurer als durchgehende Tagesdienste. Seriöse Anbieter nennen einen Stundensatz je Position statt einer Pauschale ohne Positionsplan.
Wie rechnet ein Sicherheitsdienst Parkraummanagement ab?
Üblich ist die Abrechnung nach eingesetzten Personalstunden je Position, mit definierter Mindesteinsatzzeit und Zuschlägen. Separat kalkuliert werden häufig Konzepterstellung, Material wie Absperrgitter und Beschilderung, Fahrzeuge und Funktechnik. Für wiederkehrende Einsätze sind Rahmenverträge mit festen Sätzen üblich. Wichtig ist ein Angebot mit Positionsplan, damit Leistung und Preis überprüfbar bleiben.
Lohnt sich eigenes Personal oder ein externer Dienstleister für die Parkplatzorganisation?
Eigenes Personal rechnet sich bei regelmäßigem, gleichmäßigem Bedarf auf dem Betriebsgelände. Ein Dienstleister lohnt sich bei Spitzenlast, Veranstaltungen, Nacht- und Wochenendeinsätzen sowie überall dort, wo Auflagen erfüllt und Haftungsrisiken abgesichert werden müssen. Er stellt Ersatz bei Ausfall, bringt Material, Führungsstruktur und Erfahrung mit und ist über die Betriebshaftpflicht abgesichert.
Woran erkennt man einen seriösen Anbieter für Verkehrsordner?
An nachweisbarer Erlaubnis nach § 34a GewO für Bewachungsleistungen, Eintrag im Bewacherregister, ausreichender Betriebshaftpflicht, festangestelltem Personal und Referenzen vergleichbarer Veranstaltungen. Gute Anbieter besichtigen die Fläche vorab, liefern einen Positionsplan und benennen eine Einsatzleitung. Zertifizierungen wie DIN ISO 9001 und DIN 77200 sind ein zusätzlicher Qualitätshinweis.
Siehe auch: Unternehmen
Wie früh sollte man Verkehrsordner für eine Veranstaltung buchen?
So früh wie möglich, idealerweise parallel zur Genehmigungsplanung. Für Großveranstaltungen, Festivalwochenenden und Termine in der Hochsaison zwischen Mai und September sind mehrere Monate Vorlauf sinnvoll, weil Personal und Material dann knapp werden. Kurzfristige Anfragen sind je nach Auslastung möglich, lassen aber weniger Zeit für Ortsbegehung und Abstimmung mit Behörden.
Siehe auch: Kontakt und Anfrage
Kann ein Sicherheitsdienst Parkraummanagement und Ordnungsdienst aus einer Hand übernehmen?
Ja. Verkehrslenkung, Parkplatzeinweisung, Zufahrtskontrolle, Einlass und Ordnungsdienst greifen bei Veranstaltungen ineinander und werden oft gemeinsam beauftragt. Der Vorteil ist eine durchgehende Einsatzleitung, ein Funknetz und ein Sicherheitskonzept ohne Schnittstellenverluste. B.O.S. FRANKEN SECURITY bietet diese Leistungen als Komplettpaket einschließlich Konzepterstellung an.
Siehe auch: Komplettpaket
Wie bekomme ich ein Angebot für Verkehrsordner und Parkplatzeinweiser?
Für ein belastbares Angebot werden Datum und Uhrzeiten, Veranstaltungsort, erwartete Besucherzahl, Zahl und Art der Parkflächen, Zufahrten sowie behördliche Auflagen benötigt. Auf dieser Basis erstellt B.O.S. FRANKEN SECURITY ein Angebot mit Personalbedarf und Preis. Anfragen sind telefonisch unter +49 9122 1882210 oder per E-Mail an info@bos-franken.de möglich.
Wer bietet Parkraummanagement in Nürnberg und der Metropolregion an?
B.O.S. FRANKEN SECURITY betreut Veranstaltungen und Firmenareale in der Metropolregion Nürnberg vom Hauptsitz in Schwabach, Spitalwaldstraße 3, 91126 Schwabach. Von dort werden unter anderem Nürnberg, Fürth, Erlangen und das Nürnberger Land bedient, ergänzt um den Standort Bamberg. Kontakt: +49 9122 1882210 oder info@bos-franken.de.
Siehe auch: Hauptsitz Schwabach | Metropolregion Nürnberg
Wo kann man Parkplatzeinweiser für Veranstaltungen in München buchen?
Für den Großraum München ist die Niederlassung München zuständig, Hans-Jensen-Weg 3, Telefon +49 89 1214067-50, muenchen@bos-franken.de. Betreut werden Veranstaltungen, Messen, Großveranstaltungen und Firmenareale mit Verkehrsordnern, Parkplatzeinweisern und komplettem Parkraummanagement.
Siehe auch: Niederlassung München
Gibt es Verkehrsordner für Veranstaltungen in Erfurt und Thüringen?
Ja. Die Niederlassung Erfurt in der Stotternheimer Straße 7, 99086 Erfurt, betreut Veranstaltungen, Objekte und Baustellen in Thüringen und angrenzenden Regionen, ergänzt durch den Ansprechpartner für Zwickau in Sachsen. Angefragt werden können Verkehrsordner, Parkplatzeinweiser und Parkraummanagement unter +49 361 7311845 oder erfurt@bos-franken.de.
Siehe auch: Niederlassung Erfurt
Persönliche Beratung
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