Objekt- und Werkschutz: Fragen und Antworten
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Diese Seite beantwortet häufige Fragen zu Objekt- und Werkschutz: Abgrenzung der Begriffe, typische Objekte, Kosten und Verträge, Recht und Qualifikation, Empfangs- und Pfortendienst, Streifen-, Revier- und Schließdienst sowie Alarm und Videoüberwachung. Zu den Leistungen von B.O.S. FRANKEN SECURITY im Objektschutz gehören Kontroll- und Streifengänge, Zugangs- und Zufahrtskontrollen sowie die Überwachung von Gebäuden und Außenbereichen, etwa für Büro- und Verwaltungsgebäude, Industrie- und Gewerbeanlagen und öffentliche Einrichtungen. Jeder Einsatz basiert auf einer individuellen Analyse der örtlichen Gegebenheiten.
Grundlagen & Abgrenzung
Was ist Objektschutz und was gehört alles dazu?
Objektschutz ist die Bewachung von Gebäuden, Grundstücken und Anlagen durch qualifiziertes Sicherheitspersonal. Typische Leistungen sind Zugangs- und Zufahrtskontrolle, Kontroll- und Streifengänge, Schließdienst, Überwachung der Außenbereiche sowie das Melden und Dokumentieren von Vorfällen. Ziel ist es, unbefugten Zutritt zu verhindern, Risiken durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Feuer früh zu erkennen und geordnet zu reagieren.
Welche Aufgaben hat der Werkschutz in einem Industriebetrieb?
Der Werkschutz sichert Produktions- und Betriebsgelände im laufenden Betrieb. Zu den Aufgaben zählen Pforten- und Torkontrolle, Ausweis- und Besuchermanagement, Fahrzeug- und Ladungskontrollen, Streifengänge über das Werksgelände, Kontrolle technischer Melde- und Brandschutzeinrichtungen sowie Unterstützung bei Notfall- und Evakuierungsabläufen. Der Werkschutz ist damit deutlich enger in betriebliche Prozesse eingebunden als ein reiner Objektschutz.
Was ist der Unterschied zwischen Werkschutz und Objektschutz?
Werkschutz ist die auf Industrie- und Produktionsbetriebe zugeschnittene Form des Objektschutzes. Objektschutz bezeichnet allgemein die Bewachung einzelner Liegenschaften wie Bürogebäude, Baustellen oder Wohnanlagen. Der Werkschutz übernimmt zusätzlich betriebliche Aufgaben auf dem Werksgelände: Pfortendienst, Warenausgangskontrolle, Anlagen- und Brandschutzkontrollen. Die Grundleistungen Zutrittskontrolle, Streifengang und Dokumentation sind in beiden Fällen ähnlich.
Was ist der Unterschied zwischen Wachdienst, Wachschutz und Sicherheitsdienst?
Die drei Begriffe meinen im Alltag weitgehend dasselbe und sind keine geschützten Fachbezeichnungen. Gewerberechtlich existiert nur die Bewachung nach § 34a GewO. Wachdienst und Wachschutz betonen die bewachende Präsenz vor Ort, Sicherheitsdienst wird als Oberbegriff für das gesamte Leistungsspektrum verwendet, also auch für Empfangsdienst, Revierdienst, Veranstaltungsschutz und Interventionsdienst.
Was ist der Unterschied zwischen stationärem Objektschutz und mobilem Revierdienst?
Stationärer Objektschutz bedeutet dauerhafte Präsenz einer Sicherheitskraft im Objekt, der mobile Revierdienst kontrolliert mehrere Objekte nacheinander in festen oder wechselnden Intervallen. Stationär bietet sofortige Reaktion und sichtbare Abschreckung, kostet je Objekt aber deutlich mehr. Der Revierdienst verteilt die Kosten auf mehrere Kunden, lässt zwischen den Kontrollen jedoch unbewachte Zeitfenster.
Woran erkenne ich, dass mein Betrieb einen Objektschutz braucht?
Typische Anzeichen sind wiederholte Einbrüche, Diebstähle oder Vandalismus, unkontrollierter Publikumsverkehr, weitläufige oder schlecht einsehbare Außenflächen, hohe Werte in Lager und Fuhrpark, lange Leerzeiten nachts und am Wochenende sowie Auflagen von Versicherern oder Auftraggebern. Sinnvoll ist zunächst eine Risiko- und Schwachstellenanalyse: Sie zeigt, ob Technik, Organisation oder Personal die größte Lücke schließt.
Objekttypen & Einsatzbereiche
Wie sichert man ein Logistikzentrum gegen Diebstahl ab?
Wirksam ist eine Kombination aus Zufahrtskontrolle, Fahrer- und Ladungskontrolle, getrennten Aufenthaltsbereichen für Fremdfahrer, Videoüberwachung von Toren und Rampen sowie unregelmäßigen Streifengängen. Dazu gehören klare Regeln für Ausweise, Schlüssel und Warenausgang. Besonders kritisch sind die Schnittstellen zwischen Betriebsgelände und externen Fahrern, deshalb sollte jede Ein- und Ausfahrt lückenlos dokumentiert werden.
Braucht ein Bürogebäude nachts einen Sicherheitsdienst?
Nicht zwingend. Oft genügen eine aufgeschaltete Alarmanlage und ein Revierdienst mit mehreren Kontrollen pro Nacht. Eine durchgehende Nachtbesetzung lohnt sich, wenn hohe Sachwerte oder sensible Daten im Haus sind, Publikumsverkehr bis in den Abend besteht oder mehrere Mieter das Gebäude nutzen. Entscheidend sind Risikolage, Reaktionszeit im Alarmfall und Vorgaben des Versicherers.
Wie schützt man ein leerstehendes Gebäude vor Vandalismus und unbefugter Nutzung?
Grundlage ist die physische Sicherung: Türen und Fenster verschließen oder verbauen, Zugänge einzäunen, Gerüste sichern, Metall und Wertstoffe entfernen. Ergänzend wirken unregelmäßig getaktete Kontrollgänge, Beleuchtung, Videoüberwachung mit Aufschaltung und sichtbare Beschilderung. Wichtig ist schnelle Reaktion: Je zügiger Spuren von Eindringlingen beseitigt werden, desto unattraktiver bleibt das Objekt für weitere Versuche.
Wie sichert man eine Baustelle nachts und am Wochenende ab?
Üblich ist eine Kombination aus Bauzaun, Beleuchtung, abschließbaren Containern, Zufahrts- und Ladungskontrolle sowie Bewachung außerhalb der Arbeitszeiten. Nachts und am Wochenende arbeiten viele Bauherren mit Streifengängen oder einer Postenbesetzung, häufig ergänzt durch mobile Videotürme mit Aufschaltung. Jeder Kontrollgang sollte protokolliert werden, damit Vorfälle und Schäden später nachvollziehbar bleiben.
Siehe auch: Bewachung und Baustellenabsicherung
Was tun nach mehreren Einbrüchen in das Firmengebäude?
Zuerst Anzeige erstatten, Schäden dokumentieren und den Versicherer einbinden. Danach folgt eine Schwachstellenanalyse: Wo sind die Täter eingedrungen, welche Zeitfenster waren ungeschützt, welche Meldewege haben versagt. Auf dieser Basis werden mechanische Sicherung, Alarmtechnik mit Aufschaltung und personelle Bewachung aufeinander abgestimmt. Einzelmaßnahmen ohne Gesamtkonzept verlagern das Problem meist nur an eine andere Stelle.
Kosten & Vertrag
Was kostet Objektschutz pro Stunde?
Marktüblich liegen die Stundensätze für Objektschutz in Deutschland je nach Bundesland, Qualifikation und Einsatzzeit etwa zwischen 25 und 45 Euro netto je Sicherheitskraft. Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste sowie Sonderqualifikationen liegen darüber. Diese Spannen sind unverbindliche Marktwerte. Verbindlich ist immer ein Angebot auf Basis von Objekt, Zeitfenstern und vereinbartem Leistungsumfang.
Was kostet eine 24-Stunden-Bewachung im Monat?
Eine durchgehende Besetzung rund um die Uhr erfordert rechnerisch etwa vier bis fünf Vollzeitkräfte, weil Schichtwechsel, Urlaub und Krankheit abgedeckt werden müssen. Daraus ergeben sich in der Regel fünfstellige Monatskosten. Der genaue Betrag hängt von Schichtmodell, Zuschlägen, Qualifikation, Standort und Vertragslaufzeit ab und sollte für jedes Objekt einzeln kalkuliert werden.
Wie setzt sich der Stundensatz eines Sicherheitsdienstes zusammen?
Der Stundensatz besteht aus Tariflohn, Lohnnebenkosten, Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Qualifikation und Schulung, Dienstkleidung und Ausrüstung, Fahrzeug- und Einsatzleitungskosten, Versicherungen sowie Verwaltung und Gewinn. Deshalb liegt der Verkaufspreis deutlich über dem Stundenlohn der Mitarbeitenden. Auffällig niedrige Angebote deuten häufig auf fehlende Zuschläge oder nicht genannte Subunternehmer hin.
Warum kosten Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste mehr?
Weil tarifliche und gesetzliche Zuschläge anfallen und diese Zeiten schwerer zu besetzen sind. Im Bewachungsgewerbe regeln Tarifverträge Zuschläge für Nachtarbeit sowie für Sonn- und Feiertage, hinzu kommen höhere Ausfallreserven. Diese Mehrkosten werden an den Auftraggeber weitergegeben. Prüfen Sie im Angebot, ob Zuschläge im Stundensatz enthalten oder separat ausgewiesen sind.
Ist ein Sicherheitsdienst teurer als eine Alarmanlage mit Aufschaltung?
In der laufenden Rechnung ja: Personal kostet je Stunde, Technik verursacht vor allem einmalige Investitions- und geringere Betriebskosten. Technik meldet allerdings nur, reagieren muss trotzdem ein Mensch. Wirtschaftlich sinnvoll ist meist die Kombination aus Alarmtechnik mit Aufschaltung, Interventions- oder Revierdienst und fester Bewachung in den besonders kritischen Zeitfenstern.
Welche Laufzeit und Kündigungsfrist hat ein Bewachungsvertrag?
Bewachungsverträge sind Dienstverträge und frei verhandelbar. Üblich sind Laufzeiten von zwölf bis 36 Monaten mit Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten zum Laufzeitende. Kurzfristige Einsätze für Baustellen oder Leerstand laufen oft monatsweise. Achten Sie auf automatische Verlängerungsklauseln, Preisanpassungsklauseln bei Tariferhöhungen und ein Sonderkündigungsrecht bei Schlechtleistung.
Welche Angaben braucht ein Sicherheitsdienst, um ein Angebot zu kalkulieren?
Für ein belastbares Angebot werden benötigt: Art und Größe des Objekts, Adresse, gewünschte Leistung wie Streifengang, Postenbesetzung, Empfang oder Schließdienst, genaue Zeitfenster und Wochentage, Anzahl der Kräfte, Beginn und Dauer des Auftrags, vorhandene Sicherheitstechnik sowie Besonderheiten wie Fremdsprachen oder Diensthunde. Eine Objektbegehung vor Angebotsabgabe erhöht die Genauigkeit deutlich.
Siehe auch: Kontakt und Anfrage
Recht, Qualifikation & Haftung
Welche Qualifikation braucht ein Objektschützer nach § 34a GewO?
Wer im Bewachungsgewerbe arbeitet, benötigt mindestens eine Unterrichtung nach § 34a GewO bei der IHK, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung und die Eintragung im Bewacherregister. Für bestimmte Tätigkeiten ist die IHK-Sachkundeprüfung vorgeschrieben. Höher qualifizierte Abschlüsse sind die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft sowie die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Was darf ein Sicherheitsdienst und was nicht?
Sicherheitsmitarbeiter haben keine hoheitlichen Befugnisse. Sie handeln auf Grundlage des übertragenen Hausrechts und der Jedermannsrechte: Zutritt verweigern, Hausverbote aussprechen, Platzverweise durchsetzen, bei frischer Tat vorläufig festhalten sowie Notwehr und Nothilfe ausüben. Nicht erlaubt sind erzwungene Durchsuchungen, Ausweiskontrollen gegen den Willen, Vernehmungen, längeres Festhalten oder eigenmächtige Sanktionen.
Darf Security jemanden festhalten, bis die Polizei kommt?
Ja, unter engen Voraussetzungen. Nach § 127 Absatz 1 StPO darf jede Person einen auf frischer Tat Betroffenen vorläufig festnehmen, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Die Polizei ist unverzüglich zu verständigen und die Person zu übergeben. Längeres Festhalten, Verhöre oder weitergehende Zwangsmaßnahmen sind unzulässig.
Wer haftet, wenn trotz Sicherheitsdienst eingebrochen wird?
Nicht automatisch der Sicherheitsdienst. Ein Bewachungsvertrag ist ein Dienstvertrag: Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht der Erfolg eines ausbleibenden Einbruchs. Haftung entsteht erst bei nachgewiesener Pflichtverletzung, etwa ausgefallenen Kontrollgängen oder unterlassener Meldung. Haftungsbegrenzungen in AGB dürfen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen. Bewachungsunternehmen müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Empfangs- & Pfortendienst
Was macht ein Empfangsdienst in einem Unternehmen?
Der Empfangsdienst ist die erste Anlaufstelle im Gebäude. Typische Aufgaben sind Besucherempfang und Anmeldung, Verwaltung von Besucherausweisen, Telefonzentrale, Post- und Paketannahme, Schlüssel- und Kartenausgabe, Steuerung von Handwerkern und Lieferanten sowie erste Reaktion auf Alarm- und Notfallmeldungen. Der Empfangsdienst verbindet damit Servicearbeit mit Zutrittskontrolle und ist zugleich sicherheitsrelevant.
Was ist der Unterschied zwischen Pförtner und Empfangsdienst?
Der Pförtnerdienst sitzt meist an Zufahrt oder Werkstor und kontrolliert Personen, Fahrzeuge und Warenverkehr. Der Empfangsdienst arbeitet im Gebäude und ist stärker service- und repräsentationsorientiert, etwa bei Besucherbetreuung, Telefon, Post und Terminkoordination. In der Praxis überschneiden sich beide Rollen. Entscheidend ist, welche Kontrollaufgaben tatsächlich übernommen werden.
Braucht ein Pförtner eine Unterrichtung nach § 34a?
Sobald er fremdes Eigentum bewacht oder den Zutritt kontrolliert, ja. Reine Empfangs- und Informationstätigkeit ohne Bewachungsauftrag fällt nicht unter § 34a GewO. Übernimmt der Pförtner dagegen Zugangs-, Fahrzeug- oder Warenkontrollen, sind Unterrichtung, Zuverlässigkeitsprüfung und Bewacherregistereintrag erforderlich. Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht die Stellenbezeichnung.
Lohnt sich ein externer Empfangsdienst gegenüber einer eigenen Rezeption?
Häufig ja, vor allem wegen der Vertretung. Ein Dienstleister sichert Urlaubs-, Krankheits- und Randzeitenabdeckung, stellt geschultes Personal mit Sicherheitsqualifikation und rechnet nach tatsächlichen Stunden ab. Der Stundensatz liegt rechnerisch oft über einem internen Lohn. Günstiger wird es durch entfallende Ausfall-, Rekrutierungs- und Schulungskosten sowie durch flexibel anpassbare Besetzungszeiten.
Wie läuft die Besucheranmeldung mit Zutrittskontrolle am Werkstor ab?
Üblich ist ein fester Ablauf: Voranmeldung durch den Gastgeber, Identitätsabgleich am Tor, Erfassung im Besucherbuch oder System, Ausgabe eines zeitlich begrenzten Besucherausweises, kurze Sicherheitsunterweisung und Übergabe an den Ansprechpartner. Beim Verlassen wird der Ausweis zurückgenommen und die Abmeldung dokumentiert. So bleibt jederzeit nachvollziehbar, wer sich auf dem Gelände befindet.
Streifen-, Revier- & Schließdienst
Wie läuft ein Kontrollgang im Objektschutz ab?
Ein Kontrollgang folgt einer festgelegten Route mit definierten Kontrollpunkten. Geprüft werden Türen, Fenster, Tore, Zäune, Beleuchtung, Brandschutzeinrichtungen sowie Technik- und Wasserräume, dazu Auffälligkeiten wie offene Fenster, Rauchgeruch oder fremde Fahrzeuge. Uhrzeiten und Feststellungen werden dokumentiert, Mängel gemeldet. Sicherheitsrelevante Routen werden bewusst unregelmäßig gegangen, damit sie nicht vorhersehbar sind.
Wie oft sollte ein Sicherheitsdienst Kontrollgänge durchführen?
Das richtet sich nach Risiko und Objektgröße, eine allgemeingültige Vorgabe gibt es nicht. In der Praxis sind beim Revierdienst ein bis vier Kontrollen je Nacht üblich, bei stationärer Bewachung stündliche Rundgänge. Wichtig ist die unregelmäßige Taktung, denn feste Zeiten sind für Täter leicht auszurechnen. Die vereinbarte Anzahl gehört in das Leistungsverzeichnis.
Wie kann ich nachprüfen, ob die vereinbarten Kontrollgänge wirklich stattgefunden haben?
Über ein Wächterkontrollsystem. Kontrollpunkte im Objekt werden per NFC-Tag, Barcode oder GPS erfasst, das System protokolliert Uhrzeit, Standort und Mitarbeiter und erzeugt einen nachvollziehbaren Nachweis. Seriöse Anbieter erstellen daraus Berichte oder stellen ein Kundenportal bereit. Vereinbaren Sie den Nachweis schriftlich, einschließlich Regelung für ausgefallene oder verspätete Kontrollen.
Was ist ein Schließdienst und für wen lohnt er sich?
Der Schließdienst öffnet und verschließt Gebäude, Etagen oder Gelände zu festen Zeiten und prüft dabei Türen, Fenster, Tore, Beleuchtung und Alarmanlage. Er lohnt sich für Bürohäuser, Schulen, Sportstätten, Parkhäuser und Betriebe mit wechselnden Nutzern, weil er Mitarbeitende entlastet und dokumentiert, dass das Objekt ordnungsgemäß gesichert übergeben wurde.
Wer haftet, wenn ein Sicherheitsmitarbeiter einen Generalschlüssel verliert?
In der Regel das Bewachungsunternehmen über seine Haftpflichtversicherung. Der Schaden umfasst nicht nur den Schlüssel, sondern gegebenenfalls den Austausch der Schließanlage, ersatzfähig meist nur bei konkreter Missbrauchsgefahr. Deshalb sollten Schlüsselverwaltung, Schlüsseldepot, Übergabeprotokolle und eine ausreichende Schlüsselverlustdeckung im Bewachungsvertrag ausdrücklich geregelt sein.
Alarm, Intervention & Videoüberwachung
Was ist Alarmverfolgung und was macht ein Interventionsdienst?
Alarmverfolgung bedeutet, dass nach einer Alarmmeldung eine Sicherheitskraft zum Objekt fährt und die Ursache prüft. Der Interventionsdienst kontrolliert Außenhaut und bei Bedarf Innenräume, sichert das Objekt, veranlasst Notverschluss oder Handwerker, verständigt Polizei oder Feuerwehr und dokumentiert den Einsatz. Ausgelöst wird der Einsatz üblicherweise durch eine aufgeschaltete Notruf- und Serviceleitstelle.
Wie schnell muss ein Interventionsdienst nach einem Alarm vor Ort sein?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, maßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Interventionszeit. In der Branche sind rund 20 Minuten ab Alarmierung als Zielwert verbreitet, in Ballungsräumen oft weniger. Vereinbaren Sie die Zeit schriftlich, einschließlich Messpunkt, also ab Alarmeingang oder ab Beauftragung durch die Leitstelle, sowie Regelungen für Nachtstunden und Verkehrsspitzen.
Wer zahlt bei einem Fehlalarm?
In der Regel der Auftraggeber. Interventionsfahrten werden meist je Einsatz abgerechnet, unabhängig von der Alarmursache. Rückt zusätzlich die Polizei aus, können bei wiederholten technisch oder menschlich verursachten Fehlalarmen Gebühren anfallen. Die Regelungen unterscheiden sich je Bundesland und Kommune. Regelmäßige Anlagenwartung und Nutzerschulung senken die Fehlalarmquote spürbar.
Ersetzt eine videobasierte Fernüberwachung das Wachpersonal vor Ort?
Nur teilweise. Kameras mit Aufschaltung erkennen und melden zuverlässig, können aber nicht eingreifen, Türen schließen oder Personen ansprechen. Sinnvoll ist ein hybrides Konzept: Technik überwacht Flächen dauerhaft, Personal übernimmt Kontrollgänge, Zutrittskontrolle und Intervention. Bei Baustellen und Leerstand lässt sich der Personaleinsatz durch Technik allerdings deutlich reduzieren.
Ist Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände nach DSGVO erlaubt?
Ja, wenn sie erforderlich und verhältnismäßig ist. Rechtsgrundlage ist meist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei Beschäftigten zusätzlich § 26 BDSG. Erforderlich sind ein dokumentierter Zweck, Hinweisschilder vor dem erfassten Bereich, Beschränkung auf das Nötige und ein Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis. Dauerüberwachung von Arbeitsplätzen sowie Pausen- und Sanitärräumen ist unzulässig.
Anbieterwahl & Region
Welche Fragen sollte ich einem Sicherheitsdienst vor Vertragsabschluss stellen?
Wichtig sind: Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO und Registereintrag, Qualifikation und Einsatzdauer des konkret eingesetzten Personals, Einsatz von Subunternehmern, Höhe der Haftpflichtdeckung, Nachweis der Kontrollgänge, Erreichbarkeit der Einsatzleitung rund um die Uhr, Vertretungsregelung bei Ausfall, Zertifizierungen wie DIN 77200 sowie Referenzen aus vergleichbaren Objekten. Lassen Sie sich Nachweise vorlegen.
Wie prüfe ich, ob ein Sicherheitsdienst im Bewacherregister eingetragen ist?
Lassen Sie sich die Bewachungs-ID beziehungsweise einen Registerauszug vorlegen. Seit 2019 müssen Bewachungsunternehmen und ihr Wachpersonal im bundesweiten Bewacherregister geführt sein, jede Person erhält eine eigene Bewacher-ID. Auftraggeber können das Register nicht öffentlich abfragen, aber Nachweise verlangen, zusätzlich die Erlaubnisurkunde nach § 34a GewO und den Haftpflichtnachweis.
Wer bietet Objektschutz in Schwabach und der Metropolregion Nürnberg an?
B.O.S. FRANKEN SECURITY betreut von ihrem Hauptsitz in der Spitalwaldstraße 3 in 91126 Schwabach aus Objekte in der Metropolregion Nürnberg, darunter Büro- und Verwaltungsgebäude, Industrie- und Gewerbeanlagen, Baustellen sowie öffentliche Einrichtungen. Das Unternehmen ist seit 1993 tätig, das Qualitätsmanagement ist seit 2012 nach DIN ISO 9001 und DIN 77200 zertifiziert. Kontakt: +49 9122 1882210.
Siehe auch: Hauptsitz Schwabach | Metropolregion Nürnberg
Gibt es einen Sicherheitsdienst für Objektschutz in Erfurt und Thüringen?
Ja. B.O.S. FRANKEN SECURITY unterhält eine Niederlassung in der Stotternheimer Straße 7 in 99086 Erfurt und übernimmt von dort Objektschutz, Bewachung und Veranstaltungsschutz in Erfurt und Umgebung. Anfragen laufen über erfurt@bos-franken.de oder telefonisch unter +49 361 7311845. Für den Raum Zwickau steht zusätzlich eine eigene Rufnummer zur Verfügung.
Siehe auch: Niederlassung Erfurt
Wer übernimmt Werkschutz und Objektschutz im Raum München?
B.O.S. FRANKEN SECURITY betreibt für den Raum München eine Niederlassung am Hans-Jensen-Weg 3 in München. Von dort werden Objektschutz, Werkschutz, Bewachung und Veranstaltungsschutz für Industrie-, Gewerbe- und Verwaltungsobjekte im Großraum München koordiniert. Anfragen über muenchen@bos-franken.de oder telefonisch unter +49 89 1214067-50.
Siehe auch: Niederlassung München
Welcher Sicherheitsdienst deckt Objektschutz in Regensburg, Bamberg und Zwickau ab?
B.O.S. FRANKEN SECURITY ist neben Schwabach, Erfurt und München auch in Regensburg, Bamberg und Zwickau mit Ansprechpartnern vertreten. Für diese Standorte bestehen eigene Rufnummern: Regensburg +49 1516 4439860, Bamberg +49 1512 9149590, Zwickau +49 172 7237762. Zentrale Anfragen für alle Standorte nimmt der Hauptsitz in Schwabach unter info@bos-franken.de entgegen.
Siehe auch: Standorte im Überblick
Wie schnell kann ein Sicherheitsdienst kurzfristig Wachpersonal stellen?
Bei größeren Dienstleistern ist eine Besetzung innerhalb von 24 bis 48 Stunden häufig möglich, in Notlagen wie nach einem Einbruch- oder Wasserschaden auch am selben Tag. Voraussetzung sind verfügbare Reservekräfte und eine erreichbare Einsatzleitung. Für kurzfristige Anfragen sollten Objektadresse, Zeitfenster, Aufgabe und Ansprechpartner bereitliegen. Verbindlich ist immer die Rückmeldung des Anbieters.
Siehe auch: Kontakt und Anfrage
Persönliche Beratung
Sie möchten Ihr Objekt schützen lassen? Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche und fachliche Beratung zur Verfügung.