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Parkraummanagement Weiden in der Oberpfalz

Betreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 89 km Luftlinie)

Parkraummanagement Weiden in der Oberpfalz: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Verkehrsordner und Parkplatzeinweisung für Veranstaltungen in Weiden bereit, betreut von unserem Hauptsitz Schwabach. Die Parkraumbewirtschaftung bei Veranstaltungen wird auf Flächengröße, Zufahrten und erwartete Besucherzahl abgestimmt, damit An- und Abreise geordnet ablaufen.

Weiden in der Oberpfalz auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 89 km Luftlinie)
Entfernungrund 89 km Luftlinie
Telefon+49 9122 1882210
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Parkraummanagement für Weidens Veranstaltungsflächen

Vor der Max-Reger-Halle stehen 75 hauseigene Parkplätze zur Verfügung, gegenüber am Großparkplatz der Stadt weitere 400 Stellplätze und im nahen Parkhaus zusätzlich 459 Parkplätze – drei getrennte Flächen, die je nach Besucherstrom unterschiedlich stark angefahren werden und einzeln eingewiesen werden müssen. Am Festplatz an der Conrad-Röntgen-Straße steht optional ein Parkplatz mit rund 300 Pkw-Stellplätzen zur Verfügung.

Der Fest- und Veranstaltungsplatz selbst bietet mehr als 26.000 Quadratmeter Nutzfläche für Großveranstaltungen wie das Weidener Volksfest und das Weidener Frühlingsfest; bei so großen Arealen reicht die Parkraumorganisation über einzelne Stellplätze hinaus bis zur Lenkung des Zu- und Abreiseverkehrs im gesamten Umfeld.

Innenstadtnah verändern der seit 1576 veranstaltete Christkindlmarkt, das Weidener Bürgerfest und mehrere Jahrmärkte in der Fußgängerzone – etwa Mittefastenmarkt und Jubilatemarkt – zeitweise die Parksituation rund um die Altstadt; Sondernutzungen öffentlicher Straßen für solche Veranstaltungen bedürfen einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Auch die Hans-Schröpf-Arena, von September bis April für Eiskunstlaufen und Freizeitangebote wie die Laserdisco geöffnet, zieht in der kälteren Jahreszeit regelmäßig Besucher mit eigenem Parkbedarf im Umfeld an. Über die A93 zwischen Hof und Regensburg sowie die Bundesstraßen B22 und B470 reisen auch auswärtige Gäste an, für die eine klare Parkplatzeinweisung direkt ab der Zufahrt beginnt.

Parkraumbewirtschaftung für Veranstaltungen und Betriebe

Ob temporäre Veranstaltungsfläche oder dauerhaftes Firmenareal: B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt Parkraumbewirtschaftung bei Veranstaltungen ebenso wie auf dauerhaft genutzten Betriebsarealen.

  • Klare Beschilderung und geordnete Einweisung an Zufahrten
  • Situationsgerechte Steuerung des Verkehrs während Stoßzeiten
  • Laufende Abstimmung mit Veranstaltern und Behörden
  • Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben und örtlicher Gegebenheiten im Konzept
  • Eignung für Veranstaltungen, Messen und temporäre Parkflächen gleichermaßen
Luftaufnahme der Parkflächen einer Großveranstaltung

Ablauf in 4 Schritten

  1. Anfrage

    Kurze Angaben zu Fläche, Termin und erwarteter Besucherzahl genügen für den Einstieg.

  2. Abstimmung

    Wir klären Zufahrten, Beschilderung und ob Parkgebühren kassiert werden sollen.

  3. Freigabe

    Nach Zustimmung zum Angebot wird der Personaleinsatz verbindlich geplant.

  4. Vor Ort

    Unsere Kräfte weisen ein, halten Rettungswege frei und begleiten die Abreise.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Für die Anzeige einer Versammlung ist in Weiden die Kontaktstelle Sicherheitsrecht I (Sachgebiet Ordnungs- und Gewerbewesen im Amt für öffentliche Ordnung) im Neuen Rathaus zuständig. Quelle

Häufige Fragen

Wie viele Parkplätze stehen bei Veranstaltungen an der Max-Reger-Halle in Weiden zur Verfügung?
Vor der Halle stehen 75 hauseigene Parkplätze, gegenüber am Großparkplatz der Stadt weitere 400 Stellplätze und im nahen Parkhaus zusätzlich 459 Parkplätze zur Verfügung – zusammen also mehrere getrennte Flächen für die Einweisung.
Wer plant Parkraummanagement für Veranstaltungen in Weiden?
Parkraummanagement in Weiden plant unser Hauptsitz Schwabach, rund 89 km Luftlinie entfernt, telefonisch erreichbar unter +49 9122 1882210.
Was gehört alles zur Parkraumbewirtschaftung?
Parkraumbewirtschaftung umfasst Regeln, Technik und Kontrolle einer Parkfläche: Nutzungsordnung und Beschilderung, Vergabe von Berechtigungen, Schranken oder Parkscheinsysteme, regelmäßige Kontrollgänge, Dokumentation von Verstößen und die Abrechnung der Entgelte. Ziel ist, Stellplätze für berechtigte Nutzer freizuhalten und Fremd- oder Dauerparker zu vermeiden. Auf Privatgrund gilt dabei Vertragsrecht, nicht das Bußgeldrecht.
Wie viele Ordner braucht man für einen Veranstaltungsparkplatz?
Eine feste gesetzliche Kennzahl gibt es nicht. In behördlichen Merkblättern wird häufig mit etwa einer Ordnungskraft je 100 erwarteten Besuchern gerechnet, teils strenger mit einer je 50. Für Parkflächen zählt zusätzlich die Struktur: je Zufahrt, Ausfahrt und Parkblock mindestens eine Kraft. Verbindlich ist immer die Auflage der Genehmigungsbehörde.
Darf ein privater Sicherheitsdienst auf öffentlichen Straßen den Verkehr regeln?
Nein. Den fließenden Verkehr durch Zeichen und Weisungen zu regeln, ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung der Polizei und ausdrücklich ermächtigten Personen vorbehalten. Private Verkehrsordner dürfen hinweisen, einweisen und auf Umleitungen aufmerksam machen, aber keine verbindlichen Anordnungen erteilen. Ist eine echte Verkehrsregelung nötig, muss sie mit Straßenverkehrsbehörde und Polizei abgestimmt und angeordnet werden.

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