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Veranstaltungsschutz Straubing

Betreut durch unsere Niederlassung München (rund 104 km Luftlinie)

Veranstaltungsschutz Straubing: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Ordnungsdienst, Event Security sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Sportveranstaltungen, Volksfeste, Weihnachtsmärkte und weitere Veranstaltungen in Straubing. Die Veranstaltungssicherheit wird auf Hallengröße, Besucherzahl und Sicherheitskonzept abgestimmt. Geplant wird sie von unserer Niederlassung München, rund 104 km Luftlinie entfernt.

Straubing auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unsere Niederlassung München (rund 104 km Luftlinie)
Entfernungrund 104 km Luftlinie
Telefon+49 89 1214067-50
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz in Straubing: Eisstadion, Volksfest und Christkindlmarkt

Mit 5.825 Zuschauerplätzen liegt das Straubinger Eisstadion am Pulverturm deutlich über der Schwelle von 5.000 Besucherplätzen, ab der die Bayerische Versammlungsstättenverordnung ein im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept verlangt. Bei 1.543 Sitz- und 4.282 Stehplätzen sowie einem VIP-Bereich für 400 Besucher braucht ein Ordnungsdienst dafür getrennte Konzepte für Einlass, Stehbereich und abgetrennten VIP-Zugang.

Das aus einem 1812 gegründeten Landwirtschaftsfest hervorgegangene Gäubodenvolksfest gilt als zweitgrößtes Volksfest Bayerns; Trägerin ist die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadt. Ein Fest dieser Größenordnung läuft über mehrere Tage mit durchgehendem Betrieb, wofür ein Ordnungsdienst in der Regel Schichtpläne statt einzelner Einsatzabende braucht.

Für den Straubinger Christkindlmarkt auf Ludwigsplatz und Theresienplatz, der sich vom Jakobsbrunnen bis zur Dreifaltigkeitssäule erstreckt, haben Stadt und Polizeiinspektion Straubing gemeinsam ein Sicherheitskonzept entwickelt, im Rahmen dessen selektive Taschen- und Personenkontrollen stattfinden. Ein bestehendes städtisches Sicherheitskonzept wie dieses ist für einen externen Ordnungsdienst der Ausgangspunkt, an den sich Einlass- und Kontrollstellen anpassen.

Auch die alle vier Jahre im Innenhof des Straubinger Herzogsschlosses stattfindenden Agnes-Bernauer-Festspiele, die jeweils mehr als 20.000 Zuschauer anziehen, überschreiten die Schwelle für ein abgestimmtes Sicherheitskonzept deutlich. Zuständig für die Anzeige und Genehmigung solcher öffentlichen Vergnügungen ist in Straubing die städtische Dienststelle Gewerbewesen, Ordnungsaufgaben, die zugleich Erlaubnisse für das Bewachungsgewerbe erteilt.

Veranstaltungssicherheit nach Veranstaltungstyp

Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Veranstaltungs-Security. B.O.S. FRANKEN SECURITY passt Personalstärke und Aufgaben entsprechend an.

  • Bei Konzerten: Einlasskontrolle, Bühnenbereich und Betreuung von Künstlern und VIP-Gästen
  • Bei Stadtfesten: Streifendienst über mehrere Standbereiche und Zufahrten hinweg
  • Bei Sportveranstaltungen: Ordner an Ein- und Ausgängen sowie in stark frequentierten Bereichen
  • Bei allen Formaten: Platzanweiser, Verkehrsordner und Unterstützung für Kassenpersonal
  • Vorab: Abstimmung von Sicherheitskonzept und Personalstärke mit Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Anfrage

    Kurze Eckdaten zu Datum, Ort und Art der Veranstaltung genügen für den Einstieg.

  2. Abstimmung

    Wir klären Personalstärke, Zuständigkeiten und den Kontakt zu Behörden und Rettungsdiensten.

  3. Freigabe

    Nach Ihrer Bestätigung des Angebots wird der Einsatz verbindlich geplant.

  4. Durchführung

    Der Ordnungsdienst ist vor Publikumsbeginn vor Ort und begleitet die Veranstaltung bis zum Abbau.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Für Straubing ist die städtische Dienststelle „Gewerbewesen, Ordnungsaufgaben“ unter anderem für die Anzeige und Genehmigung öffentlicher Vergnügungen sowie für Erlaubnisse des Bewachungsgewerbes zuständig. Quelle

Häufige Fragen

Gilt für das Straubinger Eisstadion die Pflicht zu einem abgestimmten Sicherheitskonzept?
Mit 5.825 Zuschauerplätzen liegt das Eisstadion über der 5.000er-Schwelle der Bayerischen Versammlungsstättenverordnung, ab der ein mit den zuständigen Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept vorgeschrieben ist.
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Events in Straubing?
Veranstaltungsschutz in Straubing plant unsere Niederlassung München, rund 104 km Luftlinie entfernt. Unter +49 89 1214067-50 stimmen wir Ordnungsdienst, Einlass und Personalstärke für Ihre Veranstaltung ab.
Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitsdienst auf einer Messe?
Auf Messen deckt der Sicherheitsdienst mehrere Phasen ab: Bewachung während Auf- und Abbau, Standbewachung über Nacht, Zutrittskontrolle mit Ausweis- und Ticketprüfung, Empfangs- und Servicetätigkeiten, Streifengänge in Hallen und Außenbereichen sowie Parkraum- und Verkehrslenkung. Hinzu kommen Schutz hochwertiger Exponate, Begleitung von VIP-Gästen und die Zusammenarbeit mit Messeleitung und Hallenaufsicht.
Ab wann braucht man bei einer Veranstaltung einen Sicherheitsdienst?
Eine allgemeingültige Besucherzahl gibt es nicht. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung verlangt Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst zwingend bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie immer dann, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Darunter entscheidet die Genehmigungsbehörde im Einzelfall anhand von Gefährdungsbeurteilung, Örtlichkeit, Besucherstruktur und Ablauf. Maßgeblich ist die jeweilige Landesverordnung, nicht die Musterfassung.
Ist ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung Pflicht?
Ja, sobald die Behörde es fordert oder die Versammlungsstättenverordnung greift. Bei Versammlungsstätten über 5.000 Besucherplätze ist es im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufzustellen. Unabhängig davon verlangt die Verkehrssicherungspflicht von jedem Veranstalter eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis machen Kommunen die Genehmigung von Stadtfesten, Märkten und Open-Airs regelmäßig von einem abgestimmten Sicherheitskonzept abhängig.

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