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Veranstaltungsschutz Schwandorf

Betreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 74 km Luftlinie)

Veranstaltungsschutz Schwandorf: B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt Event Security, Ordnungsdienst sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Stadtfeste, Märkte und Veranstaltungen in Schwandorf, betreut von unserem Hauptsitz Schwabach, rund 74 km Luftlinie entfernt. Die Veranstaltungssicherheit wird auf Hallengröße, Publikumsstruktur und Gelände der jeweiligen Veranstaltung abgestimmt und vorab mit Behörden und Veranstaltern besprochen.

Schwandorf auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 74 km Luftlinie)
Entfernungrund 74 km Luftlinie
Telefon+49 9122 1882210
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz für Volksfest, Kirwa und Märkte in Schwandorf

Die Oberpfalzhalle wird von der Stadt Schwandorf neben Sportveranstaltungen auch für kulturelle Veranstaltungen, Bälle und Versammlungen genutzt und lässt sich in drei Einzelhallen aufteilen; der Konrad-Max-Kunz-Saal im selben Haus eignet sich mit Cateringbereich und Seminartechnik zusätzlich für Empfänge, Schulungen, Kabarett und Theater. Ein Ordnungsdienst muss je nach gewählter Hallenaufteilung und Veranstaltungsformat unterschiedliche Einlass- und Zugangswege einplanen.

Das Volksfest Schwandorf findet jeweils vom letzten Freitag im Mai bis zum ersten Donnerstag im Juni statt, die Fronberger Kirwa im Ortsteil Fronberg jährlich am dritten Oktoberwochenende. Für zwei wiederkehrende Feste mit unterschiedlichem Charakter braucht der Veranstaltungsschutz jeweils ein eigenes, auf Termin und Gelände abgestimmtes Konzept für Einlass und Zugangswege.

Bürgerfest und Wendelinfest finden in Schwandorf im zweijährigen Wechsel statt, das Bürgerfest jeweils am zweiten Juliwochenende. Ein Wechsel zwischen zwei unterschiedlichen Festformaten am selben Termin bedeutet für den Veranstaltungsschutz, das Sicherheitskonzept nicht aus der jeweils vorangegangenen Ausgabe zu übernehmen, sondern für jedes Fest neu zu prüfen.

Am unteren Marktplatz findet freitags ein Bauernmarkt und samstags ein Wochenmarkt statt. Wer in Schwandorf eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, muss dies der Stadtverwaltung grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen; in besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht. Diese Anzeigefrist bindet auch die Planung von Einlass- und Zugangskontrollen größerer Veranstaltungen in die behördliche Vorlaufzeit ein.

Event Security für jede Veranstaltungsgröße

Bereits in der Vorbereitungsphase unterstützt B.O.S. FRANKEN SECURITY bei Sicherheits- und Ablaufkonzepten. Während der Veranstaltung sorgt der Ordnungsdienst für klare Zuständigkeiten am Einlass, im Gelände und backstage.

  • Vorplanung: Sicherheitskonzept, Personalstruktur und Abstimmung mit den zuständigen Behörden
  • Einlassbereich: Ticket-, Taschen- und Akkreditierungskontrolle an den Zugangspunkten
  • Gelände: Streifengänge, Besucherlenkung und Ansprechpartner für Ordnungsfragen
  • Backstage: Zugangsschutz für Garderoben, Produktionsbereiche und Künstlerzonen
  • Verkehr: Einweisung und Lenkung auf Parkflächen während An- und Abreise
  • Netzwerk: Auch außerhalb Deutschlands im Einsatz, bei Bedarf in Österreich und der Schweiz
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Erstgespräch

    Sie beschreiben Veranstaltungsort, Termin und erwartete Besucherzahl, wir schätzen den Personalbedarf ein.

  2. Konzepterstellung

    Gemeinsam entwickeln wir Einlass-, Streifen- und Backstage-Konzept und stimmen es mit Ordnungsamt und Polizei ab.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit Positionsplan, Qualifikationen und Zeitfenstern zur Freigabe.

  4. Veranstaltungstag

    Unsere Kräfte übernehmen Einlass, Gelände und Backstage und dokumentieren den Einsatz.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Wer in Schwandorf eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, muss dies der Stadtverwaltung Schwandorf grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen; in besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht. Quelle

Häufige Fragen

Welche Behörde ist für Veranstaltungen in Schwandorf zuständig?
Wer in Schwandorf eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, zeigt das der Stadtverwaltung grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich an; in besonderen Fällen ist zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich.
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Feste und Märkte in Schwandorf?
Veranstaltungsschutz in Schwandorf übernimmt unser Hauptsitz Schwabach, Spitalwaldstr. 3, 91126 Schwabach, telefonisch erreichbar unter +49 9122 1882210, von der ersten Planung bis zum Veranstaltungstag.
Wie viele Ordner braucht ein Amateurfußballspiel?
Die Zahl gibt der jeweilige Landesverband über Spielordnung und Spielklasse vor, häufig wenige Ordner pro Heimspiel, bei Risikospielen deutlich mehr. Verantwortlich ist der Heimverein als Veranstalter; die Ordner melden sich vor dem Spiel beim Schiedsrichter und werden im Ordnerbuch sowie im elektronischen Spielbericht erfasst. Verbindlich sind die Vorgaben des zuständigen Verbands, nicht bundesweite Pauschalwerte.
Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitsdienst auf einer Messe?
Auf Messen deckt der Sicherheitsdienst mehrere Phasen ab: Bewachung während Auf- und Abbau, Standbewachung über Nacht, Zutrittskontrolle mit Ausweis- und Ticketprüfung, Empfangs- und Servicetätigkeiten, Streifengänge in Hallen und Außenbereichen sowie Parkraum- und Verkehrslenkung. Hinzu kommen Schutz hochwertiger Exponate, Begleitung von VIP-Gästen und die Zusammenarbeit mit Messeleitung und Hallenaufsicht.
Ab wann braucht man bei einer Veranstaltung einen Sicherheitsdienst?
Eine allgemeingültige Besucherzahl gibt es nicht. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung verlangt Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst zwingend bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie immer dann, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Darunter entscheidet die Genehmigungsbehörde im Einzelfall anhand von Gefährdungsbeurteilung, Örtlichkeit, Besucherstruktur und Ablauf. Maßgeblich ist die jeweilige Landesverordnung, nicht die Musterfassung.

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