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Veranstaltungsschutz Schwabach

Hauptsitz Schwabach

Veranstaltungsschutz Schwabach: B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt Ordnungsdienst, Event Security sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Stadtfeste, Kirchweihen und Hallenveranstaltungen in Schwabach. Die Veranstaltungssicherheit wird auf Fläche, Saalgröße und Publikum abgestimmt. Geplant wird der Veranstaltungsschutz direkt von unserem Hauptsitz in Schwabach aus.

Schwabach auf einen Blick

ZuständigHauptsitz Schwabach
Telefon+49 9122 1882210
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz in Schwabach: Bürgerfest, Kirchweih und Märkte

Das Bürgerfest rund um den Königsplatz ist ein traditionelles Schwabacher Stadtfest, das der Oberbürgermeister stets mit einem Bieranstich eröffnet; 2026 fand es zum 47. Mal statt. Feste dieser Art laufen über mehrere Tage im Freien und ziehen ein breites Publikum an, wechselnde Schichten für Ordnungsdienst und Einlasskontrolle eingeschlossen. Da das Fest im öffentlichen Straßenraum stattfindet, braucht es wie andere Veranstaltungen und Feste im Stadtpark eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Schwabach.

Weitere wiederkehrende Termine sind die Schwabacher Herbstkirchweih im September, der Weihnachtsmarkt auf dem Königsplatz rund um den 2. und 3. Advent sowie der traditionelle Johannismarkt auf dem Martin-Luther-Platz und dem Königsplatz. Weihnachtsmarkt und Johannismarkt teilen sich dabei die Fläche am Königsplatz, finden aber zu unterschiedlichen Jahreszeiten statt – für den Ordnungsdienst bedeutet das für jeden Termin eigene Zuwegungen, Fluchtwege und Absperrpunkte.

Für Hallenveranstaltungen steht mit dem Markgrafensaal der größte Veranstaltungsort der Stadt zur Verfügung, mit bis zu 721 Plätzen in Reihenbestuhlung; das seit 1988 genutzte Bürgerhaus am Königsplatz fasst im Saal bis zu 149 Personen. Ein Saal mit über 700 und einer mit unter 150 Plätzen stellen an Einlasskontrolle und Personalstärke naturgemäß unterschiedliche Anforderungen.

Veranstaltungsschutz Schwabach: Leistungen im Überblick

Als Event Security übernimmt B.O.S. FRANKEN SECURITY Sicherheits- und Ordnungsaufgaben von der Planung bis zum Veranstaltungstag. Der Ordnungsdienst deckt Einlass, Gelände und Backstage gleichermaßen ab.

  • Qualifiziertes Sicherheits- und Ordnungspersonal für Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen
  • Einlass- und Zugangskontrollen inklusive Ticket- und Akkreditierungsprüfung
  • Absicherung von Backstage- und Künstlerbereichen sowie Betreuung von Künstlern und VIP-Gästen
  • Verkehrs- und Parkplatzmanagement rund um das Veranstaltungsgelände
  • Abstimmung von Sicherheits- und Ablaufkonzepten mit Behörden, Polizei und Feuerwehr
  • Zusammenarbeit mit dem Netzwerk von Veranstaltungsspezialisten in Deutschland, Österreich und der Schweiz
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Bedarfsermittlung

    Sie schildern Art, Ort und Größe der Veranstaltung, wir klären den benötigten Personal- und Konzeptumfang.

  2. Beratung & Planung

    Daraus entsteht ein Sicherheits- und Ablaufkonzept, abgestimmt mit den zuständigen Behörden.

  3. Vertragliche Umsetzung

    Nach Freigabe des Konzepts erfolgt die schriftliche Beauftragung mit Positions- und Schichtplan.

  4. Professioneller Einsatz

    Am Veranstaltungstag setzt unser Ordnungsdienst Einlass, Streife und Betreuung wie vereinbart um.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Für Sondernutzungen öffentlicher Flächen in Schwabach ist eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Schwabach erforderlich; auch die Erlaubnis für Veranstaltungen und Feste im Stadtpark oder anderen Grünanlagen wird dort beantragt. Quelle

Häufige Fragen

Wie oft findet der Weihnachtsmarkt in Schwabach statt?
Der Schwabacher Weihnachtsmarkt auf dem Königsplatz findet laut Stadt traditionell an den Wochenenden rund um den 2. und 3. Advent statt. Für den Ordnungsdienst bedeutet der jährliche Turnus, dass sich Absperrführung und Einlasspunkte von Jahr zu Jahr wiederverwenden lassen. Auch die Herbstkirchweih im September und der Johannismarkt folgen einem festen Jahresrhythmus, was die Personalplanung für den Ordnungsdienst erleichtert.
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Feste in Schwabach?
Veranstaltungsschutz für Feste in Schwabach plant unser Hauptsitz in der Spitalwaldstr. 3, 91126 Schwabach direkt vor Ort. Unter +49 9122 1882210 stimmen wir Ordnungsdienst und Personalstärke für Ihre Veranstaltung ab, von der Anmeldung bei der Stadt bis zum Einsatztag.
Darf der Sicherheitsdienst am Einlass meine Tasche durchsuchen?
Nur mit Ihrer Einwilligung. Der Veranstalter kann die Kontrolle über sein Hausrecht zur Bedingung für den Einlass machen, erzwingen darf der Sicherheitsdienst sie aber nicht. Verweigern Besucher die Kontrolle, ist die zulässige Konsequenz die Zutrittsverweigerung, nicht die Durchsuchung. Ein Griff in die Tasche oder Abtasten ohne Zustimmung ist unzulässig; Zwangsdurchsuchungen bleiben der Polizei vorbehalten.
Was darf Security beim Einlass kontrollieren und was nicht?
Erlaubt ist alles, was auf Hausrecht und Einwilligung beruht: Ticketprüfung, Sichtkontrolle von Taschen, Abgleich mit der Hausordnung und Zurückweisung verbotener Gegenstände wie Waffen, Pyrotechnik oder Glasflaschen. Nicht erlaubt sind erzwungene Durchsuchungen, das Einbehalten von Ausweisen sowie Maßnahmen ohne sachlichen Grund. Festhalten ist nur im Rahmen des Jedermann-Festnahmerechts bei frischer Tat zulässig.
Was ist Crowd Management und wann brauche ich es?
Crowd Management ist die planvolle Steuerung von Menschenmengen, damit gefährliche Dichten gar nicht erst entstehen. Es umfasst Kapazitätsberechnung, Wegeführung, Ein- und Auslassplanung, Zonierung, Beobachtung der Dichte und definierte Eingriffsschwellen. Nötig wird es überall, wo viele Menschen auf begrenzter Fläche zusammenkommen: Open-Airs, Stadtfeste, Weihnachtsmärkte, Sportveranstaltungen und Messen. Reines Reagieren vor Ort ersetzt es nicht.

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