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Parkraummanagement Schwabach

Hauptsitz Schwabach

Parkraummanagement Schwabach: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Verkehrsordner und übernimmt die Parkplatzeinweisung für Stadtfeste, Kirchweihen, Märkte und Sportveranstaltungen in Schwabach. Die Parkraumbewirtschaftung richtet sich nach Besucherzahl, Anreiseweg und verfügbarer Fläche. Geplant wird sie direkt von unserem Hauptsitz vor Ort in Schwabach.

Schwabach auf einen Blick

ZuständigHauptsitz Schwabach
Telefon+49 9122 1882210
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Parkraummanagement in Schwabach: Feste, Märkte und Anreise

Das mehrtägige Bürgerfest am Königsplatz sowie die Schwabacher Herbstkirchweih im September ziehen jeweils Besucher aus der ganzen Region in die Innenstadt. Parkflächen im Umfeld solcher Feste brauchen deshalb Verkehrsordner im Schichtbetrieb und eine Einweisung, die auch für ortsunkundige Fahrer funktioniert.

Der Weihnachtsmarkt auf dem Königsplatz öffnet traditionell an den Wochenenden rund um den 2. und 3. Advent, der Johannismarkt findet auf dem Martin-Luther-Platz und dem Königsplatz statt. Zwei unterschiedliche Marktflächen in der Innenstadt bedeuten, dass sich Zufahrt und Parkleitung je nach Markt an unterschiedlichen Straßenzügen orientieren.

Mit dem Auto ist Schwabach über zwei Anschlussstellen direkt an die A 6 angebunden, mit der Bahn über die Bahnstation an der Hauptlinie München–Nürnberg. Beim Sportgelände des SC 04 Schwabach an der Nördlinger Straße sorgen die Sitzplatztribüne (753) und die Stehplatztribüne (3.750) an Spieltagen für zusätzlichen Parkbedarf im Umfeld des Geländes.

Beim Markgrafensaal, dem mit bis zu 721 Plätzen größten Saal der Stadt, ballt sich der Parkbedarf zeitlich vor allem auf die Ausfahrt kurz nach Veranstaltungsende, anders als bei einem mehrtägigen Innenstadtfest. Nutzt ein Parkkonzept dafür öffentliche Flächen über den Gemeingebrauch hinaus, fällt das in Schwabach in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde – derselben Stelle, die auch Sondernutzungen für Absperrungen und Bühnen genehmigt.

Parkraumbewirtschaftung für Veranstaltungen und Betriebe

Ob temporäre Veranstaltungsfläche oder dauerhaftes Firmenareal: B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt Parkraumbewirtschaftung bei Veranstaltungen ebenso wie auf dauerhaft genutzten Betriebsarealen.

  • Klare Beschilderung und geordnete Einweisung an Zufahrten
  • Situationsgerechte Steuerung des Verkehrs während Stoßzeiten
  • Laufende Abstimmung mit Veranstaltern und Behörden
  • Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben und örtlicher Gegebenheiten im Konzept
  • Eignung für Veranstaltungen, Messen und temporäre Parkflächen gleichermaßen
Luftaufnahme der Parkflächen einer Großveranstaltung

Ablauf in 4 Schritten

  1. Anfrage

    Kurze Angaben zu Fläche, Termin und erwarteter Besucherzahl genügen für den Einstieg.

  2. Abstimmung

    Wir klären Zufahrten, Beschilderung und ob Parkgebühren kassiert werden sollen.

  3. Freigabe

    Nach Zustimmung zum Angebot wird der Personaleinsatz verbindlich geplant.

  4. Vor Ort

    Unsere Kräfte weisen ein, halten Rettungswege frei und begleiten die Abreise.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Für Sondernutzungen öffentlicher Flächen in Schwabach ist eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Schwabach erforderlich; auch die Erlaubnis für Veranstaltungen und Feste im Stadtpark oder anderen Grünanlagen wird dort beantragt. Quelle

Häufige Fragen

Welche Verkehrsanbindung hat Schwabach für Veranstaltungsbesucher?
Mit dem Auto über zwei Anschlussstellen direkt an die A 6, mit der Bahn über die Bahnstation an der Hauptlinie München–Nürnberg. Ein Parkkonzept für Veranstaltungen berücksichtigt beide Anreisewege.
Welche Betriebsstätte stellt die Verkehrsordner für Schwabach?
Verkehrsordner für Veranstaltungen in Schwabach stellt unser Hauptsitz in der Spitalwaldstr. 3, 91126 Schwabach. Parkkonzept und Personalbedarf besprechen Sie mit uns unter +49 9122 1882210.
Wie viele Ordner braucht man für einen Veranstaltungsparkplatz?
Eine feste gesetzliche Kennzahl gibt es nicht. In behördlichen Merkblättern wird häufig mit etwa einer Ordnungskraft je 100 erwarteten Besuchern gerechnet, teils strenger mit einer je 50. Für Parkflächen zählt zusätzlich die Struktur: je Zufahrt, Ausfahrt und Parkblock mindestens eine Kraft. Verbindlich ist immer die Auflage der Genehmigungsbehörde.
Darf ein privater Sicherheitsdienst auf öffentlichen Straßen den Verkehr regeln?
Nein. Den fließenden Verkehr durch Zeichen und Weisungen zu regeln, ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung der Polizei und ausdrücklich ermächtigten Personen vorbehalten. Private Verkehrsordner dürfen hinweisen, einweisen und auf Umleitungen aufmerksam machen, aber keine verbindlichen Anordnungen erteilen. Ist eine echte Verkehrsregelung nötig, muss sie mit Straßenverkehrsbehörde und Polizei abgestimmt und angeordnet werden.
Welche Befugnisse haben Verkehrsordner auf dem Veranstaltungsgelände?
Auf privatem Gelände handeln Verkehrsordner im Auftrag des Veranstalters aus dessen Hausrecht. Sie dürfen die Parkordnung durchsetzen, Fahrzeuge einweisen, Berechtigungen prüfen, Zufahrten sperren und Personen des Geländes verweisen. Weitergehende Rechte haben sie nicht: Sie sind keine Polizei, verhängen keine Bußgelder und dürfen Zwang nur im Rahmen der Jedermannrechte anwenden.

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