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Veranstaltungsschutz Roth

Betreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 10 km Luftlinie)

Veranstaltungsschutz Roth: B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt Event Security, Ordnungsdienst sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Stadtfeste, Konzerte und Sportveranstaltungen in Roth. Die Veranstaltungssicherheit wird auf Festgelände, Wettkampfstrecke oder Saal zugeschnitten und mit den Behörden abgestimmt. Betreut wird der Veranstaltungsschutz für Roth von unserem Hauptsitz Schwabach, rund 10 km Luftlinie entfernt.

Roth auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 10 km Luftlinie)
Entfernungrund 10 km Luftlinie
Telefon+49 9122 1882210
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz in Roth: Festplatz, Wettkampfstrecke und Saal

Die Rother Kirchweih wird auf dem Festplatzgelände gefeiert; am Kirchweih-Montag nehmen jährlich über 40 Vereine der Kreisstadt an ihrem Festzug teil. Der Ordnungsdienst ist damit an zwei Stellen gefordert: auf dem Festplatz selbst und entlang des Festzugs, wo Zuschauer am Wegrand stehen und Rettungswege frei bleiben müssen.

Der DATEV Challenge Roth, vom Veranstalter als größter Langdistanz-Triathlon der Welt beworben, führt über 3,8 km Schwimmen, 180 km Radfahren und 42,2 km Laufen durch den Landkreis. Als Höhepunkte nennt der Veranstalter den Schwimmstart am Main-Donau-Kanal, den Solarer Berg und die Finishline-Party im Triathlonstadion. Veranstaltungsschutz heißt hier: mehrere Einsatzorte mit jeweils eigener Lage, vom Start am Kanal bis zum Stadion im Ziel, statt eines einzigen Geländes.

Der Saal der Kulturfabrik fasst unbestuhlt bis zu 780 Personen und fällt damit als Versammlungsraum für mehr als 200 Besucher unter die Bayerische Versammlungsstättenverordnung; der Bürgertreff im Zeughausstüberl bleibt als einzelner Raum mit höchstens 48 Personen weit darunter. Die Pflicht zu einem mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten abgestimmten Sicherheitskonzept greift erst ab mehr als 5.000 Besucherplätzen; unterhalb davon hat der Betreiber eines aufzustellen, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert – bei einem Konzert vor unbestuhltem Parkett eher als bei einer Lesung in Reihen.

Veranstaltungssicherheit nach Veranstaltungstyp

Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Veranstaltungs-Security. B.O.S. FRANKEN SECURITY passt Personalstärke und Aufgaben entsprechend an.

  • Bei Konzerten: Einlasskontrolle, Bühnenbereich und Betreuung von Künstlern und VIP-Gästen
  • Bei Stadtfesten: Streifendienst über mehrere Standbereiche und Zufahrten hinweg
  • Bei Sportveranstaltungen: Ordner an Ein- und Ausgängen sowie in stark frequentierten Bereichen
  • Bei allen Formaten: Platzanweiser, Verkehrsordner und Unterstützung für Kassenpersonal
  • Vorab: Abstimmung von Sicherheitskonzept und Personalstärke mit Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Anfrage

    Kurze Eckdaten zu Datum, Ort und Art der Veranstaltung genügen für den Einstieg.

  2. Abstimmung

    Wir klären Personalstärke, Zuständigkeiten und den Kontakt zu Behörden und Rettungsdiensten.

  3. Freigabe

    Nach Ihrer Bestätigung des Angebots wird der Einsatz verbindlich geplant.

  4. Durchführung

    Der Ordnungsdienst ist vor Publikumsbeginn vor Ort und begleitet die Veranstaltung bis zum Abbau.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Die Sondernutzung von öffentlichem Grund in Roth (außer dem Gemeingebrauch) muss durch das Ordnungsamt der Stadt Roth genehmigt werden. Quelle

Häufige Fragen

Wann findet der Festzug der Rother Kirchweih statt?
Der Festzug gehört zur Rother Kirchweih und findet am Kirchweih-Montag statt; jährlich ziehen dabei über 40 Vereine der Kreisstadt mit. Das Fest selbst läuft auf dem Festplatzgelände.
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Veranstaltungen in Roth?
Den Veranstaltungsschutz für Roth plant unser Hauptsitz Schwabach, rund 10 km Luftlinie entfernt und unter +49 9122 1882210 erreichbar. Von dort wird auch das Sicherheits- und Ablaufkonzept mit Ihnen und den Behörden abgestimmt.
Ab wann braucht man bei einer Veranstaltung einen Sicherheitsdienst?
Eine allgemeingültige Besucherzahl gibt es nicht. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung verlangt Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst zwingend bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie immer dann, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Darunter entscheidet die Genehmigungsbehörde im Einzelfall anhand von Gefährdungsbeurteilung, Örtlichkeit, Besucherstruktur und Ablauf. Maßgeblich ist die jeweilige Landesverordnung, nicht die Musterfassung.
Ist ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung Pflicht?
Ja, sobald die Behörde es fordert oder die Versammlungsstättenverordnung greift. Bei Versammlungsstätten über 5.000 Besucherplätze ist es im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufzustellen. Unabhängig davon verlangt die Verkehrssicherungspflicht von jedem Veranstalter eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis machen Kommunen die Genehmigung von Stadtfesten, Märkten und Open-Airs regelmäßig von einem abgestimmten Sicherheitskonzept abhängig.
Wie viele Ordner braucht man pro 1000 Besucher?
Eine gesetzlich festgelegte Quote existiert nicht. Die Mindestzahl wird im Sicherheitskonzept gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden festgelegt und mit der Behörde abgestimmt. Maßstab ist, dass die Veranstaltungsfläche geräumt werden kann, bevor die Feuerwehr eintrifft, und dass alle Aufgaben abgedeckt sind: Einlass, Bühnengraben, Rettungswege, Streife, Parkplatz. Behördliche Vorgaben sind Mindestwerte, keine Obergrenzen.

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