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Veranstaltungsschutz Regensburg

Ansprechpartner für Regensburg

Veranstaltungsschutz Regensburg: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Event Security, Ordnungsdienst sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Konzerte, Sportveranstaltungen, Volksfeste und Märkte in Regensburg. Erster Kontakt ist der Ansprechpartner für Regensburg mit Anbindung an die Niederlassung München. Die Veranstaltungssicherheit richtet sich nach Veranstaltungsort, erwarteter Besucherzahl und behördlichen Auflagen, vom Firmenfest bis zum Konzert.

Regensburg auf einen Blick

ZuständigAnsprechpartner für Regensburg
Entfernungrund 97 km Luftlinie
Telefon+49 1516 4439860
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz in Regensburg: Jahnstadion und Donau-Arena

Das Jahnstadion, Heimspielstätte des SSV Jahn Regensburg, fasst 15.210 Zuschauer und liegt damit klar über der 5.000er-Schwelle der Bayerischen Versammlungsstättenverordnung; die Donau-Arena bietet je nach Raum 20 bis 7.400 Personen Platz und kann diese Schwelle bei großen Formaten ebenfalls erreichen oder überschreiten. Oberhalb der Schwelle sind Sicherheitskonzept und Ordnungsdienstleiter des Betreibers Pflicht, sodass der Ordnungsdienst eines Veranstalters dort in der Regel in dieses bestehende Konzept eingebunden wird, statt eigenständig geplant zu werden.

Dult und Weihnachtsmärkte in Regensburg: Ordnungsdienst über Wochen

Maidult und Herbstdult machen die Regensburger Dult zu einem Volksfest mit zwei Terminen im Jahr, im Mai und im August/September. Im Advent kommen der Christkindlmarkt mit einer Tradition bis ins 18. Jahrhundert und der Romantische Weihnachtsmarkt im Schlossinnenhof von Schloss Thurn und Taxis hinzu, dort mit Musik, Lesungen und Kinderprogramm. Mehrwöchige Formate verlangen einen Ordnungsdienst mit Schichtplan über die gesamte Laufzeit; in einem Schlossinnenhof bündelt sich der Einlass zudem in der Regel an wenigen Zugängen, an denen sich die Besucherzahl steuern lässt.

Schlossfestspiele und Neupfarrplatz: Sonderfälle in Regensburg

Schloss St. Emmeram ist Schauplatz der Schlossfestspiele; Einlass, Wegeführung und Rettungswege müssen dort an die bauliche Situation eines Schlosses angepasst werden. Den Neupfarrplatz vergibt die Stadt laut Genehmigungsleitfaden über ein eigenes Überlassungsformular. Erst mit der zugesagten Fläche stehen Zugänge und damit der Personalbedarf für Einlasskontrollen fest.

Event Security für jede Veranstaltungsgröße

Bereits in der Vorbereitungsphase unterstützt B.O.S. FRANKEN SECURITY bei Sicherheits- und Ablaufkonzepten. Während der Veranstaltung sorgt der Ordnungsdienst für klare Zuständigkeiten am Einlass, im Gelände und backstage.

  • Vorplanung: Sicherheitskonzept, Personalstruktur und Abstimmung mit den zuständigen Behörden
  • Einlassbereich: Ticket-, Taschen- und Akkreditierungskontrolle an den Zugangspunkten
  • Gelände: Streifengänge, Besucherlenkung und Ansprechpartner für Ordnungsfragen
  • Backstage: Zugangsschutz für Garderoben, Produktionsbereiche und Künstlerzonen
  • Verkehr: Einweisung und Lenkung auf Parkflächen während An- und Abreise
  • Netzwerk: Auch außerhalb Deutschlands im Einsatz, bei Bedarf in Österreich und der Schweiz
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Erstgespräch

    Sie beschreiben Veranstaltungsort, Termin und erwartete Besucherzahl, wir schätzen den Personalbedarf ein.

  2. Konzepterstellung

    Gemeinsam entwickeln wir Einlass-, Streifen- und Backstage-Konzept und stimmen es mit Ordnungsamt und Polizei ab.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit Positionsplan, Qualifikationen und Zeitfenstern zur Freigabe.

  4. Veranstaltungstag

    Unsere Kräfte übernehmen Einlass, Gelände und Backstage und dokumentieren den Einsatz.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Für (Sport-)Veranstaltungen, Feste und Festumzüge auf öffentlichem Verkehrsgrund einschließlich öffentlicher Parkplätze ist in Regensburg das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Straßenverkehrsabteilung, zuständig. Quelle

Häufige Fragen

Welche Stelle ist in Regensburg für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund zuständig?
Das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Straßenverkehrsabteilung. Es ist für (Sport-)Veranstaltungen, Feste und Festumzüge auf öffentlichem Verkehrsgrund einschließlich öffentlicher Parkplätze zuständig; das Sicherheits- und Ordnungsdienstkonzept wird in der Regel im selben Verfahren abgestimmt.
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Events in Regensburg?
Erster Kontakt ist der Ansprechpartner für Regensburg unter +49 1516 4439860. Die Betreuung ist an die Niederlassung München angebunden, rund 97 km Luftlinie entfernt; da Sicherheitskonzepte Vorlauf brauchen, lohnt eine frühe Anfrage.
Ab wann braucht man bei einer Veranstaltung einen Sicherheitsdienst?
Eine allgemeingültige Besucherzahl gibt es nicht. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung verlangt Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst zwingend bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie immer dann, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Darunter entscheidet die Genehmigungsbehörde im Einzelfall anhand von Gefährdungsbeurteilung, Örtlichkeit, Besucherstruktur und Ablauf. Maßgeblich ist die jeweilige Landesverordnung, nicht die Musterfassung.
Ist ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung Pflicht?
Ja, sobald die Behörde es fordert oder die Versammlungsstättenverordnung greift. Bei Versammlungsstätten über 5.000 Besucherplätze ist es im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufzustellen. Unabhängig davon verlangt die Verkehrssicherungspflicht von jedem Veranstalter eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis machen Kommunen die Genehmigung von Stadtfesten, Märkten und Open-Airs regelmäßig von einem abgestimmten Sicherheitskonzept abhängig.
Wie viele Ordner braucht man pro 1000 Besucher?
Eine gesetzlich festgelegte Quote existiert nicht. Die Mindestzahl wird im Sicherheitskonzept gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden festgelegt und mit der Behörde abgestimmt. Maßstab ist, dass die Veranstaltungsfläche geräumt werden kann, bevor die Feuerwehr eintrifft, und dass alle Aufgaben abgedeckt sind: Einlass, Bühnengraben, Rettungswege, Streife, Parkplatz. Behördliche Vorgaben sind Mindestwerte, keine Obergrenzen.

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