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Veranstaltungsschutz Passau

Betreut durch unsere Niederlassung München (rund 142 km Luftlinie)

Veranstaltungsschutz Passau: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Ordnungsdienst, Event Security sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Hallen, Volksfeste und Kulturfestivals in Passau. Die Veranstaltungssicherheit wird auf Saalgröße, Bestuhlung und Publikum abgestimmt. Betreut werden Veranstaltungen in Passau von unserer Niederlassung München, rund 142 km Luftlinie entfernt.

Passau auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unsere Niederlassung München (rund 142 km Luftlinie)
Entfernungrund 142 km Luftlinie
Telefon+49 89 1214067-50
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz in Passau: Messepark, Dulten und Festspiele

Die Dreiländerhalle im Messepark Kohlbruck bietet rund 4.500 Quadratmeter Veranstaltungsfläche, die sich für größere Veranstaltungen um ein 20.000 Quadratmeter großes Freigelände erweitern lässt; die kleinere X-Point-Halle fasst bis zu 1.200 Stehplätze oder 800 Sitzplätze. Beide Häuser liegen damit deutlich über der Grenze von 200 Besuchern, ab der die Bayerische Versammlungsstättenverordnung greift. Ob zusätzlich ein abgestimmtes Sicherheitskonzept und ein eigener Ordnungsdienst nötig sind, hängt laut Verordnung von der Größe der Versammlungsstätte und der Art der Veranstaltung ab.

Mit der Maidult und der Herbstdult richtet die Stadt zwei der größten Volksfeste Ostbayerns aus. Allein auf der Herbstdult bieten der DultStadl mit rund 3.600 Plätzen und das Festzelt Karlstetter mit rund 1.700 Plätzen zusammen mit den Biergärten etwa 6.000 Sitzplätze – eine Besucherzahl, für die nach der Versammlungsstättenverordnung regelmäßig ein abgestimmtes Sicherheitskonzept mit eigenem Ordnungsdienstleiter erforderlich ist.

Die Festspiele Europäische Wochen gelten als Europas größtes Kulturfestival in der Dreiländerregion Ostbayern, Oberösterreich und Böhmen. Für öffentliche Vergnügungen gilt in Passau ohnehin eine Anmeldepflicht nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz; sind mehr als 1.000 Personen gleichzeitig anwesend, kommt eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis hinzu, die frühzeitig bei der Stadt zu beantragen ist.

Event Security für jede Veranstaltungsgröße

Bereits in der Vorbereitungsphase unterstützt B.O.S. FRANKEN SECURITY bei Sicherheits- und Ablaufkonzepten. Während der Veranstaltung sorgt der Ordnungsdienst für klare Zuständigkeiten am Einlass, im Gelände und backstage.

  • Vorplanung: Sicherheitskonzept, Personalstruktur und Abstimmung mit den zuständigen Behörden
  • Einlassbereich: Ticket-, Taschen- und Akkreditierungskontrolle an den Zugangspunkten
  • Gelände: Streifengänge, Besucherlenkung und Ansprechpartner für Ordnungsfragen
  • Backstage: Zugangsschutz für Garderoben, Produktionsbereiche und Künstlerzonen
  • Verkehr: Einweisung und Lenkung auf Parkflächen während An- und Abreise
  • Netzwerk: Auch außerhalb Deutschlands im Einsatz, bei Bedarf in Österreich und der Schweiz
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Erstgespräch

    Sie beschreiben Veranstaltungsort, Termin und erwartete Besucherzahl, wir schätzen den Personalbedarf ein.

  2. Konzepterstellung

    Gemeinsam entwickeln wir Einlass-, Streifen- und Backstage-Konzept und stimmen es mit Ordnungsamt und Polizei ab.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit Positionsplan, Qualifikationen und Zeitfenstern zur Freigabe.

  4. Veranstaltungstag

    Unsere Kräfte übernehmen Einlass, Gelände und Backstage und dokumentieren den Einsatz.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Für die Beantragung einer Erlaubnis für öffentliche Vergnügungen in Passau ist die Dienststelle Amt für öffentliche Ordnung – Sicherheit und Ordnung zuständig. Quelle

Häufige Fragen

Ab wann braucht eine Veranstaltung in Passau eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis?
Öffentliche Vergnügungen sind in Passau grundsätzlich anzumelden; sind mehr als 1.000 Personen gleichzeitig anwesend, braucht es zusätzlich eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis. Das Sicherheitskonzept sollte deshalb schon in der Planungsphase mit der Stadt abgestimmt werden.
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Events in Passau?
Veranstaltungsschutz in Passau plant unsere Niederlassung München, rund 142 km Luftlinie entfernt. Unter +49 89 1214067-50 stimmen wir Ordnungsdienst, Einlass und Personalstärke für Ihre Veranstaltung ab.
Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitsdienst auf einer Messe?
Auf Messen deckt der Sicherheitsdienst mehrere Phasen ab: Bewachung während Auf- und Abbau, Standbewachung über Nacht, Zutrittskontrolle mit Ausweis- und Ticketprüfung, Empfangs- und Servicetätigkeiten, Streifengänge in Hallen und Außenbereichen sowie Parkraum- und Verkehrslenkung. Hinzu kommen Schutz hochwertiger Exponate, Begleitung von VIP-Gästen und die Zusammenarbeit mit Messeleitung und Hallenaufsicht.
Ab wann braucht man bei einer Veranstaltung einen Sicherheitsdienst?
Eine allgemeingültige Besucherzahl gibt es nicht. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung verlangt Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst zwingend bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie immer dann, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Darunter entscheidet die Genehmigungsbehörde im Einzelfall anhand von Gefährdungsbeurteilung, Örtlichkeit, Besucherstruktur und Ablauf. Maßgeblich ist die jeweilige Landesverordnung, nicht die Musterfassung.
Ist ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung Pflicht?
Ja, sobald die Behörde es fordert oder die Versammlungsstättenverordnung greift. Bei Versammlungsstätten über 5.000 Besucherplätze ist es im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufzustellen. Unabhängig davon verlangt die Verkehrssicherungspflicht von jedem Veranstalter eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis machen Kommunen die Genehmigung von Stadtfesten, Märkten und Open-Airs regelmäßig von einem abgestimmten Sicherheitskonzept abhängig.

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