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Veranstaltungsschutz Nürnberg

Hauptsitz Schwabach | Metropolregion Nürnberg

Veranstaltungsschutz Nürnberg: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Ordnungsdienst, Event Security sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Messe, Stadion, Sportveranstaltungen und Stadtfeste in Nürnberg. Die Veranstaltungssicherheit wird auf Saalgröße, Bestuhlung und Publikum abgestimmt. Betreut werden Veranstaltungen in Nürnberg von unserem Hauptsitz Schwabach, rund 14 km Luftlinie entfernt.

Nürnberg auf einen Blick

ZuständigHauptsitz Schwabach | Metropolregion Nürnberg
Entfernungrund 14 km Luftlinie
Telefon+49 9122 1882210
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz in Nürnberg: Messe, Arena und Stadion

Die Bayerische Versammlungsstättenverordnung verlangt ab 5.000 Besucherplätzen ein mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten abgestimmtes Sicherheitskonzept samt Ordnungsdienstleiter. Die PSD Bank Nürnberg ARENA fasst je nach Bühnen- und Bestuhlungsvariante bis zu 10.500 Besucher und liegt damit über dieser Schwelle, ebenso das NürnbergConvention Center mit seinen vier Gebäudekomplexen und einer Kapazität von 12.800 Teilnehmern. Der Große Saal der Meistersingerhalle bleibt mit über 2.000 Sitzplätzen deutlich darunter. Ob ein abgestimmtes Sicherheitskonzept nötig ist, hängt damit von Örtlichkeit, Bestuhlung und Veranstaltungsart gemeinsam ab.

Das Max-Morlock-Stadion kommt auf 13.229 Stehplätze und 36.771 Sitzplätze, zusammen rund 50.000 Plätze; 2023 nahmen 765.288 Personen an Veranstaltungen im Stadion teil. Bei einem Zuschaueraufkommen dieser Größenordnung verteilt sich Einlass- und Ausgangskontrolle in der Regel auf zahlreiche parallel geöffnete Zugänge, damit sich der Besucherstrom nicht an wenigen Toren staut.

Zum festen Veranstaltungskalender der Stadt zählen außerdem der Christkindlesmarkt in der Innenstadt, das Norisring-Rennen, das seit 1948 ausgetragen wird, und das seit 1997 in Nürnberg beheimatete Festival Rock im Park. Innenstadtmarkt, Rennstrecke und Festivalfläche haben jeweils eigene Zuwegungen und damit eigene Einlasskonzepte. Wer eine solche Veranstaltung auf Privatgrund durchführt, muss sie vorab beim Ordnungsamt anzeigen; bei mehr als rund 1.000 gleichzeitig Anwesenden verlängert sich der geforderte Vorlauf von vier auf acht Wochen.

Veranstaltungssicherheit nach Veranstaltungstyp

Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Veranstaltungs-Security. B.O.S. FRANKEN SECURITY passt Personalstärke und Aufgaben entsprechend an.

  • Bei Konzerten: Einlasskontrolle, Bühnenbereich und Betreuung von Künstlern und VIP-Gästen
  • Bei Stadtfesten: Streifendienst über mehrere Standbereiche und Zufahrten hinweg
  • Bei Sportveranstaltungen: Ordner an Ein- und Ausgängen sowie in stark frequentierten Bereichen
  • Bei allen Formaten: Platzanweiser, Verkehrsordner und Unterstützung für Kassenpersonal
  • Vorab: Abstimmung von Sicherheitskonzept und Personalstärke mit Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Anfrage

    Kurze Eckdaten zu Datum, Ort und Art der Veranstaltung genügen für den Einstieg.

  2. Abstimmung

    Wir klären Personalstärke, Zuständigkeiten und den Kontakt zu Behörden und Rettungsdiensten.

  3. Freigabe

    Nach Ihrer Bestätigung des Angebots wird der Einsatz verbindlich geplant.

  4. Durchführung

    Der Ordnungsdienst ist vor Publikumsbeginn vor Ort und begleitet die Veranstaltung bis zum Abbau.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Öffentliche Veranstaltungen auf Privatgrund müssen in Nürnberg vorab beim Ordnungsamt angezeigt werden. Quelle

Häufige Fragen

Ab wie vielen Besucherplätzen verlangt Bayern für Nürnberger Veranstaltungsorte ein Sicherheitskonzept?
Die Bayerische Versammlungsstättenverordnung verlangt ab 5.000 Besucherplätzen ein mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten abgestimmtes Sicherheitskonzept. In Nürnberg erreichen etwa die PSD Bank Arena und das NürnbergConvention Center diese Größenordnung.
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Events in Nürnberg?
Veranstaltungsschutz für Nürnberg plant unser Hauptsitz Schwabach, Spitalwaldstr. 3, 91126 Schwabach, rund 14 km Luftlinie entfernt. Ordnungsdienst, Einlass und Personalstärke stimmen wir unter +49 9122 1882210 mit Ihnen ab.
Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitsdienst auf einer Messe?
Auf Messen deckt der Sicherheitsdienst mehrere Phasen ab: Bewachung während Auf- und Abbau, Standbewachung über Nacht, Zutrittskontrolle mit Ausweis- und Ticketprüfung, Empfangs- und Servicetätigkeiten, Streifengänge in Hallen und Außenbereichen sowie Parkraum- und Verkehrslenkung. Hinzu kommen Schutz hochwertiger Exponate, Begleitung von VIP-Gästen und die Zusammenarbeit mit Messeleitung und Hallenaufsicht.
Ab wann braucht man bei einer Veranstaltung einen Sicherheitsdienst?
Eine allgemeingültige Besucherzahl gibt es nicht. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung verlangt Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst zwingend bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie immer dann, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Darunter entscheidet die Genehmigungsbehörde im Einzelfall anhand von Gefährdungsbeurteilung, Örtlichkeit, Besucherstruktur und Ablauf. Maßgeblich ist die jeweilige Landesverordnung, nicht die Musterfassung.
Ist ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung Pflicht?
Ja, sobald die Behörde es fordert oder die Versammlungsstättenverordnung greift. Bei Versammlungsstätten über 5.000 Besucherplätze ist es im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufzustellen. Unabhängig davon verlangt die Verkehrssicherungspflicht von jedem Veranstalter eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis machen Kommunen die Genehmigung von Stadtfesten, Märkten und Open-Airs regelmäßig von einem abgestimmten Sicherheitskonzept abhängig.

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