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Veranstaltungsschutz Nordhausen

Betreut durch unsere Niederlassung Erfurt (rund 58 km Luftlinie)

Veranstaltungsschutz Nordhausen: B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt Event Security, Ordnungsdienst sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Stadtfeste, Sportveranstaltungen und Konzerte in Nordhausen, etwa in der Wiedigsburghalle oder im Albert-Kuntz-Sportpark. Betreut wird die Stadt von unserer Niederlassung Erfurt, rund 58 km entfernt, die Personal und Ordnungsdienstkonzepte veranstaltungsbezogen plant.

Nordhausen auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unsere Niederlassung Erfurt (rund 58 km Luftlinie)
Entfernungrund 58 km Luftlinie
Telefon+49 361 7311845
BundeslandThüringen
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz in Nordhausen: von der Wiedigsburghalle bis zum Albert-Kuntz-Sportpark

Die Wiedigsburghalle des Landkreises ist für bis zu 2.018 Besucher zugelassen und wird für sportliche und kulturelle Veranstaltungen vermietet, der Albert-Kuntz-Sportpark bietet 1.088 Sitz- und 7.000 Stehplätze. Veranstaltungen dieser Größenordnung benötigen in der Regel ein eigenes, auf Bestuhlung und Zuschauerzahl abgestimmtes Sicherheits- und Ordnungsdienstkonzept, das Einlass, Fluchtwege und Zugangskontrollen gleichermaßen abdeckt.

In der Wiedigsburghalle fanden bereits mehrfach Länderspiele der deutschen Volleyball-Nationalmannschaft statt, und der Südharzer Volleyballclub (SVC) Nordhausen wurde unter der Leitung von Rainer Pfennig erfolgreich in die Volleyball-Bundesliga geführt. Solche überregionalen Sportveranstaltungen bringen üblicherweise auswärtiges Publikum mit, für das Einlasswege und Ordnungsdienst klar erkennbar organisiert sein müssen.

Das Herder-Gymnasium war zudem Tagungsort für das bereits zum zweiten Mal ausgerichtete Thüringer PSNV-Symposium mit rund 140 Teilnehmenden, und die Stadt lädt im Rahmen der bundesweiten Aktion Stadtradeln, an der sie bereits zum neunten Mal teilnahm, jährlich zu einer Radtour ein. Fachtagungen an Schulstandorten und städtische Radveranstaltungen im öffentlichen Raum stellen jeweils eigene Anforderungen an Einlasskontrolle beziehungsweise Streckenabsicherung.

Am Albert-Kuntz-Sportpark wurde inzwischen eine neue Haupttribüne mit rund 1.100 Sitzplätzen errichtet, zudem wurde das Hauptspielfeld saniert. Veranstaltungen an einem derart erneuerten Stadion setzen üblicherweise voraus, dass Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Flächen rund um das Gelände – etwa für Zufahrten oder Absperrungen – rechtzeitig eingeholt werden, wie es die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum ohnehin vorschreibt.

Event Security für jede Veranstaltungsgröße

Bereits in der Vorbereitungsphase unterstützt B.O.S. FRANKEN SECURITY bei Sicherheits- und Ablaufkonzepten. Während der Veranstaltung sorgt der Ordnungsdienst für klare Zuständigkeiten am Einlass, im Gelände und backstage.

  • Vorplanung: Sicherheitskonzept, Personalstruktur und Abstimmung mit den zuständigen Behörden
  • Einlassbereich: Ticket-, Taschen- und Akkreditierungskontrolle an den Zugangspunkten
  • Gelände: Streifengänge, Besucherlenkung und Ansprechpartner für Ordnungsfragen
  • Backstage: Zugangsschutz für Garderoben, Produktionsbereiche und Künstlerzonen
  • Verkehr: Einweisung und Lenkung auf Parkflächen während An- und Abreise
  • Netzwerk: Auch außerhalb Deutschlands im Einsatz, bei Bedarf in Österreich und der Schweiz
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Erstgespräch

    Sie beschreiben Veranstaltungsort, Termin und erwartete Besucherzahl, wir schätzen den Personalbedarf ein.

  2. Konzepterstellung

    Gemeinsam entwickeln wir Einlass-, Streifen- und Backstage-Konzept und stimmen es mit Ordnungsamt und Polizei ab.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit Positionsplan, Qualifikationen und Zeitfenstern zur Freigabe.

  4. Veranstaltungstag

    Unsere Kräfte übernehmen Einlass, Gelände und Backstage und dokumentieren den Einsatz.

Rechtlicher Hinweis für Thüringen

  • Thüringen hat keine eigene Versammlungsstättenverordnung mit fester Besucherzahl-Schwelle; Versammlungsstätten ab den in § 2 ThürBO genannten Größen gelten als Sonderbauten, für die die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall ein Sicherheitskonzept oder einen Ordnungsdienst verlangen kann. Quelle
  • Die Nutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (z. B. für Absperrungen) ist Sondernutzung und braucht die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund in Nordhausen ist eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordhausen gemäß § 29 Abs. 2 StVO erforderlich. Quelle

Häufige Fragen

Welche Rolle spielt die Wiedigsburghalle für den Veranstaltungsschutz in Nordhausen?
In der mit bis zu 2.018 Plätzen zugelassenen Wiedigsburghalle fanden bereits mehrfach Länderspiele der deutschen Volleyball-Nationalmannschaft statt – ein Beleg dafür, dass auch überregionale Sportveranstaltungen dort ein eigenes Sicherheitskonzept benötigen.
Welche B.O.S.-Niederlassung betreut Veranstaltungsschutz in Nordhausen?
Für Veranstaltungsschutz in Nordhausen ist unsere Niederlassung Erfurt zuständig, Stotternheimer Straße 7, 99086 Erfurt, rund 58 km Luftlinie entfernt und unter +49 361 7311845 erreichbar.
Was ist der Unterschied zwischen Ordnerdienst und Sicherheitsdienst?
Ordnerdienst bezeichnet die ordnende Tätigkeit auf der Veranstaltung, Sicherheitsdienst das gewerbliche Bewachungsunternehmen dahinter. Ordner weisen ein, kontrollieren den Einlass, halten Rettungswege frei und lenken Besucher. Ein Sicherheitsdienst nach § 34a GewO stellt dieses Personal gewerblich, haftet vertraglich und weist Qualifikation, Versicherung und Registereintrag nach. Praktisch übernimmt derselbe Dienstleister beide Rollen; entscheidend sind Aufgabenbeschreibung und Qualifikationsnachweis.
Darf der Sicherheitsdienst am Einlass meine Tasche durchsuchen?
Nur mit Ihrer Einwilligung. Der Veranstalter kann die Kontrolle über sein Hausrecht zur Bedingung für den Einlass machen, erzwingen darf der Sicherheitsdienst sie aber nicht. Verweigern Besucher die Kontrolle, ist die zulässige Konsequenz die Zutrittsverweigerung, nicht die Durchsuchung. Ein Griff in die Tasche oder Abtasten ohne Zustimmung ist unzulässig; Zwangsdurchsuchungen bleiben der Polizei vorbehalten.
Was darf Security beim Einlass kontrollieren und was nicht?
Erlaubt ist alles, was auf Hausrecht und Einwilligung beruht: Ticketprüfung, Sichtkontrolle von Taschen, Abgleich mit der Hausordnung und Zurückweisung verbotener Gegenstände wie Waffen, Pyrotechnik oder Glasflaschen. Nicht erlaubt sind erzwungene Durchsuchungen, das Einbehalten von Ausweisen sowie Maßnahmen ohne sachlichen Grund. Festhalten ist nur im Rahmen des Jedermann-Festnahmerechts bei frischer Tat zulässig.

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