Veranstaltungsschutz Neumarkt in der Oberpfalz
Betreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 29 km Luftlinie)
Veranstaltungsschutz Neumarkt in der Oberpfalz: B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt Event Security, Ordnungsdienst sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Feste, Hallenveranstaltungen und Sportereignisse in Neumarkt. Die Veranstaltungssicherheit wird auf Saalgröße, Bestuhlung und Publikum abgestimmt. Betreut werden Veranstaltungen in Neumarkt von unserem Hauptsitz Schwabach, rund 29 km Luftlinie entfernt.
Neumarkt in der Oberpfalz auf einen Blick
| Zuständig | Betreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 29 km Luftlinie) |
|---|---|
| Entfernung | rund 29 km Luftlinie |
| Telefon | +49 9122 1882210 |
| Bundesland | Bayern |
| Qualifikationen | Sicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 |
Veranstaltungsschutz in Neumarkt in der Oberpfalz: Jurahallen, Reitstadel und Feste
Die große Jurahalle bietet bei einer Fläche von 2.500 Quadratmetern Platz für bis zu 3.500 Personen, die kleine Jurahalle 1.500 Quadratmeter für bis zu 1.400 Gäste. Beide liegen damit deutlich über der 200-Besucher-Grenze, ab der die Bayerische Versammlungsstättenverordnung für Versammlungsräume gilt; ob zusätzlich ein abgestimmtes Sicherheitskonzept und ein bestellter Ordnungsdienstleiter verlangt werden, hängt von der Art der Veranstaltung ab, da die eigenständige 5.000er-Schwelle für ein Sicherheitskonzept bei keiner der beiden Hallen automatisch erreicht wird.
Kleiner dimensioniert ist der Konzertsaal des Reitstadels mit 455 Sitzplätzen in fester Reihenbestuhlung auf 510 Quadratmetern; sein Foyer bietet weitere 340 Quadratmeter, die zugleich als Ausstellungsfläche dienen. Deutlich größer ist das Stadion im ASV-Sportzentrum am Deininger Weg mit einer Zuschauerkapazität von 8.000 Plätzen, davon 300 überdacht – ein Format, bei dem sich Einlasskontrolle und Ordnungsdienst über weite Tribünenbereiche verteilen müssen, anders als im kompakten Reitstadel-Saal.
Zu den wiederkehrenden Veranstaltungen zählen der Weihnachtsmarkt auf dem Rathaus- und dem Münsterplatz, die von Mai bis August laufende Reihe Sommer im Park auf dem LGS-Gelände sowie Klangraum mit Kleinkunst in den Festsälen der Residenz zwischen Oktober und April. Ein Freiluftformat über mehrere Sommermonate stellt andere Anforderungen an Ordnungsdienst und Witterungsschutz als ein Kleinkunstprogramm in historischen Innenräumen während der kälteren Jahreszeit.
Zuständig für die Anzeige öffentlicher Vergnügungsveranstaltungen ist in Neumarkt das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung am Rathausplatz; die Anzeige muss spätestens eine Woche vor dem Termin vorliegen, sonst gilt die Veranstaltung als erlaubnispflichtig. Wer diese Frist einhält, hat für die Planung von Absperrung und Ordnungsdienst ausreichend Vorlauf.
Event Security für jede Veranstaltungsgröße
Bereits in der Vorbereitungsphase unterstützt B.O.S. FRANKEN SECURITY bei Sicherheits- und Ablaufkonzepten. Während der Veranstaltung sorgt der Ordnungsdienst für klare Zuständigkeiten am Einlass, im Gelände und backstage.
- Vorplanung: Sicherheitskonzept, Personalstruktur und Abstimmung mit den zuständigen Behörden
- Einlassbereich: Ticket-, Taschen- und Akkreditierungskontrolle an den Zugangspunkten
- Gelände: Streifengänge, Besucherlenkung und Ansprechpartner für Ordnungsfragen
- Backstage: Zugangsschutz für Garderoben, Produktionsbereiche und Künstlerzonen
- Verkehr: Einweisung und Lenkung auf Parkflächen während An- und Abreise
- Netzwerk: Auch außerhalb Deutschlands im Einsatz, bei Bedarf in Österreich und der Schweiz

Ablauf in 4 Schritten
Erstgespräch
Sie beschreiben Veranstaltungsort, Termin und erwartete Besucherzahl, wir schätzen den Personalbedarf ein.
Konzepterstellung
Gemeinsam entwickeln wir Einlass-, Streifen- und Backstage-Konzept und stimmen es mit Ordnungsamt und Polizei ab.
Angebot
Sie erhalten ein Angebot mit Positionsplan, Qualifikationen und Zeitfenstern zur Freigabe.
Veranstaltungstag
Unsere Kräfte übernehmen Einlass, Gelände und Backstage und dokumentieren den Einsatz.
Rechtlicher Hinweis für Bayern
- Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
- Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
- Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle
Für die Anzeige einer öffentlichen Vergnügungsveranstaltung ist in Neumarkt das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 2, zuständig. Quelle
Häufige Fragen
Gilt für die Jurahallen in Neumarkt die bayerische Versammlungsstättenverordnung?
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Events in Neumarkt?
Was darf Security beim Einlass kontrollieren und was nicht?
Was ist Crowd Management und wann brauche ich es?
Welche Sicherheitsauflagen gelten für einen Weihnachtsmarkt?
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