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Veranstaltungsschutz München

Niederlassung München

Veranstaltungsschutz München: B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt Event Security, Ordnungsdienst sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen in München, betreut von unserer Niederlassung München. Die Veranstaltungssicherheit wird auf Hallengröße, Publikumsstruktur und Zufahrtssituation des jeweiligen Standorts abgestimmt, von kleinen Sälen bis zu großen Stadien, und mit Behörden und Betreibern vorab abgestimmt.

München auf einen Blick

ZuständigNiederlassung München
Telefon+49 89 1214067-50
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz für Münchens große Hallen und Stadien

Die Olympiahalle im Olympiapark fasst 14.000 Besucher, das Olympiastadion bot 1972 Platz für 80.000 Zuschauer und heute für 69.000. Beide Kapazitäten liegen weit über der Schwelle, ab der die Bayerische Versammlungsstättenverordnung vom Betreiber ein mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten abgestimmtes Sicherheitskonzept sowie einen Ordnungsdienstleiter verlangt; die genaue Ausgestaltung richtet sich nach Veranstaltungsart und erwarteter Besucherzahl im Einzelfall.

Auch mittelgroße Häuser wie das Zenith in Freimann mit rund 2.500 Sitz- beziehungsweise 5.500 Stehplätzen können je nach Bestuhlung die 5.000er-Schwelle der Versammlungsstättenverordnung erreichen oder unterschreiten; die 2011 eröffnete Kleine Olympiahalle mit 3.600 Plätzen sowie die Muffathalle am Isarufer mit 642 Quadratmetern Hallenfläche und der Circus Krone-Bau mit rund 2.000 Plätzen liegen mit ihrer Kapazität regelmäßig darunter.

Während der Sanierung des Olympiastadions weichen Open-Air-Konzerte auf die Allianz Arena im Norden der Stadt aus, die regulär 75.024 Plätze fasst, bei internationalen Spielen 70.000. Ein Ausweichstandort dieser Größenordnung braucht ein eigenes, an das Stadion angepasstes Sicherheitskonzept, das sich nicht einfach aus dem Olympiapark übertragen lässt.

Zu den wiederkehrenden Großveranstaltungen zählt das jährlich stattfindende Oktoberfest ebenso wie die dreimal im Jahr auf dem Mariahilfplatz stattfindende Auer Dult. Für Anmeldung und Genehmigung solcher Veranstaltungen ist das Kreisverwaltungsreferat mit seinem Veranstaltungs- und Versammlungsbüro zuständig, das die Sicherheitskonzepte mit abstimmt.

Veranstaltungssicherheit nach Veranstaltungstyp

Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Veranstaltungs-Security. B.O.S. FRANKEN SECURITY passt Personalstärke und Aufgaben entsprechend an.

  • Bei Konzerten: Einlasskontrolle, Bühnenbereich und Betreuung von Künstlern und VIP-Gästen
  • Bei Stadtfesten: Streifendienst über mehrere Standbereiche und Zufahrten hinweg
  • Bei Sportveranstaltungen: Ordner an Ein- und Ausgängen sowie in stark frequentierten Bereichen
  • Bei allen Formaten: Platzanweiser, Verkehrsordner und Unterstützung für Kassenpersonal
  • Vorab: Abstimmung von Sicherheitskonzept und Personalstärke mit Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Anfrage

    Kurze Eckdaten zu Datum, Ort und Art der Veranstaltung genügen für den Einstieg.

  2. Abstimmung

    Wir klären Personalstärke, Zuständigkeiten und den Kontakt zu Behörden und Rettungsdiensten.

  3. Freigabe

    Nach Ihrer Bestätigung des Angebots wird der Einsatz verbindlich geplant.

  4. Durchführung

    Der Ordnungsdienst ist vor Publikumsbeginn vor Ort und begleitet die Veranstaltung bis zum Abbau.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Zuständig für die Anmeldung und Genehmigung von Veranstaltungen in München ist das Kreisverwaltungsreferat, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro, Ruppertstraße 11. Quelle

Häufige Fragen

Welche Behörde ist für die Genehmigung von Veranstaltungen in München zuständig?
Zuständig ist das Kreisverwaltungsreferat, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro, Ruppertstraße 11 – dort werden Anmeldung und Genehmigung von Veranstaltungen im Stadtgebiet bearbeitet, einschließlich der Abstimmung von Sicherheitskonzepten.
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Events in München?
Veranstaltungsschutz in München übernimmt unsere Niederlassung München am Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München, telefonisch erreichbar unter +49 89 1214067-50, von der ersten Planung bis zum Veranstaltungstag.
Ab wann braucht man bei einer Veranstaltung einen Sicherheitsdienst?
Eine allgemeingültige Besucherzahl gibt es nicht. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung verlangt Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst zwingend bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie immer dann, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Darunter entscheidet die Genehmigungsbehörde im Einzelfall anhand von Gefährdungsbeurteilung, Örtlichkeit, Besucherstruktur und Ablauf. Maßgeblich ist die jeweilige Landesverordnung, nicht die Musterfassung.
Ist ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung Pflicht?
Ja, sobald die Behörde es fordert oder die Versammlungsstättenverordnung greift. Bei Versammlungsstätten über 5.000 Besucherplätze ist es im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufzustellen. Unabhängig davon verlangt die Verkehrssicherungspflicht von jedem Veranstalter eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis machen Kommunen die Genehmigung von Stadtfesten, Märkten und Open-Airs regelmäßig von einem abgestimmten Sicherheitskonzept abhängig.
Wie viele Ordner braucht man pro 1000 Besucher?
Eine gesetzlich festgelegte Quote existiert nicht. Die Mindestzahl wird im Sicherheitskonzept gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden festgelegt und mit der Behörde abgestimmt. Maßstab ist, dass die Veranstaltungsfläche geräumt werden kann, bevor die Feuerwehr eintrifft, und dass alle Aufgaben abgedeckt sind: Einlass, Bühnengraben, Rettungswege, Streife, Parkplatz. Behördliche Vorgaben sind Mindestwerte, keine Obergrenzen.

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