Veranstaltungsschutz München
Niederlassung München
Veranstaltungsschutz München: B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt Event Security, Ordnungsdienst sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen in München, betreut von unserer Niederlassung München. Die Veranstaltungssicherheit wird auf Hallengröße, Publikumsstruktur und Zufahrtssituation des jeweiligen Standorts abgestimmt, von kleinen Sälen bis zu großen Stadien, und mit Behörden und Betreibern vorab abgestimmt.
München auf einen Blick
| Zuständig | Niederlassung München |
|---|---|
| Telefon | +49 89 1214067-50 |
| Bundesland | Bayern |
| Qualifikationen | Sicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 |
Veranstaltungsschutz für Münchens große Hallen und Stadien
Die Olympiahalle im Olympiapark fasst 14.000 Besucher, das Olympiastadion bot 1972 Platz für 80.000 Zuschauer und heute für 69.000. Beide Kapazitäten liegen weit über der Schwelle, ab der die Bayerische Versammlungsstättenverordnung vom Betreiber ein mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten abgestimmtes Sicherheitskonzept sowie einen Ordnungsdienstleiter verlangt; die genaue Ausgestaltung richtet sich nach Veranstaltungsart und erwarteter Besucherzahl im Einzelfall.
Auch mittelgroße Häuser wie das Zenith in Freimann mit rund 2.500 Sitz- beziehungsweise 5.500 Stehplätzen können je nach Bestuhlung die 5.000er-Schwelle der Versammlungsstättenverordnung erreichen oder unterschreiten; die 2011 eröffnete Kleine Olympiahalle mit 3.600 Plätzen sowie die Muffathalle am Isarufer mit 642 Quadratmetern Hallenfläche und der Circus Krone-Bau mit rund 2.000 Plätzen liegen mit ihrer Kapazität regelmäßig darunter.
Während der Sanierung des Olympiastadions weichen Open-Air-Konzerte auf die Allianz Arena im Norden der Stadt aus, die regulär 75.024 Plätze fasst, bei internationalen Spielen 70.000. Ein Ausweichstandort dieser Größenordnung braucht ein eigenes, an das Stadion angepasstes Sicherheitskonzept, das sich nicht einfach aus dem Olympiapark übertragen lässt.
Zu den wiederkehrenden Großveranstaltungen zählt das jährlich stattfindende Oktoberfest ebenso wie die dreimal im Jahr auf dem Mariahilfplatz stattfindende Auer Dult. Für Anmeldung und Genehmigung solcher Veranstaltungen ist das Kreisverwaltungsreferat mit seinem Veranstaltungs- und Versammlungsbüro zuständig, das die Sicherheitskonzepte mit abstimmt.
Veranstaltungssicherheit nach Veranstaltungstyp
Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Veranstaltungs-Security. B.O.S. FRANKEN SECURITY passt Personalstärke und Aufgaben entsprechend an.
- Bei Konzerten: Einlasskontrolle, Bühnenbereich und Betreuung von Künstlern und VIP-Gästen
- Bei Stadtfesten: Streifendienst über mehrere Standbereiche und Zufahrten hinweg
- Bei Sportveranstaltungen: Ordner an Ein- und Ausgängen sowie in stark frequentierten Bereichen
- Bei allen Formaten: Platzanweiser, Verkehrsordner und Unterstützung für Kassenpersonal
- Vorab: Abstimmung von Sicherheitskonzept und Personalstärke mit Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr

Ablauf in 4 Schritten
Anfrage
Kurze Eckdaten zu Datum, Ort und Art der Veranstaltung genügen für den Einstieg.
Abstimmung
Wir klären Personalstärke, Zuständigkeiten und den Kontakt zu Behörden und Rettungsdiensten.
Freigabe
Nach Ihrer Bestätigung des Angebots wird der Einsatz verbindlich geplant.
Durchführung
Der Ordnungsdienst ist vor Publikumsbeginn vor Ort und begleitet die Veranstaltung bis zum Abbau.
Rechtlicher Hinweis für Bayern
- Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
- Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
- Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle
Zuständig für die Anmeldung und Genehmigung von Veranstaltungen in München ist das Kreisverwaltungsreferat, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro, Ruppertstraße 11. Quelle
Häufige Fragen
Welche Behörde ist für die Genehmigung von Veranstaltungen in München zuständig?
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Events in München?
Ab wann braucht man bei einer Veranstaltung einen Sicherheitsdienst?
Ist ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung Pflicht?
Wie viele Ordner braucht man pro 1000 Besucher?
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