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Personenschutz München

Niederlassung München

Personenschutz München: B.O.S. FRANKEN SECURITY bietet Begleitschutz und Personenschützer für Termine, Reisen und Auftritte in München, betreut von unserer Niederlassung München. Der Personenschutz wird diskret auf Anlass, Strecke und Umfeld der zu schützenden Person abgestimmt – von der Ankunft am Flughafen oder Hauptbahnhof über den Termin selbst bis zur Rückreise.

München auf einen Blick

ZuständigNiederlassung München
Telefon+49 89 1214067-50
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Personenschutz zwischen Flughafen und Hauptbahnhof München

Der Flughafen München Franz Josef Strauß liegt im Erdinger Moos rund 28 Kilometer nordöstlich der Stadtmitte und wurde 2025 von über 43 Millionen Passagieren genutzt. Bei dieser Entfernung zwischen Terminal und Innenstadt wird die An- und Abreise selbst zu einem eigenen Teil der Routen- und Zeitplanung im Begleitschutz, zusätzlich zum eigentlichen Termin am Zielort in der Stadt.

Der Münchner Hauptbahnhof zählt zu Deutschlands größten Personenbahnhöfen mit mehr als 450.000 Fahrgästen täglich. An einem Bahnhof dieser Größe braucht diskrete Begleitung genaue Kenntnis von Bahnsteigzugängen, Wegeführung und Ausweichrouten abseits des Hauptstroms, da Reisende am Hauptbahnhof häufig kurzfristig zwischen Fern-, Regional- und S-Bahn-Gleisen wechseln müssen; diese Wegeführung unterscheidet sich deutlich von der eines Flughafenterminals.

Begleitschutz mit strategischem Ansatz

Die Gefährdung des Einzelnen wächst stetig. B.O.S. FRANKEN SECURITY setzt deshalb auf analytisch-strategisches Denken statt bloßer Präsenz und begleitet Kunden im privaten, künstlerischen und wirtschaftlichen Bereich.

  • Analyse von Anforderungen, Umfeld und Risiken vor jedem Einsatz
  • Diskrete Begleitung zu Terminen und auf Reisen ohne öffentliches Aufsehen
  • Klare Abstimmung von Routen, Zeitabläufen und Zuständigkeiten im Vorfeld
  • Personenschutz für Einzelpersonen ebenso wie für Familien und Künstler
  • Verlässliches Sicherheitsgefühl durch geschulte, verantwortungsbewusste Mitarbeiter
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter im Anzug

Ablauf in 4 Schritten

  1. Vertrauliches Erstgespräch

    Sie schildern die Situation, wir hören zu und klären erste Eckpunkte des Schutzbedarfs.

  2. Konzept

    Daraus entwickeln wir einen Ablauf mit Personalbedarf, Routen und besonderen Anforderungen.

  3. Angebot & Vertrag

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot inklusive Verschwiegenheitsvereinbarung.

  4. Begleitung

    Feste Ansprechpartner übernehmen den Einsatz und passen sich unauffällig dem Umfeld an.

Häufige Fragen

Wie weit ist der Flughafen München von der Innenstadt entfernt – relevant für die Routenplanung?
Der Flughafen München liegt rund 28 Kilometer nordöstlich der Stadtmitte; diese Entfernung fließt in die Routen- und Zeitplanung im Begleitschutz ein, etwa bei der Wahl von Ankunfts- und Abreisezeiten.
Welche B.O.S.-Niederlassung organisiert Personenschutz in München?
Personenschutz in München organisiert unsere Niederlassung München, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München, erreichbar unter +49 89 1214067-50 für ein vertrauliches Erstgespräch zu Anlass, Strecke und Umfeld.
Was bedeutet diskreter Personenschutz und merkt man ihn überhaupt?
Diskreter Personenschutz bedeutet, dass die Schutzkraft nicht als solche erkennbar auftritt. Kleidung, Abstand und Verhalten werden dem Umfeld angepasst, etwa als Begleitung, Assistenz oder Fahrer. Ziel ist Schutz ohne öffentliche Aufmerksamkeit, weil sichtbare Sicherheit auch Interesse und Neugier weckt. Für Familien, Führungskräfte und Künstler ist diese Variante meist die bevorzugte Lösung.
Welche Rechte hat ein privater Personenschützer?
Ein privater Personenschützer hat keine polizeilichen Befugnisse. Er handelt wie jeder Bürger auf Grundlage der Jedermannsrechte: Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB, rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB und vorläufige Festnahme nach § 127 StPO. Hinzu kommt das vom Auftraggeber übertragene Hausrecht. Durchsuchungen oder Personalienfeststellungen sind ihm nicht erlaubt.
Braucht ein Personenschützer den 34a-Schein?
Ja, Personenschutz ist Bewachung im Sinne von § 34a GewO. Das Unternehmen braucht eine Bewachungserlaubnis, jede Schutzkraft mindestens die 40-stündige IHK-Unterrichtung, eine Zuverlässigkeitsprüfung und einen Eintrag im Bewacherregister. Die IHK-Sachkundeprüfung ist gesetzlich nur für bestimmte Tätigkeiten und für die Leitungsebene zwingend, wird von Auftraggebern im Personenschutz aber häufig verlangt.

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