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Veranstaltungsschutz Jena

Betreut durch unsere Niederlassung Erfurt (rund 40 km Luftlinie)

Veranstaltungsschutz Jena: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Ordnungsdienst, Event Security sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Stadion, Festivals und Stadtfeste in Jena. Die Veranstaltungssicherheit wird auf Veranstaltungsort, Publikum und Sondernutzung abgestimmt. Betreut werden Veranstaltungen in Jena von unserer Niederlassung Erfurt, rund 40 km Luftlinie entfernt.

Jena auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unsere Niederlassung Erfurt (rund 40 km Luftlinie)
Entfernungrund 40 km Luftlinie
Telefon+49 361 7311845
BundeslandThüringen
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz in Jena: Stadion, Feste und Festival

Die „ad hoc arena" im Ernst-Abbe-Sportfeld bietet Platz für mehr als 15.000 Zuschauer. Thüringen kennt anders als Bayern keine eigene Versammlungsstättenverordnung mit einer festen Besucherzahl-Schwelle; bei einer Versammlungsstätte dieser Größe kann die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall ein Sicherheitskonzept und einen Ordnungsdienst verlangen. Für Spieltage und andere Großveranstaltungen im Stadion bedeutet das eine frühzeitige Abstimmung mit der Behörde statt einer pauschalen Regel.

Der Jenaer Weihnachtsmarkt blickt nach Angaben der Stadt auf eine mehr als 200-jährige Tradition in der „Lichtstadt" Jena zurück, während das Altstadtfest als Stadtfest jährlich zehntausende Besucher in die Innenstadt zieht. Für den Ordnungsdienst zählt beim traditionsreichen Weihnachtsmarkt vor allem eine kontinuierliche Präsenz im Marktbereich, beim besucherstarken Altstadtfest dagegen eine hohe Personaldichte an den stark frequentierten Zugängen zur Innenstadt.

Die Kulturarena bringt in sechs Wochen über 70.000 Besucher auf den Arenaplatz – ein Open-Air-Festival, das über die gesamte Spielzeit hinweg Einlass, Gelände und Backstage absichert. Anders gelagert ist der Spielbetrieb des FC Carl Zeiss Jena in der Regionalliga Nordost: Hier wiederholt sich die Aufgabe an einzelnen Spieltagen statt über einen zusammenhängenden Zeitraum.

Wer Absperrungen, Bühnenaufbauten oder Stände auf öffentlichen Flächen plant, braucht in Jena in der Regel eine Erlaubnis: Straßenfeste zählen neben Infoständen, Zelten und Außengastronomie zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen. Zuständig ist das Team Kommunale Sicherheit (GAZ) am Anger 28. Ein Veranstaltungsschutzkonzept sollte diese Genehmigung deshalb von Anfang an mitplanen, nicht erst kurz vor dem Termin.

Event Security für jede Veranstaltungsgröße

Bereits in der Vorbereitungsphase unterstützt B.O.S. FRANKEN SECURITY bei Sicherheits- und Ablaufkonzepten. Während der Veranstaltung sorgt der Ordnungsdienst für klare Zuständigkeiten am Einlass, im Gelände und backstage.

  • Vorplanung: Sicherheitskonzept, Personalstruktur und Abstimmung mit den zuständigen Behörden
  • Einlassbereich: Ticket-, Taschen- und Akkreditierungskontrolle an den Zugangspunkten
  • Gelände: Streifengänge, Besucherlenkung und Ansprechpartner für Ordnungsfragen
  • Backstage: Zugangsschutz für Garderoben, Produktionsbereiche und Künstlerzonen
  • Verkehr: Einweisung und Lenkung auf Parkflächen während An- und Abreise
  • Netzwerk: Auch außerhalb Deutschlands im Einsatz, bei Bedarf in Österreich und der Schweiz
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Erstgespräch

    Sie beschreiben Veranstaltungsort, Termin und erwartete Besucherzahl, wir schätzen den Personalbedarf ein.

  2. Konzepterstellung

    Gemeinsam entwickeln wir Einlass-, Streifen- und Backstage-Konzept und stimmen es mit Ordnungsamt und Polizei ab.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit Positionsplan, Qualifikationen und Zeitfenstern zur Freigabe.

  4. Veranstaltungstag

    Unsere Kräfte übernehmen Einlass, Gelände und Backstage und dokumentieren den Einsatz.

Rechtlicher Hinweis für Thüringen

  • Thüringen hat keine eigene Versammlungsstättenverordnung mit fester Besucherzahl-Schwelle; Versammlungsstätten ab den in § 2 ThürBO genannten Größen gelten als Sonderbauten, für die die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall ein Sicherheitskonzept oder einen Ordnungsdienst verlangen kann. Quelle
  • Die Nutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (z. B. für Absperrungen) ist Sondernutzung und braucht die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Für die Sondernutzung öffentlicher Flächen in Jena ist das Team Kommunale Sicherheit (GAZ), Am Anger 28, 07743 Jena, zuständig. Quelle

Häufige Fragen

Gilt für die „ad hoc arena" in Jena eine feste Besucherzahl-Schwelle für Sicherheitskonzepte?
Nein. Thüringen hat anders als Bayern keine eigene Versammlungsstättenverordnung mit einer festen Schwelle; ob die Bauaufsichtsbehörde bei der mehr als 15.000 Zuschauer fassenden Arena ein Sicherheitskonzept verlangt, entscheidet sie im Einzelfall.
Welche Betriebsstätte plant Veranstaltungsschutz in Jena?
Veranstaltungsschutz in Jena plant unsere Niederlassung Erfurt, rund 40 km Luftlinie entfernt. Unter +49 361 7311845 stimmen wir Ordnungsdienst, Einlass und die nötige Sondernutzungserlaubnis für Ihre Veranstaltung ab.
Wie viele Ordner braucht man pro 1000 Besucher?
Eine gesetzlich festgelegte Quote existiert nicht. Die Mindestzahl wird im Sicherheitskonzept gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden festgelegt und mit der Behörde abgestimmt. Maßstab ist, dass die Veranstaltungsfläche geräumt werden kann, bevor die Feuerwehr eintrifft, und dass alle Aufgaben abgedeckt sind: Einlass, Bühnengraben, Rettungswege, Streife, Parkplatz. Behördliche Vorgaben sind Mindestwerte, keine Obergrenzen.
Was ist der Unterschied zwischen Ordnerdienst und Sicherheitsdienst?
Ordnerdienst bezeichnet die ordnende Tätigkeit auf der Veranstaltung, Sicherheitsdienst das gewerbliche Bewachungsunternehmen dahinter. Ordner weisen ein, kontrollieren den Einlass, halten Rettungswege frei und lenken Besucher. Ein Sicherheitsdienst nach § 34a GewO stellt dieses Personal gewerblich, haftet vertraglich und weist Qualifikation, Versicherung und Registereintrag nach. Praktisch übernimmt derselbe Dienstleister beide Rollen; entscheidend sind Aufgabenbeschreibung und Qualifikationsnachweis.
Darf der Sicherheitsdienst am Einlass meine Tasche durchsuchen?
Nur mit Ihrer Einwilligung. Der Veranstalter kann die Kontrolle über sein Hausrecht zur Bedingung für den Einlass machen, erzwingen darf der Sicherheitsdienst sie aber nicht. Verweigern Besucher die Kontrolle, ist die zulässige Konsequenz die Zutrittsverweigerung, nicht die Durchsuchung. Ein Griff in die Tasche oder Abtasten ohne Zustimmung ist unzulässig; Zwangsdurchsuchungen bleiben der Polizei vorbehalten.

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