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Baustellenbewachung Greiz

Betreut durch unsere Niederlassung Erfurt (rund 78 km Luftlinie)

Baustellenbewachung Greiz: B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt Baustellenabsicherung und Bewachung Baustelle für Bauvorhaben in Greiz, betreut von unserer Niederlassung Erfurt, rund 78 km Luftlinie entfernt. Die Baustellensicherheit wird auf Gewerbefläche, Sanierungsgebiet oder Einzelgebäude des jeweiligen Vorhabens zugeschnitten, von der ersten Erschließung bis zur letzten Gewerkeabnahme.

Greiz auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unsere Niederlassung Erfurt (rund 78 km Luftlinie)
Entfernungrund 78 km Luftlinie
Telefon+49 361 7311845
BundeslandThüringen
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Baustellenbewachung in Greiz: Gewerbeflächen, Sanierungsgebiet und Bauaufsicht

Netto 13.000 Quadratmeter umfasst die städtische Gewerbefläche „Goldene Aue” im Ortsteil Dölau und steht sofort zur Verfügung; im dortigen Gewerbegebiet „ehem. Plasttechnik” kommen mehrere weitere Grundstücke zwischen 1.100 und 10.700 Quadratmetern hinzu. Sobald auf solchen Flächen gebaut wird, braucht jedes einzelne Grundstück eine eigene, auf seine Zufahrten und Grenzen zugeschnittene Bewachung statt einer für das gesamte Gewerbegebiet einheitlichen Lösung.

Das 2003 per Stadtratsbeschluss verabschiedete Stadtentwicklungskonzept bindet Stadtrat und Stadtverwaltung selbst, die bereits 1993 beschlossene Sanierungssatzung legt darüber hinaus das Sanierungsgebiet Greiz Altstadt förmlich fest. Bauvorhaben in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet laufen häufig über einen längeren Abstimmungszeitraum, was auch für die Bewachungsplanung einen entsprechend langen Vorlauf bedeuten kann.

Am Oberen Schloss Greiz wurde das Haus 3, das Cavaliershaus, mit Städtebaufördermitteln gesichert, um den fortschreitenden Verfall zu stoppen und das Gebäude langfristig zu erhalten. Sanierungsarbeiten an denkmalgeschützter Bausubstanz mitten in einem weiterhin für Veranstaltungen zugänglichen Schlossareal brauchen eine Bewachung, die die Baustelle klar vom übrigen Schlossgelände trennt.

Für Baukontrolle und die Abnahme fliegender Bauten in Greiz ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises zuständig, die auch die Einhaltung des öffentlichen Baurechts überwacht. Stellt diese Behörde eine Gefährdung fest, kann kurzfristig eine verstärkte Absicherung der betroffenen Gefahrenzone nötig werden, bis die Ursache behoben ist.

Baustellensicherheit in Greiz – individuell geplant

Jedes Bauvorhaben bringt eigene Risiken mit sich. B.O.S. FRANKEN SECURITY stimmt Baustellenabsicherung auf Diebstahl- und Vandalismusrisiko des jeweiligen Vorhabens ab.

  • Individuelle Leistungen zum Schutz vor Diebstahl und Vandalismus auf der Baustelle
  • Kontrolle der Zufahrt nach Ihren Vorgaben, inklusive Sichtung ausgehender Fahrzeuge
  • Dokumentierte Streifengänge zu unterschiedlichen Tageszeiten
  • Bewachung außerhalb der Arbeitszeiten, etwa nach Reinigungs- oder Handwerkerarbeiten
  • Beratung zu passenden Bauzäunen zur Einfriedung des Bauvorhabens
Mannesmanngitter-Absperrung von B.O.S. FRANKEN SECURITY

Ablauf in 4 Schritten

  1. Objektbegehung

    Vor Ort prüfen wir Zugänge, Lagerflächen und bestehende Sicherung wie Bauzaun oder Beleuchtung.

  2. Konzept

    Wir legen Kontrollzeiten, Routen und Dokumentationsform gemeinsam mit Ihnen fest.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein Angebot passend zum Baufortschritt und zur jeweiligen Bauphase.

  4. Umsetzung

    Ab Vertragsbeginn übernehmen wir Zufahrts- und Ladungskontrolle sowie Streifendienst.

Rechtlicher Hinweis für Thüringen

  • Baustellen sind so einzurichten, dass keine Gefahren oder vermeidbaren Belästigungen entstehen; bei Gefährdung Dritter ist die Gefahrenzone abzugrenzen, soweit erforderlich mit einem Bauzaun. Quelle
  • Die Nutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (z. B. für Absperrungen) ist Sondernutzung und braucht die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Für Baukontrolle und die Abnahme „fliegender Bauten“ in Greiz ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Greiz zuständig. Quelle

Häufige Fragen

Welche Gewerbeflächen in Greiz benötigen bei Bauvorhaben besonders viel Bewachung?
Besonders die netto 13.000 Quadratmeter große „Goldene Aue” sowie das mehrteilige Gewerbegebiet „ehem. Plasttechnik” (1.100 bis 10.700 Quadratmeter je Grundstück) im Ortsteil Dölau, da dort je nach Bauabschnitt mehrere Grundstücke parallel bewacht werden können.
Wer koordiniert Baustellenbewachung für Bauvorhaben in Greiz?
Baustellenbewachung in Greiz koordiniert unsere Niederlassung Erfurt, Stotternheimer Straße 7, 99086 Erfurt, rund 78 km Luftlinie entfernt, Telefon +49 361 7311845.
Welche Qualifikation braucht ein Baustellenwächter?
Wer gewerblich bewacht, benötigt eine Erlaubnis nach Paragraf 34a GewO. Eingesetzte Mitarbeitende müssen mindestens die 40-stündige IHK-Unterrichtung nachweisen, zuverlässigkeitsüberprüft und im Bewacherregister mit Bewacher-ID eingetragen sein. Für Baustellenbewachung auf nicht öffentlich zugänglichem Gelände genügt die Unterrichtung, die Sachkundeprüfung ist für bestimmte Tätigkeiten wie Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum vorgeschrieben.
Darf der Sicherheitsdienst Fahrzeuge beim Verlassen der Baustelle kontrollieren?
Ladungskontrollen sind zulässig, wenn sie auf dem Hausrecht des Auftraggebers beruhen und vorher transparent angekündigt wurden, etwa durch Beschilderung am Tor und Regelungen in Bau- und Nachunternehmerverträgen. Die Kontrolle erfolgt freiwillig. Wer sie verweigert, dem kann über das Hausrecht die weitere Zufahrt verwehrt werden. Zwangsmaßnahmen bleiben der Polizei vorbehalten.
Wie sichere ich die Zufahrt zur Baustelle?
Die Zufahrt sichern Sie mit einem verschließbaren Tor, klarer Beschilderung und einer geregelten Zutritts- und Zufahrtskontrolle. Bewährt hat sich ein einziger kontrollierter Eingang statt mehrerer offener Zugänge, dazu Ausweis- oder Listenkontrolle für Fremdfirmen, Besucheranmeldung und dokumentierte Anlieferungen. Außerhalb der Arbeitszeiten sollte die Zufahrt verriegelt und regelmäßig kontrolliert werden.

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