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Parkraummanagement Gotha

Betreut durch unsere Niederlassung Erfurt (rund 24 km Luftlinie)

Parkraummanagement Gotha: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Verkehrsordner für Parkplatzeinweisung und Zufahrtslenkung bei Hallen-, Stadion- und Innenstadtveranstaltungen in Gotha und übernimmt die Parkraumbewirtschaftung bei Veranstaltungen nach Ihren Vorgaben. Einsatzplanung und Personal kommen von unserer Niederlassung Erfurt, rund 24 km Luftlinie entfernt.

Gotha auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unsere Niederlassung Erfurt (rund 24 km Luftlinie)
Entfernungrund 24 km Luftlinie
Telefon+49 361 7311845
BundeslandThüringen
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Parkraummanagement in Gotha: Anreise zu Halle, Stadion und Innenstadt

Auswärtige Gäste erreichen Gotha über die Bundesstraßen B7 und B247, die durch das Stadtgebiet führen, oder über die nahe A4. Verkehrsordner an den Zufahrten leiten ortsunkundige Fahrer direkt zu den ausgewiesenen Stellflächen, statt sie im Stadtgebiet nach Parkplätzen suchen zu lassen.

Das Volkspark-Stadion ist auf rund 5.000 Zuschauer ausgelegt, die Stadthalle je nach Bestuhlung auf bis zu 1.100 Gäste. Bei Veranstaltungen dieser Größe verlassen die Besucher das Gelände weitgehend zur selben Zeit – die Parkplatzeinweisung muss deshalb vor allem die gebündelte Abfahrt ordnen, nicht allein die Anreise.

Im Stadtgebiet bedienen drei Straßenbahnlinien auf einem 7,4 Kilometer langen Netz 22 Haltestellen, hinzu kommt die Thüringer Waldbahn; am Bahnhof halten ICs der Verbindung Gera – Kassel-Wilhelmshöhe – Düsseldorf. Ein Parkkonzept kann diese Anbindung nutzen, indem es Besucher auf nahe Haltestellen hinweist und so die Stellflächen am Veranstaltungsort entlastet.

Beim Gothardusfest mit verkaufsoffenem Sonntag treffen Festbesucher und Einkaufsverkehr in der Innenstadt zusammen. Verkehrsordner halten dann Zufahrten für Anlieferung und Rettungsdienst frei und lenken den Parksuchverkehr auf Flächen außerhalb des Festbereichs. Auch unabhängig von Festterminen ist die Innenstadt belebt: Der Gothaer Wochenmarkt findet an drei Standorten statt, auf dem Coburger Platz und dem Neumarkt ganzjährig an einzelnen Wochentagen, auf dem Hauptmarkt von Mitte Januar bis Ende Oktober – ein Parkkonzept sollte diese wiederkehrenden Markttage ebenso einplanen wie einmalige Veranstaltungen.

Parkraumbewirtschaftung für Veranstaltungen und Betriebe

Ob temporäre Veranstaltungsfläche oder dauerhaftes Firmenareal: B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt Parkraumbewirtschaftung bei Veranstaltungen ebenso wie auf dauerhaft genutzten Betriebsarealen.

  • Klare Beschilderung und geordnete Einweisung an Zufahrten
  • Situationsgerechte Steuerung des Verkehrs während Stoßzeiten
  • Laufende Abstimmung mit Veranstaltern und Behörden
  • Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben und örtlicher Gegebenheiten im Konzept
  • Eignung für Veranstaltungen, Messen und temporäre Parkflächen gleichermaßen
Luftaufnahme der Parkflächen einer Großveranstaltung

Ablauf in 4 Schritten

  1. Anfrage

    Kurze Angaben zu Fläche, Termin und erwarteter Besucherzahl genügen für den Einstieg.

  2. Abstimmung

    Wir klären Zufahrten, Beschilderung und ob Parkgebühren kassiert werden sollen.

  3. Freigabe

    Nach Zustimmung zum Angebot wird der Personaleinsatz verbindlich geplant.

  4. Vor Ort

    Unsere Kräfte weisen ein, halten Rettungswege frei und begleiten die Abreise.

Rechtlicher Hinweis für Thüringen

  • Thüringen hat keine eigene Versammlungsstättenverordnung mit fester Besucherzahl-Schwelle; Versammlungsstätten ab den in § 2 ThürBO genannten Größen gelten als Sonderbauten, für die die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall ein Sicherheitskonzept oder einen Ordnungsdienst verlangen kann. Quelle
  • Die Nutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (z. B. für Absperrungen) ist Sondernutzung und braucht die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Öffentliche Veranstaltungen in Gotha müssen der zuständigen Stadtverwaltung (Abt. Ordnungsbehördliche Aufgaben) spätestens eine Woche vorher schriftlich angezeigt werden. Quelle

Häufige Fragen

Welche Nahverkehrsanbindung kann ein Parkkonzept in Gotha einbeziehen?
Das Straßenbahnsystem der Stadt: drei Linien mit 22 Haltestellen im Stadtgebiet, dazu gehört auch die Thüringer Waldbahn. Wer Besucher darauf hinweist, kann den Bedarf an Stellfläche am Veranstaltungsort senken.
Von wo kommen die Verkehrsordner für Veranstaltungen in Gotha?
Die Verkehrsordner plant und entsendet unsere Niederlassung Erfurt, rund 24 km Luftlinie entfernt. Flächen, Zufahrten und Besucherzahl besprechen Sie mit uns unter +49 361 7311845.
Wie viele Ordner braucht man für einen Veranstaltungsparkplatz?
Eine feste gesetzliche Kennzahl gibt es nicht. In behördlichen Merkblättern wird häufig mit etwa einer Ordnungskraft je 100 erwarteten Besuchern gerechnet, teils strenger mit einer je 50. Für Parkflächen zählt zusätzlich die Struktur: je Zufahrt, Ausfahrt und Parkblock mindestens eine Kraft. Verbindlich ist immer die Auflage der Genehmigungsbehörde.
Darf ein privater Sicherheitsdienst auf öffentlichen Straßen den Verkehr regeln?
Nein. Den fließenden Verkehr durch Zeichen und Weisungen zu regeln, ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung der Polizei und ausdrücklich ermächtigten Personen vorbehalten. Private Verkehrsordner dürfen hinweisen, einweisen und auf Umleitungen aufmerksam machen, aber keine verbindlichen Anordnungen erteilen. Ist eine echte Verkehrsregelung nötig, muss sie mit Straßenverkehrsbehörde und Polizei abgestimmt und angeordnet werden.
Welche Befugnisse haben Verkehrsordner auf dem Veranstaltungsgelände?
Auf privatem Gelände handeln Verkehrsordner im Auftrag des Veranstalters aus dessen Hausrecht. Sie dürfen die Parkordnung durchsetzen, Fahrzeuge einweisen, Berechtigungen prüfen, Zufahrten sperren und Personen des Geländes verweisen. Weitergehende Rechte haben sie nicht: Sie sind keine Polizei, verhängen keine Bußgelder und dürfen Zwang nur im Rahmen der Jedermannrechte anwenden.

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