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Parkraummanagement Gera

Betreut durch unsere Niederlassung Erfurt (rund 75 km Luftlinie)

Parkraummanagement Gera: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Verkehrsordner und übernimmt die Parkplatzeinweisung für Stadtfeste, Weihnachtsmarkt und Firmenareale in Gera. Die Parkraumbewirtschaftung bei Veranstaltungen richtet sich nach Besucherzahl, Anreiseweg und verfügbaren Flächen. Geplant wird das Parkkonzept für Gera von unserer Niederlassung Erfurt, rund 75 km Luftlinie entfernt.

Gera auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unsere Niederlassung Erfurt (rund 75 km Luftlinie)
Entfernungrund 75 km Luftlinie
Telefon+49 361 7311845
BundeslandThüringen
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Parkraummanagement in Gera: Stadtfeste, Weihnachtsmarkt und Anreise

Mit dem Auto erreichen Gäste Gera über die A9 Berlin–München, die am Hermsdorfer Kreuz auf die A4 in Richtung Dresden trifft. Ein Parkkonzept für Besucher von außerhalb rechnet mit diesem Autobahnzulauf und weist Fahrzeuge direkt von der Anschlussstelle auf ausgewiesene Stellflächen, statt sie erst im Stadtgebiet nach einem freien Platz suchen zu lassen.

Über das Jahr verteilt sorgen mehrere große Feste für unterschiedliche Parksituationen: Das Höhlerfest bespielt mit mehreren Bühnen und Eventflächen gleich mehrere Plätze zwischen Puschkin- und Museumsplatz und dem Nicolaiberg, das herbstliche Volksfest schließt die Open-Air-Saison mit einem Abschlussfeuerwerk ab, und das Hofwiesenparkfest eröffnet im Frühling die neue Parksaison im Hofwiesenpark. Ein Fest über mehrere Plätze hinweg verlangt mehrere kleinere, eigenständig eingewiesene Parkflächen statt einer einzigen großen; bei einem Abschlussfeuerwerk als Programmpunkt bündelt sich die Abreise zusätzlich auf ein enges Zeitfenster nach dem letzten Feuerwerkskörper.

Auf dem Weihnachtsmarkt mit rund 90 Hütten rund um den mit 7.800 LED-Leuchten geschmückten Baum auf dem Marktplatz bündelt sich der Besucherverkehr vor allem an Adventswochenenden; Verkehrsordner lenken Anreise und Abreise dann gezielt auf die dafür vorgesehenen Flächen. Werden dafür öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus genutzt, ist das eine Sondernutzung, die von der Gemeinde erlaubt werden muss.

Parkraumbewirtschaftung für Veranstaltungen und Betriebe

Ob temporäre Veranstaltungsfläche oder dauerhaftes Firmenareal: B.O.S. FRANKEN SECURITY übernimmt Parkraumbewirtschaftung bei Veranstaltungen ebenso wie auf dauerhaft genutzten Betriebsarealen.

  • Klare Beschilderung und geordnete Einweisung an Zufahrten
  • Situationsgerechte Steuerung des Verkehrs während Stoßzeiten
  • Laufende Abstimmung mit Veranstaltern und Behörden
  • Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben und örtlicher Gegebenheiten im Konzept
  • Eignung für Veranstaltungen, Messen und temporäre Parkflächen gleichermaßen
Luftaufnahme der Parkflächen einer Großveranstaltung

Ablauf in 4 Schritten

  1. Anfrage

    Kurze Angaben zu Fläche, Termin und erwarteter Besucherzahl genügen für den Einstieg.

  2. Abstimmung

    Wir klären Zufahrten, Beschilderung und ob Parkgebühren kassiert werden sollen.

  3. Freigabe

    Nach Zustimmung zum Angebot wird der Personaleinsatz verbindlich geplant.

  4. Vor Ort

    Unsere Kräfte weisen ein, halten Rettungswege frei und begleiten die Abreise.

Rechtlicher Hinweis für Thüringen

  • Thüringen hat keine eigene Versammlungsstättenverordnung mit fester Besucherzahl-Schwelle; Versammlungsstätten ab den in § 2 ThürBO genannten Größen gelten als Sonderbauten, für die die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall ein Sicherheitskonzept oder einen Ordnungsdienst verlangen kann. Quelle
  • Die Nutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (z. B. für Absperrungen) ist Sondernutzung und braucht die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Öffentliche Veranstaltungen sind in Gera bei der Stadtverwaltung Gera, Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe, anzuzeigen. Quelle

Häufige Fragen

Wie erreichen auswärtige Gäste Gera mit dem Auto?
Über die A9 Berlin–München, die am Hermsdorfer Kreuz auf die A4 in Richtung Dresden führt. Ein Parkkonzept für Veranstaltungen berücksichtigt diesen Autobahnzulauf bei der Wahl der Stellflächen.
Welche Betriebsstätte stellt die Verkehrsordner für Gera?
Verkehrsordner für Veranstaltungen in Gera stellt unsere Niederlassung Erfurt, rund 75 km Luftlinie entfernt. Parkkonzept und Personalbedarf besprechen Sie mit uns unter +49 361 7311845.
Was gehört alles zur Parkraumbewirtschaftung?
Parkraumbewirtschaftung umfasst Regeln, Technik und Kontrolle einer Parkfläche: Nutzungsordnung und Beschilderung, Vergabe von Berechtigungen, Schranken oder Parkscheinsysteme, regelmäßige Kontrollgänge, Dokumentation von Verstößen und die Abrechnung der Entgelte. Ziel ist, Stellplätze für berechtigte Nutzer freizuhalten und Fremd- oder Dauerparker zu vermeiden. Auf Privatgrund gilt dabei Vertragsrecht, nicht das Bußgeldrecht.
Wie viele Ordner braucht man für einen Veranstaltungsparkplatz?
Eine feste gesetzliche Kennzahl gibt es nicht. In behördlichen Merkblättern wird häufig mit etwa einer Ordnungskraft je 100 erwarteten Besuchern gerechnet, teils strenger mit einer je 50. Für Parkflächen zählt zusätzlich die Struktur: je Zufahrt, Ausfahrt und Parkblock mindestens eine Kraft. Verbindlich ist immer die Auflage der Genehmigungsbehörde.
Darf ein privater Sicherheitsdienst auf öffentlichen Straßen den Verkehr regeln?
Nein. Den fließenden Verkehr durch Zeichen und Weisungen zu regeln, ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung der Polizei und ausdrücklich ermächtigten Personen vorbehalten. Private Verkehrsordner dürfen hinweisen, einweisen und auf Umleitungen aufmerksam machen, aber keine verbindlichen Anordnungen erteilen. Ist eine echte Verkehrsregelung nötig, muss sie mit Straßenverkehrsbehörde und Polizei abgestimmt und angeordnet werden.

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