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Veranstaltungsschutz Erlangen

Betreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 30 km Luftlinie)

Veranstaltungsschutz Erlangen: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Ordnungsdienst, Event Security sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Konzerte, Tagungen, Messen und Stadtfeste in Erlangen. Die Veranstaltungssicherheit wird auf Saalgröße, Bestuhlung und Publikum abgestimmt. Betreut werden Veranstaltungen in Erlangen von unserem Hauptsitz Schwabach, rund 30 km Luftlinie entfernt.

Erlangen auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 30 km Luftlinie)
Entfernungrund 30 km Luftlinie
Telefon+49 9122 1882210
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz in Erlangen: Saal, Messe und Burgberg

Der Große Saal der Heinrich-Lades-Halle fasst in Stuhlreihen 1.234 und unbestuhlt 2.200 Personen. Damit überschreitet er deutlich die Grenze von 200 Besuchern je Versammlungsraum, oberhalb derer die Bayerische Versammlungsstättenverordnung gilt. Ob zusätzlich ein abgestimmtes Sicherheitskonzept und ein Ordnungsdienst verlangt werden, hängt nach der Verordnung von der Größe der Versammlungsstätte und von der Art der Veranstaltung ab – ein Stehkonzert ist anders zu bewerten als eine bestuhlte Tagung. Zum Haus gehören außerdem ein zweiter Saal, zwei Foyers und acht Tagungsräume; laufen dort Veranstaltungen parallel, müssen Einlasskontrollen getrennte Besucherströme auseinanderhalten.

Bei der Bergkirchweih, einem der beliebtesten Volksfeste Bayerns, ist der Burgberg zwölf Tage lang Treffpunkt. Für Ordnungsdienste heißt ein Fest dieser Länge Schichtbetrieb mit wechselnden Teams, die Zuständigkeiten und Absprachen zuverlässig an die nächste Schicht übergeben. Für eigene Veranstaltungen ist in der Stadtverwaltung die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Bürgeramtes zuständig; da öffentliche Vergnügungen bei der Stadt grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen sind, sollte das Sicherheits- und Ordnungskonzept vor dieser Frist stehen.

Der Internationale Comic-Salon gilt als größte und wichtigste Veranstaltung für Comic-Kunst und grafische Literatur im deutschsprachigen Raum. Auf seiner Comic-Messe präsentieren rund 300 Aussteller ihr Programm, von Verlagen und Agenturen bis zu Comic-Klassen von Hochschulen; als einer der Höhepunkte gilt die Max und Moritz-Gala am Festival-Freitag im Markgrafentheater. Ein solches Festival verbindet zwei unterschiedliche Sicherheitsaufgaben: Besucherlenkung zwischen den Ständen der Messe sowie Einlass und Schutz von Bühnen- und Künstlerbereichen bei der Gala.

Veranstaltungssicherheit nach Veranstaltungstyp

Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Veranstaltungs-Security. B.O.S. FRANKEN SECURITY passt Personalstärke und Aufgaben entsprechend an.

  • Bei Konzerten: Einlasskontrolle, Bühnenbereich und Betreuung von Künstlern und VIP-Gästen
  • Bei Stadtfesten: Streifendienst über mehrere Standbereiche und Zufahrten hinweg
  • Bei Sportveranstaltungen: Ordner an Ein- und Ausgängen sowie in stark frequentierten Bereichen
  • Bei allen Formaten: Platzanweiser, Verkehrsordner und Unterstützung für Kassenpersonal
  • Vorab: Abstimmung von Sicherheitskonzept und Personalstärke mit Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Anfrage

    Kurze Eckdaten zu Datum, Ort und Art der Veranstaltung genügen für den Einstieg.

  2. Abstimmung

    Wir klären Personalstärke, Zuständigkeiten und den Kontakt zu Behörden und Rettungsdiensten.

  3. Freigabe

    Nach Ihrer Bestätigung des Angebots wird der Einsatz verbindlich geplant.

  4. Durchführung

    Der Ordnungsdienst ist vor Publikumsbeginn vor Ort und begleitet die Veranstaltung bis zum Abbau.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Wer in Erlangen eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, muss dies der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen; in besonderen Fällen besteht Erlaubnispflicht. Quelle

Häufige Fragen

Gilt für den Großen Saal der Heinrich-Lades-Halle die Versammlungsstättenverordnung?
Mit unbestuhlt 2.200 Plätzen fasst der Große Saal weit mehr als 200 Besucher; für Versammlungsräume dieser Größe gilt die Bayerische Versammlungsstättenverordnung. Welche Pflichten zu Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst daraus folgen, hängt von der jeweiligen Veranstaltung ab.
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Events in Erlangen?
Veranstaltungsschutz in Erlangen plant unser Hauptsitz Schwabach, rund 30 km Luftlinie entfernt. Unter +49 9122 1882210 stimmen wir Ordnungsdienst, Einlass und Personalstärke für Ihre Veranstaltung ab.
Was ist der Unterschied zwischen Ordnerdienst und Sicherheitsdienst?
Ordnerdienst bezeichnet die ordnende Tätigkeit auf der Veranstaltung, Sicherheitsdienst das gewerbliche Bewachungsunternehmen dahinter. Ordner weisen ein, kontrollieren den Einlass, halten Rettungswege frei und lenken Besucher. Ein Sicherheitsdienst nach § 34a GewO stellt dieses Personal gewerblich, haftet vertraglich und weist Qualifikation, Versicherung und Registereintrag nach. Praktisch übernimmt derselbe Dienstleister beide Rollen; entscheidend sind Aufgabenbeschreibung und Qualifikationsnachweis.
Darf der Sicherheitsdienst am Einlass meine Tasche durchsuchen?
Nur mit Ihrer Einwilligung. Der Veranstalter kann die Kontrolle über sein Hausrecht zur Bedingung für den Einlass machen, erzwingen darf der Sicherheitsdienst sie aber nicht. Verweigern Besucher die Kontrolle, ist die zulässige Konsequenz die Zutrittsverweigerung, nicht die Durchsuchung. Ein Griff in die Tasche oder Abtasten ohne Zustimmung ist unzulässig; Zwangsdurchsuchungen bleiben der Polizei vorbehalten.
Was darf Security beim Einlass kontrollieren und was nicht?
Erlaubt ist alles, was auf Hausrecht und Einwilligung beruht: Ticketprüfung, Sichtkontrolle von Taschen, Abgleich mit der Hausordnung und Zurückweisung verbotener Gegenstände wie Waffen, Pyrotechnik oder Glasflaschen. Nicht erlaubt sind erzwungene Durchsuchungen, das Einbehalten von Ausweisen sowie Maßnahmen ohne sachlichen Grund. Festhalten ist nur im Rahmen des Jedermann-Festnahmerechts bei frischer Tat zulässig.

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