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Parkraummanagement Erlangen

Betreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 30 km Luftlinie)

Parkraummanagement Erlangen: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Verkehrsordner und übernimmt die Parkplatzeinweisung für Volksfeste, Hallenveranstaltungen und Firmenareale in Erlangen. Die Parkraumbewirtschaftung bei Veranstaltungen richtet sich nach Besucherzahl, Anreiseweg und verfügbaren Flächen. Geplant wird das Parkkonzept für Erlangen von unserem Hauptsitz Schwabach, rund 30 km Luftlinie entfernt.

Erlangen auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 30 km Luftlinie)
Entfernungrund 30 km Luftlinie
Telefon+49 9122 1882210
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Parkraummanagement in Erlangen: Festtage, Saalabende und Anreise

Zur Bergkirchweih, einem der beliebtesten Volksfeste Bayerns, kommen Gäste aus nah und fern; zwölf Tage lang ist der Burgberg ihr Treffpunkt. Wer im Umfeld eines so langen Festes Parkflächen betreibt, braucht Verkehrsordner im Schichtbetrieb für die gesamte Festdauer und eine Einweisung, die auch mit ortsunkundigen Fahrern funktioniert.

Der Große Saal der Heinrich-Lades-Halle nimmt unbestuhlt bis zu 2.200 Gäste auf. Bei Veranstaltungen dieser Größe verteilt sich die Anreise meist über einen längeren Zeitraum, die Abfahrt ballt sich dagegen nach dem Ende – Parkplatzeinweisung und Ausfahrtslenkung sind deshalb vor allem zum Schluss gefragt.

Mit dem Auto erreichen Gäste Erlangen über die A3-Anschlussstelle Erlangen-Tennenlohe mit Übergang auf die B4 oder über die A73-Anschlussstelle Erlangen-Nord; der Bahnhof wird im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr bedient. Ein Parkkonzept für größere Veranstaltungen rechnet deshalb mit zwei Anreisegruppen: Fahrzeugen von den Autobahnen, für die Stellflächen und Wegweisung geplant werden, und Bahnreisenden, die keinen Stellplatz brauchen.

Werden für Parkflächen oder Zufahrten öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus genutzt, ist das eine Sondernutzung. In Erlangen fällt dieses Aufgabenfeld zusammen mit den Veranstaltungen in die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung – mit ihr sollte ein solches Parkkonzept vorab abgestimmt werden.

Parkplatzeinweisung in Erlangen mit erfahrenen Verkehrsordnern

Wildes Parken muss nicht sein. Die Parkraumorganisation von B.O.S. FRANKEN SECURITY sorgt für eine geordnete Belegung der Fläche und eine entspannte An- und Abreise.

  • Verkehrsordner weisen Fahrzeuge ein und sorgen für dichte, geordnete Belegung
  • Überwachung der Parkbereiche während des gesamten Einsatzzeitraums
  • Kassierung von Parkgebühren nach Ihren Vorgaben
  • Einbindung bestehender Strukturen in ein praktikables Gesamtkonzept
  • Einsatz für Veranstaltungen, Messen, Großveranstaltungen und Firmenareale
Luftaufnahme der Parkflächen einer Großveranstaltung

Ablauf in 4 Schritten

  1. Erstkontakt

    Sie schildern Veranstaltungsort, Termin und erwartete Fahrzeugzahl.

  2. Konzept

    Wir legen Zufahrten, Parkblöcke und Personalbedarf gemeinsam fest.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit Positionsplan zur Freigabe.

  4. Einsatztag

    Verkehrsordner lenken Anreise und Abreise nach dem abgestimmten Konzept.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Zu den Aufgabenbereichen der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Erlangen zählen unter anderem Veranstaltungen und Sondernutzungen. Quelle

Häufige Fragen

Über welche Verkehrswege ist Erlangen für Veranstaltungsbesucher erreichbar?
Mit dem Auto über die A3-Anschlussstelle Erlangen-Tennenlohe und die B4 oder über die A73-Anschlussstelle Erlangen-Nord, mit der Bahn über den Bahnhof Erlangen mit Fernverkehr, Regionalzügen und S-Bahn. Ein Parkkonzept berücksichtigt beide Wege.
Welche Betriebsstätte stellt die Verkehrsordner für Erlangen?
Verkehrsordner für Veranstaltungen in Erlangen stellt unser Hauptsitz Schwabach, rund 30 km Luftlinie entfernt. Parkkonzept und Personalbedarf besprechen Sie mit uns unter +49 9122 1882210.
Was gehört alles zur Parkraumbewirtschaftung?
Parkraumbewirtschaftung umfasst Regeln, Technik und Kontrolle einer Parkfläche: Nutzungsordnung und Beschilderung, Vergabe von Berechtigungen, Schranken oder Parkscheinsysteme, regelmäßige Kontrollgänge, Dokumentation von Verstößen und die Abrechnung der Entgelte. Ziel ist, Stellplätze für berechtigte Nutzer freizuhalten und Fremd- oder Dauerparker zu vermeiden. Auf Privatgrund gilt dabei Vertragsrecht, nicht das Bußgeldrecht.
Wie viele Ordner braucht man für einen Veranstaltungsparkplatz?
Eine feste gesetzliche Kennzahl gibt es nicht. In behördlichen Merkblättern wird häufig mit etwa einer Ordnungskraft je 100 erwarteten Besuchern gerechnet, teils strenger mit einer je 50. Für Parkflächen zählt zusätzlich die Struktur: je Zufahrt, Ausfahrt und Parkblock mindestens eine Kraft. Verbindlich ist immer die Auflage der Genehmigungsbehörde.
Darf ein privater Sicherheitsdienst auf öffentlichen Straßen den Verkehr regeln?
Nein. Den fließenden Verkehr durch Zeichen und Weisungen zu regeln, ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung der Polizei und ausdrücklich ermächtigten Personen vorbehalten. Private Verkehrsordner dürfen hinweisen, einweisen und auf Umleitungen aufmerksam machen, aber keine verbindlichen Anordnungen erteilen. Ist eine echte Verkehrsregelung nötig, muss sie mit Straßenverkehrsbehörde und Polizei abgestimmt und angeordnet werden.

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