Veranstaltungsschutz Erding
Betreut durch unsere Niederlassung München (rund 24 km Luftlinie)
Veranstaltungsschutz Erding: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Event Security und Ordnungsdienst für Volksfeste, Stadtfeste, Konzerte und Sportveranstaltungen in Erding – mit Einlass- und Zugangskontrollen, Ordnern und einem mit den Behörden abgestimmten Sicherheitskonzept. Die Veranstaltungssicherheit plant unsere Niederlassung München, rund 24 km Luftlinie entfernt.
Erding auf einen Blick
| Zuständig | Betreut durch unsere Niederlassung München (rund 24 km Luftlinie) |
|---|---|
| Entfernung | rund 24 km Luftlinie |
| Telefon | +49 89 1214067-50 |
| Bundesland | Bayern |
| Qualifikationen | Sicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 |
Veranstaltungsschutz in Erding: Saal, Eishalle und Innenstadtfeste
Der Große Saal im eventforum Erding, das die städtische Erdinger Stadthallen GmbH am Alois-Schießl-Platz betreibt, fasst in Reihenbestuhlung bis zu 599 Personen. Die Bayerische Versammlungsstättenverordnung gilt bereits für Versammlungsräume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen; Veranstaltungen im Großen Saal fallen damit in der Regel unter ihre Vorgaben. Einlasskontrolle und Personalstärke des Ordnungsdienstes orientieren sich dort an der gewählten Bestuhlung und der zugelassenen Besucherzahl.
In der Eissporthalle, Spielstätte der Eishockey-Mannschaften des TSV Erding, bieten die Zuschauertribünen Platz für 2.576 Personen, von denen nur 486 einen Sitzplatz haben. Ein so hoher Stehplatzanteil rückt für den Ordnungsdienst Tribünenzugänge und Stehbereiche in den Mittelpunkt. Die Halle bleibt unter der Schwelle von mehr als 5.000 Besucherplätzen, ab der die Versammlungsstättenverordnung ein abgestimmtes Sicherheitskonzept zwingend verlangt; darunter hängt ein Konzept von der Art der Veranstaltung ab.
Unter freiem Himmel gehören das Herbstfest als drittgrößtes Volksfest Oberbayerns und das Altstadtfest zu den großen Terminen. Weil sich das Altstadtfest am ersten Freitag und Samstag im Juli über die gesamte Innenstadt erstreckt, gibt es dort üblicherweise keinen zentralen Einlass: Der Ordnungsdienst setzt dann eher auf Streifen über Straßen und Plätze und auf freie Rettungswege. Im Advent kommt der Christkindlmarkt am Kleinen Platz und am Schrannenplatz hinzu.
Als Kontakt zum Altstadtfest nennt die Stadt das Ordnungsamt in der Landshuter Straße 4. Werden für eine Veranstaltung vorübergehende Versammlungsstätten nach § 47 VStättV errichtet, liegt die Zuständigkeit in Erding bei der Bauverwaltung als unterer Bauaufsichtsbehörde.
Veranstaltungssicherheit nach Veranstaltungstyp
Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Veranstaltungs-Security. B.O.S. FRANKEN SECURITY passt Personalstärke und Aufgaben entsprechend an.
- Bei Konzerten: Einlasskontrolle, Bühnenbereich und Betreuung von Künstlern und VIP-Gästen
- Bei Stadtfesten: Streifendienst über mehrere Standbereiche und Zufahrten hinweg
- Bei Sportveranstaltungen: Ordner an Ein- und Ausgängen sowie in stark frequentierten Bereichen
- Bei allen Formaten: Platzanweiser, Verkehrsordner und Unterstützung für Kassenpersonal
- Vorab: Abstimmung von Sicherheitskonzept und Personalstärke mit Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr

Ablauf in 4 Schritten
Anfrage
Kurze Eckdaten zu Datum, Ort und Art der Veranstaltung genügen für den Einstieg.
Abstimmung
Wir klären Personalstärke, Zuständigkeiten und den Kontakt zu Behörden und Rettungsdiensten.
Freigabe
Nach Ihrer Bestätigung des Angebots wird der Einsatz verbindlich geplant.
Durchführung
Der Ordnungsdienst ist vor Publikumsbeginn vor Ort und begleitet die Veranstaltung bis zum Abbau.
Rechtlicher Hinweis für Bayern
- Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
- Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
- Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle
Für Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraums ist in Erding die Straßenbaubehörde innerhalb der städtischen Bauverwaltung zuständig. Quelle
Häufige Fragen
Gilt die Versammlungsstättenverordnung für Veranstaltungen im Großen Saal des eventforum Erding?
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Events in Erding?
Wie viele Ordner braucht man pro 1000 Besucher?
Was ist der Unterschied zwischen Ordnerdienst und Sicherheitsdienst?
Darf der Sicherheitsdienst am Einlass meine Tasche durchsuchen?
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