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Veranstaltungsschutz Erding

Betreut durch unsere Niederlassung München (rund 24 km Luftlinie)

Veranstaltungsschutz Erding: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Event Security und Ordnungsdienst für Volksfeste, Stadtfeste, Konzerte und Sportveranstaltungen in Erding – mit Einlass- und Zugangskontrollen, Ordnern und einem mit den Behörden abgestimmten Sicherheitskonzept. Die Veranstaltungssicherheit plant unsere Niederlassung München, rund 24 km Luftlinie entfernt.

Erding auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unsere Niederlassung München (rund 24 km Luftlinie)
Entfernungrund 24 km Luftlinie
Telefon+49 89 1214067-50
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz in Erding: Saal, Eishalle und Innenstadtfeste

Der Große Saal im eventforum Erding, das die städtische Erdinger Stadthallen GmbH am Alois-Schießl-Platz betreibt, fasst in Reihenbestuhlung bis zu 599 Personen. Die Bayerische Versammlungsstättenverordnung gilt bereits für Versammlungsräume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen; Veranstaltungen im Großen Saal fallen damit in der Regel unter ihre Vorgaben. Einlasskontrolle und Personalstärke des Ordnungsdienstes orientieren sich dort an der gewählten Bestuhlung und der zugelassenen Besucherzahl.

In der Eissporthalle, Spielstätte der Eishockey-Mannschaften des TSV Erding, bieten die Zuschauertribünen Platz für 2.576 Personen, von denen nur 486 einen Sitzplatz haben. Ein so hoher Stehplatzanteil rückt für den Ordnungsdienst Tribünenzugänge und Stehbereiche in den Mittelpunkt. Die Halle bleibt unter der Schwelle von mehr als 5.000 Besucherplätzen, ab der die Versammlungsstättenverordnung ein abgestimmtes Sicherheitskonzept zwingend verlangt; darunter hängt ein Konzept von der Art der Veranstaltung ab.

Unter freiem Himmel gehören das Herbstfest als drittgrößtes Volksfest Oberbayerns und das Altstadtfest zu den großen Terminen. Weil sich das Altstadtfest am ersten Freitag und Samstag im Juli über die gesamte Innenstadt erstreckt, gibt es dort üblicherweise keinen zentralen Einlass: Der Ordnungsdienst setzt dann eher auf Streifen über Straßen und Plätze und auf freie Rettungswege. Im Advent kommt der Christkindlmarkt am Kleinen Platz und am Schrannenplatz hinzu.

Als Kontakt zum Altstadtfest nennt die Stadt das Ordnungsamt in der Landshuter Straße 4. Werden für eine Veranstaltung vorübergehende Versammlungsstätten nach § 47 VStättV errichtet, liegt die Zuständigkeit in Erding bei der Bauverwaltung als unterer Bauaufsichtsbehörde.

Veranstaltungssicherheit nach Veranstaltungstyp

Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Veranstaltungs-Security. B.O.S. FRANKEN SECURITY passt Personalstärke und Aufgaben entsprechend an.

  • Bei Konzerten: Einlasskontrolle, Bühnenbereich und Betreuung von Künstlern und VIP-Gästen
  • Bei Stadtfesten: Streifendienst über mehrere Standbereiche und Zufahrten hinweg
  • Bei Sportveranstaltungen: Ordner an Ein- und Ausgängen sowie in stark frequentierten Bereichen
  • Bei allen Formaten: Platzanweiser, Verkehrsordner und Unterstützung für Kassenpersonal
  • Vorab: Abstimmung von Sicherheitskonzept und Personalstärke mit Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Anfrage

    Kurze Eckdaten zu Datum, Ort und Art der Veranstaltung genügen für den Einstieg.

  2. Abstimmung

    Wir klären Personalstärke, Zuständigkeiten und den Kontakt zu Behörden und Rettungsdiensten.

  3. Freigabe

    Nach Ihrer Bestätigung des Angebots wird der Einsatz verbindlich geplant.

  4. Durchführung

    Der Ordnungsdienst ist vor Publikumsbeginn vor Ort und begleitet die Veranstaltung bis zum Abbau.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Für Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraums ist in Erding die Straßenbaubehörde innerhalb der städtischen Bauverwaltung zuständig. Quelle

Häufige Fragen

Gilt die Versammlungsstättenverordnung für Veranstaltungen im Großen Saal des eventforum Erding?
In der Regel ja. Der Saal fasst in Reihenbestuhlung bis zu 599 Personen, die Bayerische Versammlungsstättenverordnung erfasst bereits Versammlungsräume mit mehr als 200 Besuchern. Welche Auflagen im Einzelfall gelten, hängt von Bestuhlung und Veranstaltungsart ab.
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Events in Erding?
Den Ordnungsdienst für Veranstaltungen in Erding plant unsere Niederlassung München, rund 24 km Luftlinie entfernt. Unter +49 89 1214067-50 besprechen Sie Termin, erwartete Besucherzahl und die Abstimmung mit den Behörden.
Wie viele Ordner braucht man pro 1000 Besucher?
Eine gesetzlich festgelegte Quote existiert nicht. Die Mindestzahl wird im Sicherheitskonzept gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden festgelegt und mit der Behörde abgestimmt. Maßstab ist, dass die Veranstaltungsfläche geräumt werden kann, bevor die Feuerwehr eintrifft, und dass alle Aufgaben abgedeckt sind: Einlass, Bühnengraben, Rettungswege, Streife, Parkplatz. Behördliche Vorgaben sind Mindestwerte, keine Obergrenzen.
Was ist der Unterschied zwischen Ordnerdienst und Sicherheitsdienst?
Ordnerdienst bezeichnet die ordnende Tätigkeit auf der Veranstaltung, Sicherheitsdienst das gewerbliche Bewachungsunternehmen dahinter. Ordner weisen ein, kontrollieren den Einlass, halten Rettungswege frei und lenken Besucher. Ein Sicherheitsdienst nach § 34a GewO stellt dieses Personal gewerblich, haftet vertraglich und weist Qualifikation, Versicherung und Registereintrag nach. Praktisch übernimmt derselbe Dienstleister beide Rollen; entscheidend sind Aufgabenbeschreibung und Qualifikationsnachweis.
Darf der Sicherheitsdienst am Einlass meine Tasche durchsuchen?
Nur mit Ihrer Einwilligung. Der Veranstalter kann die Kontrolle über sein Hausrecht zur Bedingung für den Einlass machen, erzwingen darf der Sicherheitsdienst sie aber nicht. Verweigern Besucher die Kontrolle, ist die zulässige Konsequenz die Zutrittsverweigerung, nicht die Durchsuchung. Ein Griff in die Tasche oder Abtasten ohne Zustimmung ist unzulässig; Zwangsdurchsuchungen bleiben der Polizei vorbehalten.

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