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Parkraummanagement Coburg

Betreut durch unsere Niederlassung Erfurt (rund 84 km Luftlinie)

Parkraummanagement Coburg: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Verkehrsordner und übernimmt Parkplatzeinweisung sowie Parkraumbewirtschaftung bei Veranstaltungen in Coburg, für Open-Air-Konzerte, Festivals, Märkte und Saalveranstaltungen. Den Einsatz plant unsere Niederlassung Erfurt, rund 84 km Luftlinie entfernt, abgestimmt auf Fläche, Zufahrten und die erwartete Zahl an Fahrzeugen.

Coburg auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unsere Niederlassung Erfurt (rund 84 km Luftlinie)
Entfernungrund 84 km Luftlinie
Telefon+49 361 7311845
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Parkraummanagement in Coburg: Anreise zu Festivals, Konzerten und Märkten

Ein Open-Air-Konzert wie das von CRO beim HUK-COBURG Open-Air-Sommer mit 15.000 Gästen bündelt An- und Abreise in der Regel auf die Zeit vor Beginn und nach dem Ende; Verkehrsordner verteilen die Fahrzeuge dann auf die Parkflächen und halten Rettungswege frei. Beim Samba-Festival kommen jedes Jahr mehrere zehntausend Besucher in die Innenstadt; bei Veranstaltungen dieser Größe mitten in der Stadt verteilt sich der Parkraum meist auf mehrere Flächen, zu denen Verkehrsordner die Anreisenden gezielt lenken.

Mit dem Auto erreichen Besucher Coburg über die A9 sowie über die A3 und die A73/A71, mit der Bahn seit Dezember 2017 auch per ICE. Ein Parkkonzept für Großveranstaltungen berücksichtigt deshalb Zufahrten aus mehreren Richtungen und kann einen Teil des Publikums gezielt auf die Bahn verweisen.

Am Wochenende vor dem ersten Advent liegen zwei Anlässe dicht beieinander: Am Freitag beginnt der Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz, der bis zum 23. Dezember bleibt, am Samstagabend folgt die Winterzaubernacht in der Innenstadt. Parkraumlenkung kann damit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nötig werden.

Über zwei Millionen Besucher kamen nach Betreiberangabe in rund 30 Jahren zu mehr als 10.000 Veranstaltungen ins Kongresshaus Rosengarten; sein Festsaal allein nimmt in Reihenbestuhlung bis zu 715 Personen auf. Ist der Saal voll belegt, treffen viele Gäste kurz vor Beginn ein – eine Einweisung auf die verfügbaren Parkflächen kann den Suchverkehr dann verringern.

Parkplatzeinweisung in Coburg mit erfahrenen Verkehrsordnern

Wildes Parken muss nicht sein. Die Parkraumorganisation von B.O.S. FRANKEN SECURITY sorgt für eine geordnete Belegung der Fläche und eine entspannte An- und Abreise.

  • Verkehrsordner weisen Fahrzeuge ein und sorgen für dichte, geordnete Belegung
  • Überwachung der Parkbereiche während des gesamten Einsatzzeitraums
  • Kassierung von Parkgebühren nach Ihren Vorgaben
  • Einbindung bestehender Strukturen in ein praktikables Gesamtkonzept
  • Einsatz für Veranstaltungen, Messen, Großveranstaltungen und Firmenareale
Luftaufnahme der Parkflächen einer Großveranstaltung

Ablauf in 4 Schritten

  1. Erstkontakt

    Sie schildern Veranstaltungsort, Termin und erwartete Fahrzeugzahl.

  2. Konzept

    Wir legen Zufahrten, Parkblöcke und Personalbedarf gemeinsam fest.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit Positionsplan zur Freigabe.

  4. Einsatztag

    Verkehrsordner lenken Anreise und Abreise nach dem abgestimmten Konzept.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Das Ordnungsamt der Stadt Coburg ist laut städtischem Leistungskatalog zuständig für die Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung bzw. öffentlichen Vergnügung. Quelle

Häufige Fragen

Wer ist in Coburg für die Erlaubnis öffentlicher Veranstaltungen zuständig?
Das Ordnungsamt der Stadt Coburg: Dort werden öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen angezeigt und Erlaubnisse beantragt. Fragen Sie dabei frühzeitig nach möglichen Auflagen zu Verkehr und Parken, damit das Parkkonzept rechtzeitig steht.
Welche Betriebsstätte stellt die Verkehrsordner für Coburg?
Die Verkehrsordner für Coburg stellt unsere Niederlassung Erfurt, rund 84 km Luftlinie entfernt. Unter +49 361 7311845 legen Sie gemeinsam Parkflächen, Zufahrten und Personalbedarf fest.
Was macht ein Parkplatzeinweiser genau?
Ein Parkplatzeinweiser lenkt ankommende Fahrzeuge auf freie Stellplätze und sorgt für eine dichte, geordnete Belegung der Fläche. Typische Aufgaben sind das Einweisen per Handzeichen, Reihen- und Blockbildung, das Freihalten von Fahrgassen und Rettungswegen, Hinweise an Fahrer, die Kontrolle von Parkausweisen und je nach Auftrag das Kassieren von Parkgebühren.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrsordner und Parkplatzeinweiser?
Der Parkplatzeinweiser weist Fahrzeuge auf der Parkfläche ein, der Verkehrsordner lenkt zusätzlich den Verkehrsfluss an Zufahrten, Knotenpunkten und Ausfahrten. In der Praxis überschneiden sich beide Rollen, oft übernimmt dasselbe Team beides. Rechtlich sind beide private Ordner ohne hoheitliche Befugnisse und dürfen im öffentlichen Straßenraum nicht anstelle der Polizei den Verkehr regeln.
Was gehört alles zur Parkraumbewirtschaftung?
Parkraumbewirtschaftung umfasst Regeln, Technik und Kontrolle einer Parkfläche: Nutzungsordnung und Beschilderung, Vergabe von Berechtigungen, Schranken oder Parkscheinsysteme, regelmäßige Kontrollgänge, Dokumentation von Verstößen und die Abrechnung der Entgelte. Ziel ist, Stellplätze für berechtigte Nutzer freizuhalten und Fremd- oder Dauerparker zu vermeiden. Auf Privatgrund gilt dabei Vertragsrecht, nicht das Bußgeldrecht.

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