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Veranstaltungsschutz Ansbach

Betreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 36 km Luftlinie)

Veranstaltungsschutz Ansbach: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Ordnungsdienst, Einlass- und Zugangskontrollen sowie Event Security für Stadtfeste, Konzerte, Tagungen und Sportveranstaltungen in Ansbach, vom Saal im Kulturzentrum bis zum Spieltag im Sportpark. Die Veranstaltungssicherheit plant unser Hauptsitz Schwabach, rund 36 km Luftlinie entfernt, abgestimmt auf Saalgröße, Spielort und erwartetes Publikum.

Ansbach auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 36 km Luftlinie)
Entfernungrund 36 km Luftlinie
Telefon+49 9122 1882210
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz in Ansbach: Säle, Sportpark und Stadtfeste

Mit etwa 900 Plätzen bei Reihenbestuhlung fällt der Onoldiasaal klar unter die Bayerische Versammlungsstättenverordnung, die für Versammlungsräume mit mehr als 200 Besuchern gilt. Im Kulturzentrum am Karlsplatz liegen die Säle nah an dieser Grenze: die Karlshalle mit 195 Plätzen knapp darunter, der Angletsaal mit bis zu 204 Plätzen bei Reihenbestuhlung knapp darüber. Der Angletsaal lässt sich per Faltwand in zwei Hälften mit eigenem Zugang teilen; werden beide Hälften getrennt genutzt, braucht der Einlassdienst zwei Kontrollpunkte.

Der Xaver-Bertsch-Sportpark ist auf 5.000 Zuschauer ausgelegt und erreicht damit die Platzzahl aus § 43 BayVStättV, überschreitet sie aber nicht: Ein mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten abgestimmtes Sicherheitskonzept ist zwingend erst oberhalb dieser Platzzahl vorgeschrieben, darunter kann es die Art der Veranstaltung erfordern. Die erste Mannschaft der SpVgg Ansbach 09 spielte laut Verein im September 2026 in der viertklassigen Regionalliga Bayern; im Ligabetrieb wiederholen sich Heimspiele über die Saison, und der Ordnungsdienst wird je Spiel in der Regel nach Paarung und erwarteter Zuschauerzahl bemessen.

Im Stadtraum prägen der traditionelle Weihnachtsmarkt rund um das Stadthaus, das Altstadtfest und die Rokoko-Festspiele im Hofgarten der markgräflichen Residenz den Veranstaltungskalender. Beim Altstadtfest sind historische Gebäude, Gassen und Innenhöfe selbst die Spielorte; der Ordnungsdienst behält dort viele kleine Zugänge im Blick statt eines zentralen Eingangs. Über fünf Festtage hinweg sind zudem Schichtwechsel einzuplanen.

Veranstaltungssicherheit nach Veranstaltungstyp

Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Veranstaltungs-Security. B.O.S. FRANKEN SECURITY passt Personalstärke und Aufgaben entsprechend an.

  • Bei Konzerten: Einlasskontrolle, Bühnenbereich und Betreuung von Künstlern und VIP-Gästen
  • Bei Stadtfesten: Streifendienst über mehrere Standbereiche und Zufahrten hinweg
  • Bei Sportveranstaltungen: Ordner an Ein- und Ausgängen sowie in stark frequentierten Bereichen
  • Bei allen Formaten: Platzanweiser, Verkehrsordner und Unterstützung für Kassenpersonal
  • Vorab: Abstimmung von Sicherheitskonzept und Personalstärke mit Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Anfrage

    Kurze Eckdaten zu Datum, Ort und Art der Veranstaltung genügen für den Einstieg.

  2. Abstimmung

    Wir klären Personalstärke, Zuständigkeiten und den Kontakt zu Behörden und Rettungsdiensten.

  3. Freigabe

    Nach Ihrer Bestätigung des Angebots wird der Einsatz verbindlich geplant.

  4. Durchführung

    Der Ordnungsdienst ist vor Publikumsbeginn vor Ort und begleitet die Veranstaltung bis zum Abbau.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Ansbach, unter anderem Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie Gewerbe- und Kundgebungsanmeldungen, ist das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Nürnberger Straße 32 zuständig. Quelle

Häufige Fragen

Welche Stelle ist in Ansbach für Versammlungen und Kundgebungen zuständig?
Zuständig ist das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Nürnberger Straße 32. Es ist Ansprechpartner für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie für Gewerbe- und Kundgebungsanmeldungen.
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Termine in Ansbach?
Die Planung übernimmt unser Hauptsitz Schwabach, rund 36 km Luftlinie von Ansbach entfernt. Unter +49 9122 1882210 besprechen Sie Veranstaltungsart, Spielort und erwartete Besucherzahl.
Ab wann braucht man bei einer Veranstaltung einen Sicherheitsdienst?
Eine allgemeingültige Besucherzahl gibt es nicht. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung verlangt Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst zwingend bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie immer dann, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Darunter entscheidet die Genehmigungsbehörde im Einzelfall anhand von Gefährdungsbeurteilung, Örtlichkeit, Besucherstruktur und Ablauf. Maßgeblich ist die jeweilige Landesverordnung, nicht die Musterfassung.
Ist ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung Pflicht?
Ja, sobald die Behörde es fordert oder die Versammlungsstättenverordnung greift. Bei Versammlungsstätten über 5.000 Besucherplätze ist es im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufzustellen. Unabhängig davon verlangt die Verkehrssicherungspflicht von jedem Veranstalter eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis machen Kommunen die Genehmigung von Stadtfesten, Märkten und Open-Airs regelmäßig von einem abgestimmten Sicherheitskonzept abhängig.
Wie viele Ordner braucht man pro 1000 Besucher?
Eine gesetzlich festgelegte Quote existiert nicht. Die Mindestzahl wird im Sicherheitskonzept gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden festgelegt und mit der Behörde abgestimmt. Maßstab ist, dass die Veranstaltungsfläche geräumt werden kann, bevor die Feuerwehr eintrifft, und dass alle Aufgaben abgedeckt sind: Einlass, Bühnengraben, Rettungswege, Streife, Parkplatz. Behördliche Vorgaben sind Mindestwerte, keine Obergrenzen.

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