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Veranstaltungsschutz Amberg

Betreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 59 km Luftlinie)

Veranstaltungsschutz Amberg: B.O.S. FRANKEN SECURITY stellt Event Security, Ordnungsdienst sowie Einlass- und Zugangskontrollen für Stadtfeste, Konzerte, Tagungen und Sportveranstaltungen in Amberg. Betreut werden Veranstalter durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 59 km Luftlinie), der die Veranstaltungssicherheit vorab mit den zuständigen Ämtern der Stadt abstimmt.

Amberg auf einen Blick

ZuständigBetreut durch unseren Hauptsitz Schwabach (rund 59 km Luftlinie)
Entfernungrund 59 km Luftlinie
Telefon+49 9122 1882210
BundeslandBayern
QualifikationenSicherheitsunternehmen nach § 34a GewO · DIN 77200 · DEKRA-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Veranstaltungsschutz in Amberg: Tagungshaus, Theater, Stadion und Dult

Im Amberger Congress Centrum (ACC) verteilen sich ein großer Konferenzsaal, fünf flexibel gestaltbare Tagungsräume, Workshop-Räume und drei Foyers auf drei Stockwerke. Die Bayerische Versammlungsstättenverordnung gilt unter anderem für Versammlungsräume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen; im ACC ist deshalb je Veranstaltung zu prüfen, welche Räume sie für wie viele Besucher belegt. Tagt ein Kongress auf mehreren Etagen, braucht es außerdem Besucherlenkung und Saalzugangskontrollen auf jeder genutzten Ebene.

Das Stadttheater wurde 1803 in die dem heiligen Bernhard geweihte Kirche des ehemaligen Franziskanerklosters eingebaut und von 1975 bis 1978 generalsaniert. In einem umgebauten Kirchenraum geben Grundriss und vorhandene Zugänge den Rahmen vor, an dem sich Einlass und Saalordner ausrichten müssen. Anders gelagert ist das Stadion Amberg am Schanzl, Spielstätte der Herren des FC Amberg (Stand Saison 2026/27: Landesliga Mitte). Ob die Verordnung dort greift, hängt von ihrem Geltungsbereich ab, etwa bei Freisportanlagen mit Tribünen ab mehr als 1.000 Besuchern; unabhängig davon richtet sich der Ordnungsdienst nach der erwarteten Zuschauerzahl des Spiels.

Feste Größen im Kalender sind die Amberger Dult, die zweimal jährlich zu Pfingsten und zu Michaeli stattfindet, und das jährliche Sommerfestival. Wer in Amberg eine Veranstaltung ausrichtet, hat es je nach Format unter anderem mit drei Verfahren zu tun: Anmeldung und Genehmigung beim Amt für Ordnung und Umwelt, die Sondernutzungserlaubnis des Bauverwaltungsamts für öffentliche Straßen und Plätze sowie die Gebrauchsabnahme fliegender Bauten durch das Bauordnungsamt. Ein Sicherheitskonzept sollte zu allen betroffenen Verfahren passen, bevor es eingereicht wird.

Event Security für jede Veranstaltungsgröße

Bereits in der Vorbereitungsphase unterstützt B.O.S. FRANKEN SECURITY bei Sicherheits- und Ablaufkonzepten. Während der Veranstaltung sorgt der Ordnungsdienst für klare Zuständigkeiten am Einlass, im Gelände und backstage.

  • Vorplanung: Sicherheitskonzept, Personalstruktur und Abstimmung mit den zuständigen Behörden
  • Einlassbereich: Ticket-, Taschen- und Akkreditierungskontrolle an den Zugangspunkten
  • Gelände: Streifengänge, Besucherlenkung und Ansprechpartner für Ordnungsfragen
  • Backstage: Zugangsschutz für Garderoben, Produktionsbereiche und Künstlerzonen
  • Verkehr: Einweisung und Lenkung auf Parkflächen während An- und Abreise
  • Netzwerk: Auch außerhalb Deutschlands im Einsatz, bei Bedarf in Österreich und der Schweiz
B.O.S. Sicherheitsmitarbeiter beobachtet das Publikum vom Bühnengraben aus

Ablauf in 4 Schritten

  1. Erstgespräch

    Sie beschreiben Veranstaltungsort, Termin und erwartete Besucherzahl, wir schätzen den Personalbedarf ein.

  2. Konzepterstellung

    Gemeinsam entwickeln wir Einlass-, Streifen- und Backstage-Konzept und stimmen es mit Ordnungsamt und Polizei ab.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit Positionsplan, Qualifikationen und Zeitfenstern zur Freigabe.

  4. Veranstaltungstag

    Unsere Kräfte übernehmen Einlass, Gelände und Backstage und dokumentieren den Einsatz.

Rechtlicher Hinweis für Bayern

  • Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienstleiter bestellen; bei anderen Veranstaltungen genügt es, wenn deren Art es erfordert. Quelle
  • Veranstaltungen und Absperrungen auf öffentlichen Straßen sind eine Sondernutzung und brauchen die Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Quelle
  • Bewachungsgewerbe (u. a. Objekt-, Veranstaltungs- und Baustellenschutz) ist bundesweit nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wachpersonal muss unterrichtet bzw. sachkundig sein und wird im bundesweiten Bewacherregister erfasst. Quelle

Für die Anmeldung und Genehmigung von Veranstaltungen in Amberg ist das Amt für Ordnung und Umwelt (Herrnstraße 1-3) zuständig. Quelle

Häufige Fragen

Welche Stelle genehmigt Veranstaltungen in Amberg?
Zuständig für Anmeldung und Genehmigung ist das Amt für Ordnung und Umwelt, Herrnstraße 1-3. Werden öffentliche Straßen oder Plätze genutzt, kommt die Sondernutzungserlaubnis des Bauverwaltungsamts in der Steinhofgasse 4 hinzu.
Wer plant den Veranstaltungsschutz für Events in Amberg?
Veranstaltungsschutz in Amberg plant unser Hauptsitz Schwabach, rund 59 km Luftlinie entfernt. Unter +49 9122 1882210 besprechen Sie Veranstaltungsort, Termin und erwartete Besucherzahl.
Wie viele Ordner braucht man pro 1000 Besucher?
Eine gesetzlich festgelegte Quote existiert nicht. Die Mindestzahl wird im Sicherheitskonzept gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden festgelegt und mit der Behörde abgestimmt. Maßstab ist, dass die Veranstaltungsfläche geräumt werden kann, bevor die Feuerwehr eintrifft, und dass alle Aufgaben abgedeckt sind: Einlass, Bühnengraben, Rettungswege, Streife, Parkplatz. Behördliche Vorgaben sind Mindestwerte, keine Obergrenzen.
Was ist der Unterschied zwischen Ordnerdienst und Sicherheitsdienst?
Ordnerdienst bezeichnet die ordnende Tätigkeit auf der Veranstaltung, Sicherheitsdienst das gewerbliche Bewachungsunternehmen dahinter. Ordner weisen ein, kontrollieren den Einlass, halten Rettungswege frei und lenken Besucher. Ein Sicherheitsdienst nach § 34a GewO stellt dieses Personal gewerblich, haftet vertraglich und weist Qualifikation, Versicherung und Registereintrag nach. Praktisch übernimmt derselbe Dienstleister beide Rollen; entscheidend sind Aufgabenbeschreibung und Qualifikationsnachweis.
Darf der Sicherheitsdienst am Einlass meine Tasche durchsuchen?
Nur mit Ihrer Einwilligung. Der Veranstalter kann die Kontrolle über sein Hausrecht zur Bedingung für den Einlass machen, erzwingen darf der Sicherheitsdienst sie aber nicht. Verweigern Besucher die Kontrolle, ist die zulässige Konsequenz die Zutrittsverweigerung, nicht die Durchsuchung. Ein Griff in die Tasche oder Abtasten ohne Zustimmung ist unzulässig; Zwangsdurchsuchungen bleiben der Polizei vorbehalten.

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